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Sprengung am Gotthard live

Um die Nord-Süd-Verkehrsachse am Gotthard wieder für den Verkehr freigeben zu können, wird heute um 11 Uhr eine Sprengung mit 1,5 Tonnen Sprengstoff durchgeführt. Dabei sollen am Felsmassiv, das in den letzten Wochen für mehrere Steinschläge auf die Autobahn geführt hat, mindestens 5500 Kubikmeter Stein abgesprengt werden.
Wer die wohl ziemlich imposante Sprengung live verfolgen will, kann dies ab 10.45 Uhr im Rahmen einer Sondersendung auf SF1 tun. Die Sendung wird auch live ins Internet gestreamt:

Die Bilder werden auch als Live-Stream auf tagesschau.sf.tv angeboten. Der Video-Link wird um 10.45 als «Mehrwert» freigeschaltet.

Trotz der Sprengung ist nicht sicher, wie schnell die Strassen am Gotthard wieder geöffnet werden können, denn offenbar benötigt man mehrere Tage um abzuklären, ob die Sprengung die gewünschten Ergebnisse gebracht hat. Sollten „massive Probleme nach der Sprengung“ auftauchen, werde sogar der Bau von „Notstrassen“ geprüft.

Kuriositäten auf der Autobahn

Schon letztes Jahr staunte ich über die Gefahrenmeldungen auf SWR3, wo u.a. vor herumliegenden Gegenständen auf Deutschlands Autobahnen gewarnt wird.

Die Seite Ladungsverlust.de hat es sich nun sogar zur Aufgabe gemacht, die Gefahrenmeldungen von hessischen Autobahnen zu erfassen. So erfährt man denn auch, dass seit März 2003 unter anderem folgende Gegenstände die Autobahn verschmutzt haben:

Kühlschranktür, Kühlschrank, Kardanwelle, Sofa, Windschutzscheibe, Sitzgarnitur, Fernseher, Teppichrolle, zwei Sofas, Garagentor, Mini-Gabelstapler, Rasenmäher, Propeller-Teil, Kanu, Satellitenschüssel, Waschmaschine, groses Plüschtier, Toilettenhäuschen oder auch Waschmaschinen.

Es gibt wohl nichts, was man auf so einer Autobahn nicht verlieren kann… Allerdings, und das muss auch gesagt sein, können solche Gegenstände auch schwere Unfälle verursachen. Kurios sind die Listen aber dennoch.

Mach mal Platz!

„Auf einmal sehe ich einen Motorradfahrer, der von hinten angeschossen kommt, mir bis auf die Stoßstange auffährt und mit der Hand winkt, um mir zu bedeuten: Mach mal Platz.“ K. lacht. Der Angeklagte schweigt. „Ich dachte, der hat Drogen genommen oder so. Er ging ja offensichtlich davon aus, dass ich Platz für ihn mache. Bei einem normalen, nüchternen Menschen kann ich mir das eigentlich gar nicht vorstellen.“

Stimmt. Vor allem wenn die Stossstange zu einem Polizei-BMW gehört der mit Blaulicht unterwegs ist. Oh Mann…

Weiter bei der Frankfurter Rundschau.

(via law blog)

Rechts überholen erlaubt

Guter Tipp den Arnold mal wieder in Erinnerung ruft, hier jedoch mit Gültigkeit für die Schweiz:

Artikel 8, Absatz 3, Verkehrsregelnverordnung:

Beim Fahren in parallelen Kolonnen sowie innerorts auf Strassen mit mehreren Fahrstreifen in der gleichen Richtung ist das Rechtsvorbeifahren an andern Fahrzeugen gestattet, sofern diese nicht halten, um Fussgängern oder Benützern von fahrzeugähnlichen Geräten den Vortritt zu lassen. Das Rechtsüberholen durch Ausschwenken und Wiedereinbiegen ist jedoch untersagt.

Ich überlege mir nun nur noch, bis zu welcher Geschwindigkeit eine fahrende Kolonne als Kolonne gilt. Beispiel: Stockender Verkehr auf der Autobahn, bei welchem manchmal schon mal 40 oder 60 km/h gefahren wird. Ist das nun noch eine Kolonne oder nicht?

Die Verordnung sagt dazu unter Artikel 36, „Sonderregeln für Autobahnen und Autostrassen“ nämlich nichts wirklich aussagekräftiges sondern wiederholt eigentlich nur die Regel für die „Normalstrassen“:

Der Fahrzeugführer darf nur in folgenden Fällen rechts an andern Fahrzeugen vorbeifahren:

a. beim Fahren in parallelen Kolonnen;
b. auf Einspurstrecken, sofern für die einzelnen Fahrstreifen unterschiedliche Fahrziele signalisiert sind;
c. auf dem Beschleunigungsstreifen von Einfahrten bis zum Ende der Doppellinien-Markierung (6.04);
d. auf dem Verzögerungsstreifen von Ausfahrten.2

Also: Bis zu welcher Geschwindigkeit ist eine Kolonne nun eine Kolonne?