Ab dem 14. September nimmt Google eine Änderung an der Markenrichtlinie für AdWords-Anzeigen vor, die bei Markeninhabern wohl keine Freude hervorrufen wird. Neu soll es nämlich auch für Dritte erlaubt sein, geschützte Markennamen wie beispielsweise „Lufthansa“ als Keyword für eine Anzeige zu hinterlegen, so dass die Anzeige, zum Beispiel für eine Reise- oder Hotelbuchungsseite, bei einer Suche nach „Lufthansa“ angezeigt wird. Nicht erlaubt bleibt lediglich die Nennung der Marke im Anzeigentext.
Bisher konnten Markeninhaber, wie eben die Lufthansa, eine Beschwerde bei Google einreichen um zu verhinden, dass fremde Anzeigen bei der Eingabe ihrer eigenen Marke geschaltet werden können. Nun ändert Google diese Regelung in Europa und passt sie an die bereits in vielen Ländern, wie etwa den USA, Kanada oder Grossbritannien, geltenden Regelungen an. Dort können „Marken-Keywords“ bereits länger genutzt werden. Google beruft sich dabei auf ein Gerichtsurteil des Europäischen Gerichtshofes (PDF) über die Verwendung von Markennamen im Suchmaschinenmarketing vom März dieses Jahres.
Dass damit aber alle Stolpersteine bei der Werbung mit Fremdmarken aus dem Weg geschafft wurden, glauben allerdings nicht alle Beobachter. So macht zum Beispiel die deutsche Rechtsanwältin Katja Schubert deutlich, dass mit dem Urteil die Rechtslage noch nicht eindeutig klargestellt sei. Google dürfte nach ihrer Meinung zwar mit dem Urteil aus dem Schneider sein, nicht aber zwingend die Werbekunden:
Fest steht, dass eine Markenrechtsverletzung nur dann ausgeschlossen ist, wenn durch die Nutzung der Marke als Keyword und die Gestaltung der Anzeige nicht der fälschliche Eindruck entsteht, dass die Anzeige vom Markeninhaber oder einem mit ihm verbundenen Unternehmen stammt. Auf welche Weise Werbetreibende eine hinreichende Klarstellung erreichen können, dass ihre Anzeige zu einem konkurrierenden Angebot und nicht zum Markeninhaber führen, bleibt in der Entscheidung offen.
Google will diesem Umstand mit einem Beschwerdesystem entgegenwirken:
Ist ein Markeninhaber der Auffassung, dass ein anderes Unternehmen mit einer geschalteten Anzeige die Nutzer verwirrt, kann er bei Google eine Beschwerde einreichen. Nutzer können beispielsweise durch Anzeigen verunsichert werden, die auf Webseiten führen, die fälschlicherweise den Eindruck erwecken, zum Markeninhaber zu gehören oder geschützte Markenprodukte oder -Dienstleistungen zu verkaufen. Ist dies nach Überprüfung durch Google der Fall, wird die Anzeige entfernt.
Vor rund einem Monat führte AdSense die Textlinks für US-Publisher ein. Heute nun wurden die Textlinks auch für internationale Publisher freigegeben. Die Textlinks gibts für die Produkte AdSense und AdWords in je vier Versionen, für Picasa und Firefox in je drei Versionen, wie z.B.
Allerdings bin ich von den Möglichkeiten enttäuscht. Der Text ist nämlich nicht anpassbar, was es umso schwieriger macht, die Textlinks irgendwo unterzubringen. Obwohl die Textlinks lange erwartet wurden, scheinen sie damit wohl nicht für jedermann „brauchbar“ zu sein.
Nach Empfehlungen für AdSense und Firefox bietet Google’s AdSense nun auch die Möglichkeit für AdWords zu werben. Zu finden sind die Buttons in der AdSense-Administration unter „AdSense-Setup„, „Empfehlungen„.
Klickt ein potentieller Werbetreibender auf den entsprechenden Button und investiert innerhalb von 90 Tagen 100 US-Dollar in AdWords, erhält der Empfehlende 20 US$ gutgeschrieben.
Ich bin sicher, dass nun, wie bereits bei den AdSense-Referrals, die Diskussion über die 90 Tage-Frist wieder aufkommen wird. Es leuchtet mir nicht ganz ein, wieso Google hier nicht einfach eine gerade Linie fährt und auch bei den AdWords-Referrals von Anfang an eine 180 Tage-Frist einsetzt.
Ebenfalls verbesserungswürdig, auch bei AdSense- und Firefox-Referrals, sind die Buttons, welche unscharf beschriftet sind und keinerlei Möglichkeit geboten wird, die Farbe der Buttons anzupassen. Mal sehen, ob Google da in naher Zukunft endlich für Abhilfe sorgt.
Google testet seit heute offenbar Site Targeting in AdWords. Bis heute war es Werbetreibenden nicht möglich, Werbung gezielt auf Sites zu beschränken, was sich mit Site Targeting nun ändern soll:
Inserenten können als Alternative oder Ergänzung zu Keyword-bezogenen Kampagnen Website-bezogene AdWords-Kampagnen auswählen. Durch diese Website-bezogene Option sollen die Anforderungen von Inserenten erfüllt werden, die ihre Anzeigen auf speziellen Websites im Content-Netzwerk von Google platzieren möchten. Website-bezogene Anzeigen werden nur auf den Websites geschaltet, die Inserenten anhand ihrer Beurteilung der Websites bezüglich deren Relevanz, Erreichbarkeit und Angemessenheit auswählen. Diese Anzeigen erscheinen nicht auf Suchergebnisseiten.
Mehr Infos gibts direkt bei Google AdWords.