Immer wieder stolpere ich über irrwitzige Klagen und Abmahnungen (die’s zum Glück in der Schweiz nicht gibt) wegen Markenrechtsverletzungen und ähnlichem. Immer wieder ärgere ich mich und darum muss ich das hier auch mal loswerden.
Ganz aktuell ist der Abmahnwahn der Mobilfunker O2 in Deutschland. Am 15. März 2005 stand im Newsticker von heise.de, dass O2 die Firma Weinmann GmbH + Co. KG abgemahnt habe, weil die Firma eine Markeneintrag für den Namen Venti-O2
machen wollten. Gedacht ist der Namen für ein Sauerstoffgerät zur Behandlung von Beatmungspatienten.
Interessant dabei ist u.a., dass, für alle die’s nicht wissen, O2 seit dem 19. Jahrhundert das offizielle chemische Zeichen für Sauerstoff ist.
Und hier beginnt die Sache: Wie auch immer ein Mobilfunkbetreiber dazu kommt, sich selbst Sauerstoff O2 zu nennen, was hat das Unternehmen für ein Problem damit, dass sich andere Firmen nur den chemischen Zeichen bedienen? Gibts da irgend eine Verwechslungsgefahr? Kommt dazu, dass sich die ehemalige Viag Interkom auch erst seit rund 2 Jahren selbst O2 nennt.
O2 meinte dazu gegenüber heise.de, es gehe in einer spitzfindigen
juristischen Kontroverse darum, die von den Unternehmen jeweils beanspruchten Markenbereiche präzise abzugrenzen. Aus Sicht der Mobilfunker könnten die derzeit durch Weinmann beanspruchten Verwendungsarten des Begriffs O2
zu Überschneidungen mit dem Markenbereich des Mobilfunkers führen.
Heute stolpere ich während meines morgendlichen Blog-Surfens beim LawBlog dann auf einen Artikel namens Some can’t do
. Hmmm, ist das nicht, in abgewandelter Form der Slogan von O2? Ja richtig, O2 can do
, also weiterlesen.
Schon wieder ein Abmahnwahn von O2, diesesmal gegen das Wort Loop
, welches O2 sich als Marke schützen liess, da das O2-Prepaidgeschäft unter diesem Name läuft. Nun gut, kann ich grundsätzlich nachvollziehen, aber wieso mahnt 02 dann aber LoopSession
, eine Plattform für den Online-Vertrieb und Download von Sounds, Samples und Software für Musiker ab? Die Geschichte von LoopSession
gibts unter LXXX-Session zu lesen.