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Adsense mit Zahlungsproblemen

Das folgende eMail von AdSense erreichte mich heute:

We wish to inform you that the exchange rate used for your April payment was incorrect. We’re working hard to investigate this error and will update you once we have additional details on how we intend to resolve the issue.

If you normally receive communication for us in a language other than English, we will provide additional information in your preferred language next week.

We apologize for the inconvenience and appreciate your patience.

Sincerely,
The Google AdSense Team

Ich war ziemlich skeptisch, ob das Mail von Google stammt, doch nach einem Check der Mailheader war klar, dass es tatsächlich so ist. Die Panne bei bei der Auszahlung der AdSense-Guthaben ist zudem offenbar grösseren Ausmasses, denn laut einem Posting bei Google Blogoscoped sind solche Mails zumindest auch in Kanada und Schweden aufgetaucht.

Offenbar hat Google bei der Umrechnung die Guthaben mit dem Wechselkurs dividiert anstatt multipliziert, wie ein User im Forum bei Digital Point berichtet. Das führt zum Beispiel für Auszahlungen in der Schweiz zu einer zu niedrigen Zahlung. In anderen Ländern wie zum Beispiel Grossbritannien wird so jedoch zuviel ausbezahlt, wie Amit bei Digital Inspiration anmerkt.

Dann bin ich mal gespannt, ob Google den fehlenden Betrag noch zusätzlich überweist, oder ob dieser mit der nächsten Monatszahlung überwiesen wird.

Germanwings nimmt Stellung

Wie in meinem Post „Germanwings verärgert Kunden und Affiliates“ von heute morgen angekündigt, habe ich Germanwings um eine Stellungnahme zu den im Post gemachten Vorwürfen gebeten, welche unterdessen eingetroffen ist. Nachfolgend die Antwort von Heinz Joachim Schöttes, Leiter Unternehmenskommunikation der Germanwings GmbH, in ungekürzter Form:

„Germanwings hat sich zur Umstellung des Affiliate-Programmes entschlossen, um alle Vertriebskanäle für den Verkauf von Flugtickets gleich zu behandeln.

Es ist nicht im Geschäftsmodell von Germanwings als Low Cost Airline vorgesehen, Provisionen für den Verkauf der Flugtickets zu zahlen. Reisebüros erheben einen Buchungszuschlag für ihre Tätigkeit von den Kunden, wenn sie Germanwings-Flüge buchen. Germanwings überlässt den Reisebüros die Höhe des Zuschlages für ihre Beratungstätigkeit. Reiseportale im Internet nehmen ebenfalls einen Zuschlag für die Vermittlung von Flugbuchungen. Diese Zuschläge können bis zu 30 Euro betragen.

Germanwings arbeitet seit drei Jahren mit Online-Vertriebspartnernetzwerken zusammen. Diese organisieren die Zusammenarbeit zwischen Germanwings und Privatpersonen, die auf ihren Webseiten den Kauf von Germanwings-Tickets empfehlen. Diese Leistung wurde bisher den Privatpersonen von Germanwings mit fünf Euro bei erfolgter Buchung vergütet. Die Netzwerbbetreiber erhalten bei einer solchen Buchung für ihre Netzwerkleistung eine sog. Transaction-Fee.

Diesen Vertriebsweg hat Germanwings jetzt den üblichen Vertriebskanälen angepasst. Dies bedeutet, dass nun die Privatpersonen, die weiterhin Germanwings-Flüge empfehlen und am Verkauf profitieren wollen, gehalten sind, sich diese Leistung über einen Buchungsaufschlag zu verdienen. Dieser Buchungsaufschlag in Höhe von zehn Euro wird bei der Buchung über Germanwings erhoben und zu verschiedenen Teilen an die Privatpersonen und die Partnernetzwerke zurück überwiesen. Germanwings verdient an dieser Art der Buchung nicht. Der Buchungszuschlag wird während der Buchung separat ausgewiesen. Der Kunde muss bei der Buchung diesem Zuschlag mehrfach zustimmen, bevor der Kaufvertrag abgeschlossen ist.

Mit der Umstellung wurde gleichsam der Missbrauch der Online-Vertriebspartnerprogramme durch Nicht-Privatpersonen unterbunden.

Die günstigste Art der Buchung ist und bleibt weiterhin der direkte Aufruf der Germanwings-Homepage www.germanwings.com.“

Germanwings verärgert Kunden und Affiliates

Richtig eingesetzt, lässt sich über ein Partnerprogramme der eine oder andere Franken dazuverdienen. Auch der deutsche Billigflieger Germanwings setzt auf ein solches Affiliate-Programm und zahlt Webseitenbetreiber für die Vermittlung von Kunden. Seit gestern abend bin ich mir aber nicht mehr sicher, ob Germanwings noch ein wirkliches Interesse an dieser Werbeform hat, denn der Billigflieger versandte ein Mail mit „wichtigen Neuerungen zum Partnerprogramm“. Darin heisst es unter anderem:

Auf der neuen Landingpage erheben wir einen Buchungsaufschlag in Höhe von 10 ¤ pro Buchung für den Enduser, wodurch sich Ihr Verdienstpotential zukünftig erhöht bzw. finanziert. Dieser Buchungszuschlag wird gesondert zu dem angegebenen Flugpreis ausgewiesen und wird nur fällig bei der Vermittlung einer Internetbuchung durch einen Affiliate-Partner […]

Wie bitte? Das heisst, dass ein Kunde, der seinen Germanwings-Flug über einen Affiliate bucht, benachteiligt wird. Er muss einen Zuschlag von 10 Euro bezahlen, der bei der Buchung über die „normale“ Buchungsseite nicht erhoben wird. Auch der Werbepartner wird benachteiligt, sind doch die von Germanwings beworbenen Preise über den Affiliate gar nicht erhältlich.
Germanwings macht es sich hier seeehr einfach, indem die Provision, die normalerweise an den Affiliate bezahlt wird, direkt durch den Kunden finanziert wird. Doch nicht nur das: Die Billig-Airline generiert damit noch Zusatzeinnahmen:

Die Provision im Standardmodell steigt dadurch für Sie von 5 EUR auf bis zu 6,50 EUR pay per sale und im Premiummodell können Sie sogar bis zu 8 EUR pay per sale verdienen.

Heisst im Klartext, dass Germanwings mit jeder Buchung über einen Werbepartner nochmals zwischen 2 und 3.50 Euro verdient.

Damit beschreitet Germanwings nach meinem Wissen einen völlig neuen Weg im Affiliate-Marketing. Ob dieser aber von Erfolg gekrönt sein wird, wage ich zu bezweifeln, da damit nicht nur Kunden, sondern auch Affiliate-Partner unnötig verärgert werden. Ich zumindest bin verärgert, darum gibts in diesem Post noch nicht mal einen Gratislink für den Billig-Flieger.

Was Germanwings dazu meint, versuche ich derzeit gerade herauszufinden. Ich bin auf die Antwort gespannt…

[Update]
Die Antwort von Germanwings ist unterdessen eingetroffen und kann hier nachgelesen werden.

Firmen unter der Blogger-Lupe

Nachfolgend wie gestern angekündigt der vollständige Artikel aus der Aargauer Zeitung vom 7. Februar 2006:

Internet Blogger veröffentlichen im Web ihre Erfahrungen mit Firmen. Diese reagieren zuweilen ungebührlich – sind Weblogs die neue publizistische Macht?

von Daniel Bouhafs

«Nur mit einer Rechtsschutzversicherung würde ich es vielleicht wieder darauf ankommen lassen», meint der Blogger Sandro Feuillet, Herausgeber von «Ignoranz, dem Magazin gegen Ignoranz im Alltag». Und fügt hinzu: «Je nachdem würde ich den Artikel wieder löschen und die Sache einem grösseren Medienhaus delegieren.» Was war geschehen? Mit der Begründung, die APS Reinigungen stelle «keine Kopftücher» an, verweigerte deren Geschäftsführer einer eingebürgerten Mazedonierin die Stelle. Diese reichte eine Klage wegen Persönlichkeitsverletzung ein – und gewann. Feuillet griff den Fall auf, zitierte aus den Medien und reicherte seine Berichterstattung mit der Publikation der Kundenliste an, die er von der APS-Homepage übernommen hatte. Die Folgen seines Engagements: anonyme Drohungen. Zudem verlangte der Geschäftsführer der Reinigungsfirma die Löschung des Beitrages und klagte Feuillet wegen Ehrverletzung ein. Das Gericht ging gar nicht auf die Klage ein. Dennoch hat Sandro Feuillet den Text entfernt – aus Angst, wie er betont.

Da Publikationen im Web von allen einsehbare Veröffentlichungen sind, bergen sie stets justiziable Risiken. «Für Blogger gelten die gleichen berufsethischen Richtlinien wie für andere Medientätige», stellt Medienrechtlerin Regula Bähler klar. Bei schwerwiegenden Vorwürfen müsse die kritisierte Seite angehört werden. Dies tat Blogging Tom alias Thomas Brühwiler, der über Eypocard, einer Plastikkarte auf Guthabenbasis, bloggte. Werner Kuhn, Verwaltungsrat der Eypo AG, welche die Karte vermittelt, pochte aber auf die Löschung der Beiträge und drohte mit der juristischen Keule. Angestachelt zu seinen Recherchen wurde der Blogger zuvor durch ein deutsches Werbemail, in dem vollmundig stand: «Schweizer Kreditkarte für jedermann – ohne Schufa» (Bonitätsprüfung). Versichert wurde auch, dass für Eypocard eine Bewilligung der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) vorliege. Blogging Tom wandte sich an die Bankwächter. Diese beschieden ihm, dass die Eypo AG als Agentin keine herkömmliche Bank sei und somit auch keine Bewilligung beanspruchen dürfe.

Inzwischen ist Toms Blog in Sachen Eypo zum virtuellen Pranger der deutschsprachigen Blogosphäre avanciert, wo vorwiegend empörte Kunden ihre enervierenden Erfahrungen posten. Die vier Beiträge, die der Cyberabenteurer bisher zu dieser Causa verfasst hat, wurden allein auf seinem Web-Tagebuch über 300-mal kommentiert und teilweise verlinkt. Mit Folgen: Je mehr Verweise Blogger untereinander anlegen, umso höher rutschen sie in den Ergebnislisten der Suchmaschinen. Werner Kuhn, der dem Blogger mit Klagen gedroht hatte, wurde inzwischen einstimmig aus dem Verwaltungsrat der Firma abgewählt. Zu den Vorwürfen nimmt stattdessen Alexander Herr, Handelsbevollmächtigter der Eypo AG, Stellung: «Das explodierende Geschäft hat zu den Missständen geführt», sagt er.
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Wenn Blogger Firmen röntgen

Meine monatelangen Auseinandersetzungen mit der Eypo AG interessieren nun auch die „Aargauer Zeitung„. In der morgigen Ausgabe berichtet das Blatt ausführlich über Blogger, die kritisch über Firmen schreiben. Dabei wird mein Blog als Beispiel eines „Internet-Prangers“ präsentiert. Die Postings zum Thema Eypocard (hier, hier, hier und hier) und die darauf erfolgten Reaktionen der Firmenverantwortlichen werden genauer analysiert.
Den ganzen ausführlichen Artikel gibts morgen vormittag hier in diesem Blog zu lesen (und ist natürlich auch als PDF downloadbar).

Für ganz Ungeduldige: Beim Onlinedienst Klein Report gibt es eine bereits eine Vorabinformation zum Artikel.

[Update] 07.02.2006
Den Artikel „Firmen unter der Blogger-Lupe“ zum nachlesen auf meinem Blog.

Blogger helfen Usern

Gestern abend habe ich ein eMail eines Kommentierenden auf Travelblogger bekommen, welches ich hier öffentlich beantworten möchte, da die Thematik nicht das erste Mal an mich herangetragen wird:

Blogger helfen Usern
… und ändern Kommentare einfach so ab wie es ihnen passt.

Daher frage ich mich: Ist travelblogger.ch deinerseits nur ein Versuch, für dich kommerziel zu bloggen oder soll auch der User bzw. Leser zum Zuge kommen und von der Tatsache profitieren, dass er das Buch gelesen hat (und daher weiterempfiehlt), mittels Amazon-Partner Links in Kommentaren eventuell einen Verkauf zu vermitteln?

Kommentare ohne Weiteres zu editieren gehört meines Erachtens nicht grad zum feinen Umgang in der Blogosphäre…

Übrigens: Meine frühere Anfrage, ob Openholiday es überhaupt wert ist anzuschauen, blieb wohl irgendwo hängen?

Eines vorneweg: Sowohl BloggingTom wie auch Travelblogger sind meine privaten Babies, ich behalte mir vor, dort zu schreiben was mir passt und Kommentare zu editieren oder zu löschen.

Speziell am oben erwähnten Kommentar war, dass dieser einen Amazon Affiliate-Link zu einem Buch enthielt. Das genannte Buch bezog sich durchaus auf die Thematik, insofern ist daran nichts auszusetzen. Ich habe jedoch den Affiliate-Link durch einen normalen Link ersetzt (ich hätte ja auch meine Affilate-ID einsetzen können), was nun zu obigem Mail führte.
Es spielt dabei keine Rolle, ob Travelblogger der Versuch ist, „kommerziell zu bloggen“, dieser Link wäre auch hier auf BloggingTom gelöscht bzw. editiert worden. Ansonsten würde es nicht lange dauern und die Kommentare auf den beiden Blogs würden von Affiliate-Links nur so überhäuft. Aus der Tatsache, dass ich auf Travelblogger (und nur dort) in einigen Posts Affiliate-Links benutze, leitet sich darum noch lange nicht das Recht ab, dass nun jeder ebenfalls mit Partner-Links kommentiert.

Vielleicht, und da gebe ich dem Kommentator recht, hätte ich die Änderung des Links vermerken sollen, anstatt dies einfach stillschweigend zu tun. Da ich substanziell nichts am Inhalt des Kommentars verändert habe, hatte ich mir dies gestern nicht überlegt. Diesen Vermerk habe ich jetzt aber nachgeholt.

Google’s Firefox Referrals jetzt international

Google hat nach dem AdSense Referral Programm nun auch die Firefox Referrals für User ausserhalb der USA freigegeben. Zu finden sind die Buttons wie gewohnt im Karteireiter Firefox in der AdSense Administration unter „Empfehlungen“.
Für jeden User, der sich den Firefox via den Button herunterlädt, spendiert Google 1 US$. Ich kann bis jetzt zwar noch nicht wirklich nachvollziehen, wieso Google für den Download von Firefox etwas bezahlt (hat das was mit einem Angriff auf Microsoft zu tun oder schlicht mit der Promotion der Google-Toolbar?), aber das wird sicher früher oder später schon noch herausstellen.

Und alle die noch keinen Firefox-Browser installiert haben, dürfen das jetzt natürlich gerne tun. Am besten gleich von dieser Seite… 😉

Verbotene Internet-Wetten

Die Schweiz (oder zumindest ein Teil davon) ist im Fussballfieber: Am Samstag findet das Barrage-Hinspiel der Schweiz gegen die Türkei statt und das nutzt der österreichische Wettanbieter betandwin.com auch für seine neuste Werbekampagne aus.
In einem eMail von heute morgen will mir die Firma ein Wetteinsatz schmackhaft machen:

Lieber Sportfreund,

für die ganze Schweiz gilt ab sofort: volle Konzentration auf die WM Play-offs gegen die Türkei. Und für Sie bedeutet das: mitwetten, mitzittern und am Ende gemeinsam feiern!

Denn egal ob die Nati die Qualifikation für Deutschland schafft, Sie gehören auf jeden Fall zu den Gewinnern. betandwin spendiert Ihnen zum alles entscheidenden Fight um die WM-Tickets nämlich CHF 50.- EXTRA-WETTGUTHABEN!

Sportfreund? Naja, ein bisschen, aber mit betandwin hatte ich bis heute nichts zu tun, noch nie ein eMail von der Firma bekommen und mich auch nie in irgendeinen Newsletter eingeschrieben. Also einfach normaler Spam? Nicht ganz, denn „normaler“ Spam ist „nur“ unlauter, das Mail von betandwin jedoch verstösst auch gegen die Schweizerische Lotteriegesetzgebung, wie mir Denise Lörtscher vom Bundesamt für Justiz bestätigte:

1. Gemäss Bundesgesetz betreffend die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten sind die Wetten grundsätzlich verboten. Als Ausnahme vom Verbot können die kantonalen Behörden für Wetten am Totalisator (keine Buchmacherwetten) eine Bewilligung für die in ihrem Kanton stattfindende Veranstaltung bewilligen (Art. 33 und 34 LG).

2. Ein ausländischer Wettanbieter darf in der Schweiz keine Werbung betreiben, weil dieser über keine Durchführungsbewilligung in der Schweiz verfügt. Ein solches Unternehmen macht sich nach Schweizerischer Lotteriegesetzgebung strafbar (Art. 42 LG).

Die Wettanbieter scheint das Werbeverbot aber nicht weiter zu kümmern, denn neben dem eher „plumpen“ und einfachen eMail-Spam sponserte betandwin im letzten Winter zum Beispiel das Lauberhorn-Skirennen, wo die Fahrer dann mit Werbeaufschriften der Firma die Piste runterfuhren. Konkurrent interwetten.com setzte auf Fussball und trat unter anderem als Werbesponsor des FC Zürich auf. Gegen den FC Zürich, diverse andere Fussballclubs und auch gegen die Veranstalter des Lauberhornrennens laufen offenbar Strafanzeigen, wie das Wirtschaftsmagazin Cash berichtete.

Wer übrigens als Schweizer Webseitenbetreiber beispielsweise mittels Affiliate-Programm Werbung für einen Wettenanbieter macht, verstösst gegen Artikel 42 des Bundesgesetz betreffend die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten:

Art. 42
II. Gewerbsmässige Wetten
Wer verbotene Wetten gewerbsmässig eingeht oder vermittelt oder zu ihrer Eingehung Gelegenheit bietet, wer ein solches Unternehmen betreibt,
wird mit Gefängnis oder mit Haft bis zu drei Monaten oder mit Busse bis zu 10 000 Franken bestraft. Die beiden Strafen können verbunden werden.

Damit wär dann auch erklärt, warum es in diesem Post keine Links zu den Wettanbietern gibt…

Betandwin habe ich natürlich auch um eine Stellungnahme gebeten, leider darauf aber bisher keine Antwort erhalten.

Google startet AdSense Partnerprogramm

Google hat zusammen mit der Veröffentlichung der neuen Programmrichtlinien auch gleich das AdSense Referral Programm gestartet. Wer einen neuen AdSense-Partner wirbt, erhält, nachdem dieser 100 Dollar generiert hat, ebenfalls 100 Dollar gutgeschrieben.

Mitmachen ist einfach: Ins AdSense-Konto einloggen, die neuen Programmrichtlinien akzeptieren, unter „Empfehlungen“ den entsprechenden Code herunterladen und diesen in die eigenen Webseiten integrieren.

Und wer bis heute noch nicht Mitglied bei AdSense ist, kann dies nun hier über den AdSense-Button in der Sidebar werden. Damit macht man dann sogar auch mich (hoffentlich) glücklich 😉

Die Eypo AG schlägt zurück

Vor Monaten bereits machte ich mit dem zugegebenermassen etwas mysteriösen Posting „Worte“ eine kleine Andeutung und daran hat sich bis heute nicht viel geändert. Nach meinen Postings „Eypocard? Nein danke!“ , „Eypocard? Nein danke! [Teil 2]“ und „Eypocard? Jetzt auf der Warnliste„, wurde ich mit Androhungen von zivil-und strafrechtlichen Schritten eingedeckt, meine Familie und ich wurden mehrfach telefonisch belästigt und selbst meine Aufforderung an den Verantwortlichen der Eypo AG, sich nunmehr ausschliesslich an meinen Anwalt zu wenden, bleibt unbeachtet (im Gegenteil wurde der Anwalt sogar als Idiot beschimpft).

Nachdem die ersten eMails und Telefonate noch sehr gesittet waren, artet das ganze langsam aber sicher in einer lächerlichen Schlammschlacht aus, und dies obwohl ich einer ersten Bitte der Eypo nachgekommen bin, und die Artikel insofern präzisierte, dass nicht die Eypo AG selbst die Aussagen gemacht hatte, sondern deren Affiliatebetreuung, die Webcom GmbH. Nunmehr wurde nur noch die Löschung aller Postings gefordert und zwar, ohne dazu irgend einen Kommentar zu schreiben oder mich sonstwie zu äussern. Da ich aber sämtliche von mir gemachten Aussagen belegen kann, werden diese Postings nicht verschwinden.

Man droht mir deshalb seit Anfangs Juli 2005 rechtliche Schritte an, bis heute ist aber (leider) noch nichts dergleichen passiert (zumindest nach meinem Kenntnisstand). Die Verleumdungskampagne der Eypo AG gegen mich geht aber weiter: So schreibt bspw. ein gewisser Luc Brunner, der sich als ehemaliger Angestellter der Eypo AG im Forum von Gomopa:

Dieser ist unter seiner angegeben who is Anschrift nicht ermittelbar und es wird wegen diverser Delikte gegen den Betreiber ermittelt. Er hat die Anschrift seines Providers als die seine angegeben. Mehr muss dazu nicht gesagt werden.

Dass diese Aussage schlicht und einfach falsch und dazu noch ehrverletzend ist, ist ja klar, nicht umsonst schreibe ich hier munter weiter. Wäre ich zudem tatsächlich nicht „ermittelbar“, könnte sich Herr Kuhn von der Eypo AG zudem ja gar nicht mit mir in Verbindung setzen.
Dass die Domain bisher mittels c/o auf meinen Provider registriert war, ist zwar richtig, jedoch aus historischen Gründen gewachsen. Dies macht mich aber nicht unauffindbar, im Gegenteil. Die Tatsache, dass die Domain nicht unter meiner „richtigen“ Adresse registriert war, nahm Herr Kuhn nun aber auch zum Anlass, eine Beschwerde bei der Switch, der Vergabestelle von .ch- und .li-Domains einzureichen und versucht mich auch dort entsprechend anzuschwärzen:

Für die eventuelle Zustellung einer superprovisorischen Verfügung brauchen wir den sofort nachweisbaren Zusammenhang zwischen seiner Website und seiner privaten richtigen Adresse, wo er gemeldet ist.

Einen Tag später schreibt er erneut an die Switch:

bloggingtom.ch scheint dadurch, dass es ihm trotz Ihrer zur Zeit mutmasslich stattfindenden Intervention nach wie vor gelingt, seine gesetzwidrigen Handlungen weiterhin im Schutz der Anonymität, die switch.ch ihm seit unserer ersten Anfrage faktisch gewährt, fortzusetzen, darin geradezu ermutigt zu werden.

Dazu erwähnt er die Verordnung über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich (AEFV) und verweist im speziellen auf dessen Artikel 14h und stellt Switch ein Ultimatum:

Wenn lit. b, c und f nicht innerhalb kürzester Zeit erfüllt werden, werden wir den Sachverhalt der beim Bund für die oben angeführte Verordnung zuständigen Behörde vorlegen.

Ich habe kein Problem damit, wenn Herr Kuhn der Meinung ist, dass ich „weiterhin neue UWG- und StGB-widrige Inhalte“ publiziere und dies entsprechend zur Anzeige bringen will. Die Anzeige einzureichen, dürfte für die Eypo AG auch nicht weiter schwer sein, denn der Herr Kuhn ist sowohl im Besitz meiner Wohnadresse als auch meiner Telefonnummer. An einen Erfolg entsprechender Strafuntersuchungen scheint Herr Kuhn offenbar aber nicht zu glauben, denn wie sonst ist es zu erklären, dass er dies mir seit Monaten androht, ich bis heute aber keinerlei Kenntnis von einer solchen Anzeige habe.

Interessant an der ganzen Sache ist jedoch, wie viel Energie die Eypo AG einsetzt, um jegliche kritische Berichte zu verhindern bzw. diese von der Bildfläche verschwinden zu lassen. Allerdings setzt man dabei eher auf Einschüchterung der Personen und weniger auf eine Strafanzeige.

Zum Schluss: Eigentlich wollte ich derzeit gar nichts mehr über die Eypo AG schreiben, was nicht heisst, dass ich die Postings gelöscht hätte. Allerdings nehmen die Anstrengungen des Herrn Kuhn gegen mich langsam Dimensionen an, die mich zu einer „Vorwärtsstrategie“; zwingen. Somit passiert nun wohl genau das, was ich Herrn Kuhn bereits vorausgesagt hatte, wenn ich die Postings löschen würde: Die Publizität wird wohl einfach nur grösser. Aber wie gesagt: Ich lasse mich nicht einschüchtern. Habe ich in strafrechtlicher Hinsicht etwas „falsch“; gemacht, dann bin ich jederzeit bereit, mich den Dingen zu stellen. Solange aber keine Anzeige eingereicht wird, ist dies wohl nicht zu klären…

[Update]
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