Wer mal schnell einen Screenshot in Google Earth macht und diesen nachher zum Beispiel auf der eigenen Internetseite veröffentlicht, lebt gefährlich. Das musste nun auch Kirstin Walther vom Saftblog merken, die 2006 zwei Luftbilder ihrer Kelterei ins Blog stellte und dafür nun eine Abmahnung in der Höhe von 1’400 Euro bekommen hat.
Die Abmahnung stammt aber nicht von Google selbst, sondern von der Firma Geocontent, die zwischen 2001 und 2006 einen zweistelligen Millionenbetrag investiert hat, um Deutschland aus der Luft zu fotografieren. Diese Bilder hat Geocontent unter anderem an Google lizenziert, wo sie u.a. in Google Earth eingesetzt werden. So weit, so klar.
Wer sich nun aber in der Hilfe von Google-Earth über die Möglichkeiten zur Nutzung der Bilder informiert, erhält dort folgende Information:
Wir freuen uns, dass Sie Google Earth noch stärker in Ihre Online-Welt integrieren möchten. Sie persönlich dürfen ein Bild aus der Anwendung verwenden (beispielsweise auf Ihrer Website, in einem Blog oder einem Word-Dokument), solange Sie die Angaben zum Copyright und zur Bezugsquelle nicht entfernen.
Eine Einschränkung macht Google dann aber doch:
Sie dürfen diese Bilder aber nicht an andere Nutzer verkaufen, als Teil eines Service anbieten oder in einem kommerziellen Produkt verwenden, z. B. in einem Buch oder einer Fernsehshow
Also alles paletti für den Screenshot im Blog? Mitnichten, denn die Geocontent-Anwälte geben zwar zu, dass bei Google Earth „leider eine verunglückte Formulierung gewählt worden“ sei. Allerdings sei bei „richtiger Betrachtung“ durchaus herauszulesen,
dass allenfalls eine rein private, aber keinesfalls wie immer geartete Nutzung in kommerziellem Zusammenhang zulässig sein soll.
Somit wäre wohl wieder die Diskussion eröffnet, ab wann bspw. ein Blog als „kommerziell“ angesehen wird. Ist das bereits bei einem Werbebanner der Fall? Oder gilt ein Firmenblog gleich grundsätzlich als „kommerziell“?
Die „verunglückte Formulierung“ von Google schützt auf alle Fälle niemanden, wie auch der gestrige Beschluss des Landgericht Hamburg in einem Verfahren gegen eine andere abgemahnte Firma zeigt. Darin heisst es nämlich:
Insbesondere können missverständliche oder unzutreffende Angaben der Firma Google zur Verwendungsmöglichkeit der bei Google Earth angezeigten Luftbilder nicht dazu führen, dass die Antragsgegnerin zur urheberrechtswidrigen Nutzung der Luftaufnahme berechtigt wäre.
Das mag rechtlich vielleicht korrekt sein, moralisch halte ich das aber für völlig falsch. Denn auf gut Deutsch heisst das, dass ein Lizenznehmer wie Google selbst dann keine Schuld trifft, wenn er offensichtlich unzutreffende oder zumindest missverständliche Angaben über die Verwendungsmöglichkeiten macht.
Aus meiner Sicht dürfte Google aber zumindest in Bezug auf einige der Abmahnungen von Geocontent nicht ganz unschuldig sein und als Lizenznehmer mit „schwammigen“ Angaben zumindest teilweise miteinbezogen werden.
Genau darauf haben wir Blogger doch insgeheim gewartet: Das Blogger Horoskop. Endlich erhalten wir die uns gebührende Aufmerksamkeit. Trotzdem: Bei mir scheint sich die eine oder andere Schwierigkeit anzubahnen:
Löwe: Sie bekommen eine Abmahnung von einem unbeliebten Anwalt. Bloggen Sie darüber! Mit den Werbeeinnahmen durch den resultierenden Traffic können Sie die Kosten locker decken.
Bleibt nur noch die Frage, ob der jetzt schon von Contentdieben geplagte Robert vielleicht Stier ist?
Stier: Ein Contentdieb packt Ihren RSS-Feed auf eine nepalesische MFA Site. Nehmen Sie ihn auf die Hörner!
(via maege.ch)
… kommt mir hoch, wenn ich solche Stories von den Markensheriffs der FIFA höre:
Mittlerweile mahnt die FIFA ihre letzten verbliebenen Fans ab: beispielsweise den Freizeitkicker Michael M., der im mühevollen Nahkampf um ein einziges Ticket für Angola-Iran erfolgreich war. Jubelnd riss er sich sein Hemd vom (Bier formte diesen wunderschönen) Körper. Als Ersatz wollte er sich spontan als Souvenir folgenden Text auf ein Trikot drucken lassen. Er wollte (es kam nie dazu)…
“WM 2006
IRAN-ANGOLA
ich war dabei”Unüberlegt legte er das Produkt in seinem Spreadshop an – vielleicht gab es ja außer ihm noch jemand, der im freien Verkauf an Karten gekommen war…?!
[…]
Wusste er nicht, dass schon allein die Bezeichnung eines Artikels als “WM 2006-Shirt” in den Augen der FIFA ein Verbrechen ist?! Wusste er nicht, dass er für diesen Artikel eine Abmahnung und Unterlassungserklärung von den FIFA-Anwälten bekommen würde, samt Rechnung im vierstelligen Bereich? Wusste er nicht! Armer Michael M.
Da trifft es sich ja gut, dass FIFA-Chef Blatter im heutigen Tages-Anzeiger ein Interview gab. Ob die Antwort auf die nachstehende Frage in Zukunft aber für mehr Augenmass bei den Sheriffs sorgt, wage ich zu bezweifeln:
Das Fifa-Motto lautet „For the good of the game“. Angesichts der zunehmenden Kommerzialisierung der Weltmeisterschaften könnte es auch „For the good of the business“ heissen.
Blatter: Tatsächlich müssen wir die Kommerzialisierung der Spiele überdenken. Vielleicht sollten wir künftig nicht mehr das Maximum, sondern ein Optimum herausholen. Das heisst aber auch, dass die Fifa mehr Sensibilität dafür entwickeln muss, was eine Bevölkerung zu akzeptieren bereits ist. Das kann je nach Land sehr unterschiedlich sein. Was die deutschen Gemüter zurzeit erhitzt, würden zum Beispiel die Franzosen problemlos wegstecken, davon bin ich überzeugt.
Dann schlage ich dringendst vor, sofort mehr Sensibilität in Sachen Markenpolitik zu entwickeln. Denn in dieser Sache denken wohl weder die Deutschen noch die Franzosen anders. Denn das ist, gelinde gesagt, einfach unter jeder, aehm…, Sau.
Wer mich kennt, der fragt sich nun sicher, wieso hat er denn, wie sonst üblich, nicht auch von der FIFA eine Stellungnahme eingeholt. Ganz einfach: Meine beiden Anfragen an die FIFA betreffend Blogger und Bildrechten sind seit rund zwei Monaten unbeantwortet und auch der Vermarkter der Bildrechte, die FIFA-Tochter Infront Sports & Media scheint keine Lust zu haben, irgendwelche Fragen zu beantworten. Also lassen wir das doch einfach in Zukunft.
Nach den Vorkommnissen rund um Heidi Klum, dem Sozialgericht Bremen und Vakona dreht sich die Diskussion nun plötzlich in die entgegengesetzte Richtung.
Mit dem heutigen „Outing“ von Udo Vetter, dass er sich den Namen seines Blogs, „law blog“, als Marke habe schützen lassen, zieht er offenbar den Zorn auf sich, der sich nicht nur in den Kommentaren manifestiert, sondern bereits auch in Postings auf anderen Blogs, wie bspw. bei Robert, „Marken und Blogs„, oder „Selbst schuld“ von Silkester.
Das Thema ist aber wahrscheinlich komplizierter, als es auf den ersten Blick scheint. Vor allem aber scheinen mir die Argumentationen zu sehr auf einen einzigen Blickwinkel beschränkt.
Ich finde Deinen Schachzug, einen in der Blogosphere quasi allgemeingültigen Gattungsbegriff “Lawblog” (synoynm mit “Blawg”) zu markieren, nicht im Sinne der freien Entwicklung von Blogs
argumentiert bspw. Robert in einem Kommentar und Silkester doppelt in ihrem Post nach:
Wir werden eines schönen Tages alle sprachlos sein, weil unser Sprachraum mit Markenrechts-Tretminen gepflastert ist.
Beide Aussagen kann ich grundsätzlich nachvollziehen und auch bejahen, doch dabei geht vergessen, dass es zumindest in geschäftlicher Hinsicht schon fast „Pflicht“ ist, sich für genutzte Begriffe die entsprechenden Namensrechte zu sichern. Dabei geht es sicherlich um ein Abstecken des eigenen „Claims“, aber ohne diesen Schutz hätten wir in unserer Welt wohl schlicht und einfach ein Chaos. Dass dabei aber manchmal ziemlich übers Ziel hinausgeschossen wird, ist selbstverständlich ebenso klar.
Nun mag man sicherlich darüber diskutieren, ob das Registrieren einer Wortmarke in der Blogosphäre nötig ist und/oder sich überhaupt ziemt. Aus rein ideeller Sicht muss ich Robert dabei sicherlich recht geben, Namens- bzw. Markenrechte sind nicht im Sinne der freien Entwicklung von Blogs. Aber: Erleben wir nicht alle, wie langsam aber sicher immer mehr Konzerne auf den „Blog-Zug“ aufspringen und versuchen, sich auch mittels Blogs zu positionieren? Insofern wird die Entwicklung von Blogs wohl bald nicht mehr so „frei“ sein, wie wir uns das alle, auch ich, wünschen. Hier von einer „freien Blogwelt“ zu träumen, scheint mir doch ziemlich ideel, wenn nicht sogar blauäugig. Meiner Ansicht nach versucht Udo da schlicht und einfach, sich ein bisschen abzusichern, und das muss ja nicht per se etwas schlechtes bedeuten.
Das ist auch der Grund dafür, dass ich die Kritik an Udos Markenregistrierung nicht ganz nachvollziehen kann. Würde Udo gleich mit dem Hammer losschlagen und bspw. Abmahnungen verschicken, müsste ich meine Meinung zwar revidieren, aber seine Aussage
Glücklicherweise lässt der Testosteronschauer schnell nach. Ich schicke keine E-Mail. Erst recht keine Abmahnung. Ich rufe den Kollegen an.
lässt mich ahnen, dass Udo das (auch für allenfalls folgende Fälle) gar nicht vor hat. Und noch eine Aussage Udos scheint mir wichtig:
Hier geht es, das musst du verstehen, liebe Blogosphäre, nicht nur um ein Zitat des Namens. Sondern um den Namen selbst…
Und genau das macht den Unterschied zum Sozialgericht Bremen, der Heidi Klum oder eben auch Vakona aus: Es geht nicht darum, ob jemand law blog schreibt, sondern darum, dass sich niemand anders law blog nennt. Und das sollte (auch wenn man vielleicht unterstellen könnte, dass „law blog“ ein Gattungsbegriff sein kann) eigentlich jeder nachvollziehen können. Wen würde es schon freuen, wenn ich einem neuen Blogprojekt einfach den Namen eines bestehenden Blogs geben würde…
Rund um Weihnachten scheint es einigen Leuten an Beschäftigung zu mangeln und so widmet man sich in der sinnfreien Zeit einfach etwas intensiver dem Internet. Dass dabei nicht immer viel schlaues herauskommt, zeigte sich bereits beim Shopblogger, dem das Sozialgericht Bremen Namensanmassung vorwirft.
Doch damit nicht genug. Scheinbar hat auch der Vater von Heidi Klum ein bisschen zuviel Freizeit und dafür nicht sehr viel Ahnung vom Internet. Wie sonst ist es zu erklären, dass er den Werbeblogger auffordert, den Namen Heidi Klum aus der URL eines Posts zu entfernen, da dieser gesetzlich geschützt sei.
Oh Du schöne, schöne Weihnachtszeit…
Schon früher einmal hatte ich von den „Uneinigkeiten“ zweier Blogger am Rande etwas mitbekommen, aber nun scheint das Ganze eine weitere Hürde zu nehmen. Der Herr Entenmann verklagt den Herrn Bartels, und das mit einigen sehr stichhaltigen Argumenten:
Bei der Klageschrift ist mir aufgefallen, dass sie eine Reihe von unwahren Tatsachenbehauptungen enthält. Auf Seite 3 der Klage steht im Absatz “Die Parteien”, ich würde “eine Blogsphere verwenden, um das politische Tagesgeschehen zu kommentieren” und ich würde “durch Trollen Widerspruch von anderen Bloggern in den Comments auslösen.” Auf Seite 4 der Klage wird behauptet, ich hätte eine “Verlinkung zwischen meiner Homepage und der Homepage des Klägers dergestalt hergestellt, dass bei der Eingabe des Namens des Klägers bzw. seiner Homepage automatisch die Homepage des Beklagten erscheint […].”
Muahaha, ich verwende wie Robert auch eine Blogospere und damit sind wir wohl nicht die einzigen 😉
So wenig Kenntnisse ich vom eigentlichen „Fall“ auch habe, aber nur schon die Argumentationen des gegnerischen Anwalts wirken für mich ziemlich abenteuerlich. Auch der lawblogger Udo Vetter macht in den Ausführungen des Gerichts den Hinweis aus, dass es der Gegner wohl nicht ganz einfach haben wird.
Apropos Verlinkung zweier Homepages: Gerade erinnere ich mich, dass ich vom ADAC trotz mehrmaliger Erinnerungsmails noch immer keine Erlaubnis oder Ablehnung zur Verlinkung bekommen habe. Gleich wieder mal eine Erinnerung schreiben
(via Basic Thinking und lawblog)
Irgendwie köstlich: Da schlagen sich in Deutschland allerlei Leute mit Abmahnungen herum, weil sie einen Link auf allofmp3.com gesetzt haben und bei uns erklärt die Zeitschrift Saldo AllOfMP3 MP3Search.ru zum Testsieger.
Hintergrund der Abmahnungen in Deutschland ist eine einstweilige Verfügung des Landgerichts München gegen die Betreiber von AllOfMP3, die seit einiger Zeit benutzt wird, um Webseitenbetreiber und Blogger zur Entfernung des Links zur Musikplattform aufzufordern.
Ich nehme an, dass unsere Rechtssprechung in dieser Sache nicht gross von derjenigen in Deutschland abweichen würde, darum finde ich es umso köstlicher, dass nun gerade das Konsumentenmagazin Saldo AllOfMP3 MP3Search.ru mit den Merkmalen „günstig, Unterstützung vieler Formate, kein Kopierschutz“ zum Testsieger erklärt. Die Argumente für den Testsieg scheinen auch viele andere Musikfans zu teilen, aber ich denke, dass die Musikindustrie sicherlich keine Freude daran hat, dass AllOfMP3 bei Saldo nun auf dem Siegertreppchen steht 🙂
Achsoja, der Link zu AllOfMP3 heute in einer Spezialform: Die Musikindustrie linkt gleich selber drauf: Klick und weg!. Und auch den Link zu MP3Search.ru direkt von der IFPI: Hier werden Sie geholfen!
Einen interessanten Einblick in die Ansichten eines kleineren Musiklabels zum Thema bietet übrigens der Artikel „Der Feind des Bösen ist nicht immer das Gute (altes chinesisches Sprichwort)“ bei AntiFreeze.
(via symlink.ch)
[ Update ] 18.10.2005
Wie mir heute der Saldo-Journalist Marc Meschenmoser per Mail mitteilte, handelt es sich beim Testsieger nicht um AllOfMP3, sondern um MP3Search.ru. Ich habe die Meldung von Symlink übernommen, ohne das nachgeprüft zu haben (da der Artikel nur kostenpflichtig angesehen werden kann). Sorry!
Der Streit zwischen dem Heise Verlag und der Musikindustrie geht am 28. Juli 2005 in eine neue Runde. In der Frage, ob in Online-Artikeln Links zum Hersteller von Software zur Umgehung von Kopierschutzmassnahmen veröffentlicht werden dürfen oder nicht, findet an diesem Tag nämlich die Berufungsverhandlung statt.
Der Heise Verlag gewährt dem Interessierten nun mit der Dokumentation „Heise versus Musikindustrie“ einen interessanten Einblick über die Geschichte und den aktuellen Stand des Rechtsstreits. Von der Tickermeldung über die Abmahnung bis hin zur Berufungsbegründung von Heise und der Musikindustrie sind dort Originaldokumente als PDF einsehbar und zeigen so interessante Details auf.
Immer wieder stolpere ich über irrwitzige Klagen und Abmahnungen (die’s zum Glück in der Schweiz nicht gibt) wegen Markenrechtsverletzungen und ähnlichem. Immer wieder ärgere ich mich und darum muss ich das hier auch mal loswerden.
Ganz aktuell ist der Abmahnwahn der Mobilfunker O2 in Deutschland. Am 15. März 2005 stand im Newsticker von heise.de, dass O2 die Firma Weinmann GmbH + Co. KG abgemahnt habe, weil die Firma eine Markeneintrag für den Namen Venti-O2
machen wollten. Gedacht ist der Namen für ein Sauerstoffgerät zur Behandlung von Beatmungspatienten.
Interessant dabei ist u.a., dass, für alle die’s nicht wissen, O2 seit dem 19. Jahrhundert das offizielle chemische Zeichen für Sauerstoff ist.
Und hier beginnt die Sache: Wie auch immer ein Mobilfunkbetreiber dazu kommt, sich selbst Sauerstoff O2 zu nennen, was hat das Unternehmen für ein Problem damit, dass sich andere Firmen nur den chemischen Zeichen bedienen? Gibts da irgend eine Verwechslungsgefahr? Kommt dazu, dass sich die ehemalige Viag Interkom auch erst seit rund 2 Jahren selbst O2 nennt.
O2 meinte dazu gegenüber heise.de, es gehe in einer spitzfindigen
juristischen Kontroverse darum, die von den Unternehmen jeweils beanspruchten Markenbereiche präzise abzugrenzen. Aus Sicht der Mobilfunker könnten die derzeit durch Weinmann beanspruchten Verwendungsarten des Begriffs O2
zu Überschneidungen mit dem Markenbereich des Mobilfunkers führen.
Heute stolpere ich während meines morgendlichen Blog-Surfens beim LawBlog dann auf einen Artikel namens Some can’t do
. Hmmm, ist das nicht, in abgewandelter Form der Slogan von O2? Ja richtig, O2 can do
, also weiterlesen.
Schon wieder ein Abmahnwahn von O2, diesesmal gegen das Wort Loop
, welches O2 sich als Marke schützen liess, da das O2-Prepaidgeschäft unter diesem Name läuft. Nun gut, kann ich grundsätzlich nachvollziehen, aber wieso mahnt 02 dann aber LoopSession
, eine Plattform für den Online-Vertrieb und Download von Sounds, Samples und Software für Musiker ab? Die Geschichte von LoopSession
gibts unter LXXX-Session zu lesen.