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Cablecom bremst Poweruser

Die Cablecom hat in ihren besonderen Bestimmungen zum Hispeed-Internetzugang einen spannenden neuen Absatz (Kapitel 6, Fair Use) eingebaut:

Der Kunde darf durch die Nutzung seiner Internetanknüpfung andere Nutzer nicht beeinträchtigen, hindern oder einschränken. Insbesondere während den Spitzenzeiten zwischen 16 und 24 Uhr darf der Kunde das IP-Netz durch das andauernde Ausschöpfen seiner maximalen Übertragungskapazität (excessive usage) für die Peer-to-Peer Nutzung, das Betreiben von Gameservern, den Download von Foren usw. nicht in einer Weise belasten, welche die Performance anderer Kunden beeinträchtigen würde.

Und weiter:

Cablecom behält sich vor, bei Vorliegen einer Gefährdung des störungsfreien Betriebs des Zugangsnetzes eine vorübergehende Reduktion der jeweils vertraglich festgelegten Werte für den Up- und/oder Downstream zu veranlassen. Eine solche Reduktion kann unabhängig davon vorgenommen werden, ob der Kunde die Gefährdung absichtlich oder unabsichtlich herbeigeführt hat. Ausserdem kann der Internetzugang gemäss Ziffer 5 dieser Bestimmungen vorübergehend gesperrt werden.

Dieser „Fair Use-Artikel“ kann natürlich durchaus zu Spekulationen Anlass geben. Beispielsweise ob die Cablecom trotz „dickerer Kabel“ langsam ein Qualitäts- und/oder ein Geschwindigkeitsproblem bekommt. Oder die angedrohte Drosselung wurde im Hinblick auf höhere Geschwindigkeiten eingeführt, obwohl Cablecom ja keinen Handlungsbedarf sieht.

Andererseits könnte das ja auch ein einfacher Marketingtrick sein: Wer seinen Up- oder Downstream dauernd ausnutzt, soll doch zu einem schnelleren (und damit teurerem) Angebot wechseln, so dass die Leistung nicht voll ausgenutzt wird…

(via infamy und Pesches Schlauch)

Cablecom zum ADSL Upgrade

Swisscom Fixnet Wholesale teilte heute mit, dass man die verfügbaren Geschwindigkeiten der ADSL-Anschlüsse ab Mitte März 2006 massiv erhöhen will. Fredy Künzler von Init7 schreibt in seinem Blog dazu:

Damit ist die derzeitige ADSL Technologie von Swisscom ausgereizt. VDSL mit noch höheren Bandbreiten ist zwar in Planung, mit einem Rollout ist jedoch kaum vor Herbst 2006 zu rechnen. Die konkurrierende Cable-Technologie erlaubt theoretisch viel höhere Bandbreiten, ob die Cablecom und andere Cable-Provider dafür bereit sind, kann man bezweifeln.

Als Cablecom-Kunde wollte ich natürlich genauer wissen, ob diese „bereit ist“, den Angriff der Swisscom zu kontern. Ariuscha Davatz von Cablecom antwortete mir dazu kurz und knapp:

Zum heutigen Zeitpunkt sehen wir keinen Handlungsbedarf. Derzeit hat die ehemalige Monopolistin Swisscom lediglich ein Angebot angekündigt. Punkto Schnelligkeit sind wir nach wie vor Marktführer und wollen dies auch bleiben.

Das kann man nun aber verstehen, wie man will. Entweder ist die Cablecom, wie Fredy meint, tatsächlich nicht bereit oder man wurde vom Angebot genauso überrascht, wie dies sogar die Wholesale-Partner von Swisscom waren. Immerhin: Der Hinweis, dass man in Punkto Schnelligkeit Marktführer bleiben wolle, lässt (mich) hoffen…

Rechts überholen erlaubt

Guter Tipp den Arnold mal wieder in Erinnerung ruft, hier jedoch mit Gültigkeit für die Schweiz:

Artikel 8, Absatz 3, Verkehrsregelnverordnung:

Beim Fahren in parallelen Kolonnen sowie innerorts auf Strassen mit mehreren Fahrstreifen in der gleichen Richtung ist das Rechtsvorbeifahren an andern Fahrzeugen gestattet, sofern diese nicht halten, um Fussgängern oder Benützern von fahrzeugähnlichen Geräten den Vortritt zu lassen. Das Rechtsüberholen durch Ausschwenken und Wiedereinbiegen ist jedoch untersagt.

Ich überlege mir nun nur noch, bis zu welcher Geschwindigkeit eine fahrende Kolonne als Kolonne gilt. Beispiel: Stockender Verkehr auf der Autobahn, bei welchem manchmal schon mal 40 oder 60 km/h gefahren wird. Ist das nun noch eine Kolonne oder nicht?

Die Verordnung sagt dazu unter Artikel 36, „Sonderregeln für Autobahnen und Autostrassen“ nämlich nichts wirklich aussagekräftiges sondern wiederholt eigentlich nur die Regel für die „Normalstrassen“:

Der Fahrzeugführer darf nur in folgenden Fällen rechts an andern Fahrzeugen vorbeifahren:

a. beim Fahren in parallelen Kolonnen;
b. auf Einspurstrecken, sofern für die einzelnen Fahrstreifen unterschiedliche Fahrziele signalisiert sind;
c. auf dem Beschleunigungsstreifen von Einfahrten bis zum Ende der Doppellinien-Markierung (6.04);
d. auf dem Verzögerungsstreifen von Ausfahrten.2

Also: Bis zu welcher Geschwindigkeit ist eine Kolonne nun eine Kolonne?