Mit dem Thema Artikelklau aus Blogs habe ich mich ja schon ein paar Mal beschäftigt. Dabei geht die Tatsache, dass Artikelklau auch ausserhalb von Blogs durchaus ein Thema ist, manchmal etwas vergessen.
Daniela A. Caviglia, die im Auftrag und gegen Honorar einen Artikel für den Organisator geschrieben hat, staunte deshalb nicht schlecht, als ihr Artikel vollständig und ohne Einwilligung der Rechteinhaber im Newsletter von marketing.ch abgedruckt wurde. Auf dieses „Vergehen“ angesprochen, zeigen die Verantwortlichen des zur Firma Fairline Consulting GmbH gehörenden marketing.ch allerdings wenig Verständnis. Der (Original-) Text sei via Internet schliesslich frei verfügbar und deshalb auch nicht urheberrechtlich geschützt bzw. ohne Einwilligung nutzbar, wurde der verdutzten Autorin lapidar mitgeteilt. Damit macht man es sich bei marketing.ch aber etwas gar einfach. Aus der einfachen Verfügbarkeit lässt sich noch lange kein Recht zur ungefragten Wiederveröffentlichung ableiten, schon gar nicht dann, wenn es sich nicht um Zitate, sondern um einen vollständigen Artikel handelt.
Allerdings scheint man sich bei marketing.ch ganz allgemein wenig Gedanken zum Urheberrecht zu machen. Da werden unbekümmert Meldungen von persoenlich.com, cash.ch, nzz.ch, werbewoche.ch und vielen anderen übernommen.
Interessant dürfte in diesem Zusammenhang auch die Reaktion der Nachrichtenagentur Pressetext sein, die ihre Texte gegen Entgelt z.B. an persoenlich.com liefert. Am Beispiel des Artikels „Goldgrube Video-Downloads“ von Pressetext lässt sich das Muster ohne weiteres aufzeigen. Persoenlich.com publiziert den Artikel mit der entsprechenden Bewilligung und weist am Ende die Herkunft Pressetext (pte) entsprechend aus. marketing.ch hingegen publiziert den Text ohne Hinweis auf Pressetext, nennt dafür als Quelle persoenlich.com. Ob Pressetext an einer solchen kostenlosen Verbreitung ihrer News Freude hat, wage ich zumindest zu bezweifeln. Ich vermute eher, dass bei marketing.ch bzw. Fairline Consulting in Kürze eine Rechnung eintreffen wird. Ob die Verantwortlichen von marketing.ch dann, wie bei Daniela, ebenfalls empfehlen, doch den Rechtsweg zu beschreiten, wird sich zeigen.
Um es klarzustellen: Das Zitieren aus irgendwelchen urheberrechtlich geschützten Texten ist immer erlaubt, siehe dazu auch den Wikipedia-Eintrag Zitat. Beim Zitieren muss allerdings der Zweck erkennbar sein:
Das Zitat muss also in irgendeiner Beziehung zu der eigenen Leistung stehen, beispielsweise als Erörterungsgrundlage. Der Umfang des Zitats muss dem Zweck angemessen sein.
Eine vollständige unbewilligte Übernahme von Texten aus anderer Quelle fällt somit ganz klar nicht unter das Zitatrecht (dies gilt übrigens für alle Publikationen, also auch für Blogs). Wo kämen wir da auch hin, sonst würde ich doch einfach Texte des Tages-Anzeiger kopieren und als meine eigene Tageszeitung verkaufen. Schliesslich sind die Texte, ganz nach der Logik von marketing.ch, frei im Internet zugänglich.
Leider haben sich marketing.ch bzw. Fairlane Consulting zu den Vorwürfen bisher nicht geäussert. Auch eine Stellungnahme der Nachrichtenagentur Pressetext steht bisher aus. Sollten diese jedoch noch eintreffen, werde ich diese selbstverständlich an dieser Stelle veröffentlichen.
Gerade lese ich bei Robert und Mike, dass beide ihren RSS-Feed nicht mehr als Volltext, sondern nur noch in der verkürzten Form anbieten werden (Robert hat bereits umgestellt). Auch wenn ich das Problem des Contentklau (von dem auch ich immer wieder betroffen bin) nachvollziehen kann, ist das „verkrüppeln“ des Feeds nicht die Lösung, denn damit werden vor allem die ehrlichen Leser bestraft.
Mit zunehmender Vernetzung in Bloggersdorf ist auch die Anzahl Blogs in meinem Feedreader stetig gestiegen. Ich schätze es unterdessen ungemein, einen Fullfeed abonnieren zu können. Ein solcher Feed erlaubt ein zügiges Lesen der Posts, ohne jedesmal auf die Homepage des entsprechenden Blogs wechseln zu müssen. Mit dem Rückschritt zu „Krüppel-Feeds“ werde ich in Zukunft aber nur noch Teaser der entsprechenden Artikel auf die Augen gedrückt bekommen. Offen bleibt dabei, ob ich dann jeweils Lust und Musse habe, jedesmal auf den Link zu klicken und mir den Artikel direkt auf dem Blog nochmal anzusehen. Das bedeutet immerhin ein höheren Zeitaufwand, den ich mir nicht immer leisten kann (oder will).
Dass beide Blogger den Contentklau als Grund für die Umstellung nennen, erstaunt natürlich nicht, denn auch ich stelle immer wieder fest, dass meine Inhalte ungefragt in irgendein (Spam-) Blog übernommen werden. Aber soll ich deswegen alle meine Leser bestrafen? Es gibt genügend technische Möglichkeiten, den Contentdieben das Leben zumindest etwas schwerer zu machen, zum Beispiel durch Zugriffsrestriktionen via der htaccess-Datei oder durch das Einfügen entsprechender Copyright- bzw. Herkunftsverweise in den RSS-Feed. Handelt es sich beim Contentdieb um ein bei blogger.com gehostetes Blog und/oder ist es mit AdSense-Werbung ausgestattet, kann auch ein Mail an Google Wunder bewirken wie ich schon mehrmals feststellen konnte.
Wie auch immer: Ich bedaure sehr, dass sowohl Robert wie auch Mike ihre RSS-Feeds kürzen werden. Ändern kann ich es nicht, nur hoffen, dass nicht noch weitere diesem Beispiel folgen werden…