Dass es im digitalen Dschungel manchmal wie in einem Haifischbecken zugeht, wissen wir zwar nicht erst seit gestern. Und doch gibt es noch immer (zu) viele Leute, die sich ziemlich unbedarft im Internet bewegen und etwa Opfer von Phishern, Hackern und anderen zwieliechtigen Zeitgenossen werden.
Erstaunlich ist, dass erst 24 Jahre nach der Erfindung des World Wide Web (WWW) ein Schweizer Versicherer auf die Idee kommt, den Bereich Cyberkriminalität mit einer speziellen „Rechtsschutzversicherung für digitale Risiken“ abzudecken. Für sechs Franken pro Monat will die Groupe Mutuel mit Ihrer neuen Versicherung „Legis digit@“ vor digitalen Risiken schützen.
Die Versicherung bietet gemäss Beschreibung „Rechtbeistand und technischen Support weltweit, damit Sie [der Versicherte] Ihre Rechte bei Streitigkeiten in Zusammenhang mit der Internetbenutzung und elektronischen Transaktionen kennen und einfordern können“. Konkret soll „legis digit@“ folgende Risiken abdecken:
- Streitigkeiten in Zusammenhang mit einem Kauf- oder Verkaufsvertrag im Internet.
- Streitigkeiten des Versicherten aus unrechtmässiger Aneignung und Missbrauch seiner Internetidentität in betrügerischer oder böswilliger Absicht.
- Streitigkeiten des Versicherten aus der unrechtmässigen Beschaffung seiner Bank- oder Postkontodaten nach der Skimming-Technik.
Damit ist man zum Beispiel versichert, wenn es zu Streitigkeiten beim Kauf und Verkauf von Waren auf Ebay oder Ricardo.ch kommt, Betrüger mit den Kreditkartendaten des Versicherten Waren bestellen oder etwa via Malware/Trojaner die E-Banking Login-Daten ausspähen und so das Konto leeren. Ebenfalls gedeckt sind Skimming-Fälle, wo Zahlterminals oder Bancomaten manipuliert, die Daten des Magnetstreifens kopiert werden und mit einer so erstellten Kartenkopie das Konto leergeräumt wird. Auch der Missbrauch von gehackten E-Mail-Konten oder durch gefälschte Facebook-Identitäten deckt die Versicherung.
Kein Geld, aber Hilfe…
Alle von „legis digit@“ gedeckten Schadenfälle haben aber etwas gemeinsam: So verlorenes Geld erhält man von der Versicherung nicht zurück, denn es handelt sich ja um eine Rechtsschutzversicherung, deren Ziel es ist, einem zu seinem Recht zu verhelfen. Man erhält also vor allem Hilfe beim Durchsetzen seiner Rechte. Eine Ausnahme bilden die Kosten für technischen Support, die einem ersetzt werden, wenn zum Beispiel ein missbrauchtes Konto wieder in die Hände des Besitzers geführt werden soll oder um ein falsches Profil auf Facebook zu löschen. Das ist aber, zumindest für einen etwas erfahrenen Nutzer, auch ohne grosse Hilfe von aussen möglich. Was bleibt ist das Risiko eines Reputationsschadens, den am Ende auch eine Versicherung nicht decken kann.
Wie hilfreich eine solch spezielle Rechtsschutzversicherung für digitale Risiken also am Ende ist, ist wohl auch von der „Internet-Erfahrung“ des Einzelnen abhängig. Ich meinerseits hätte in den vielen Jahren, in denen ich mich bereits im Internet bewege, bisher kein einziges Mal Hilfe von „legis digit@“ in Ansspruch nehmen können, denn keiner der gedeckten Schadensfälle ist bei mir bisher eingetreten. Vielleicht ein glücklicher Zufall, vielleicht aber auch einfach das Ergebnis von verantwortungsvollem Handeln im Netz.
Vorteile:
- Grunddeckung für Risiken, die einem im Internetzeitalter begegnen können
- Anlaufstelle bei rechtlichen Fragen zu Internet-Kriminalität
- Hilfe bei Streitigkeiten im Online-Handel, bei Skimmung sowie Identitätsmissbrauch im Internet.
Nachteile:
- Keine All-Inklusive-Deckung. So sind bspw. Fälle von Abo-Fallen nicht gedeckt.
- Versicherung wird über die Dauer von 5 Jahre abgeschlossen
8 Tipps für mehr Sicherheit im Internet
Egal, ob mit oder ohne Rechtsschutzversicherung: Die acht Tipps der Groupe Mutuel für den sicheren Umgang mit dem Internet helfen schon mal ziemlich weit, die Wahrscheinlichkeit Opfer von Cyberkriminalität zu werden, zu senken:
- Wählen Sie Passwörter mit mindestens 8 Zeichen (Buchstaben und Zahlen gemischt), ändern Sie diese regelmässig und geben Sie sie niemals weiter.
- Installieren Sie ein Antivirenprogramm sowie eine Firewall auf Ihrem Computer und aktualisieren Sie diese regelmässig.
- Vermeiden Sie es, in Ihrer Mailbox E-Mails von unbekannten Absendern zu öffnen (SPAM) und geben Sie Ihre Bankdaten und Passwörter auf keinen Fall weiter.
- Bewahren Sie Ihre Privatsphäre auf sozialen Netzwerken, indem Sie Ihre Vertraulichkeitsparameter entsprechend einstellen, und respektieren Sie die Privatsphäre Ihrer Freunde.
- Geben Sie weder Ihre Postadresse noch Ihr Geburtsdatum auf einer Website an, stellen Sie keine Fotos Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses ins Internet und erwähnen Sie keine Ferien- oder Reisedaten.
- Sie können via http://www.google.com/alerts?hl=de permanent im Web verfolgen, was über Sie gesagt wird. Geben Sie dazu in Anführungszeichen Ihren Vornamen und Namen ein. So gelangen die Informationen und Veröffentlichungen über Sie direkt in die Mailbox Ihrer Wahl.
- Vergewissern Sie sich, dass die Website, auf der Sie einkaufen, eine gesicherte Verbindung hat (Adresse https:// oder Anzeige eines Schlosssymbols oder Schlüssels auf Ihrem Computer).
- Verdecken Sie bei der Eingabe Ihres PIN-Codes jeweils die Tastatur des Geldautomaten oder Zahlterminals mit Ihrer freien Hand. Stellen Sie sicher, dass niemand Sie beobachtet und nehmen Sie auf keinen Fall fremde Hilfe an.
Mehr Informationen zur Rechtsschutzversicherung „legis digit@“ von Groupe Mutuel finden Interessierte hier und hier.
(Disclosure: Dieser Artikel entstand im Auftrag der Groupe Mutuel bzw. der vom Versicherer beauftragten Agentur.)
Eigentlich geht es nicht darum, ob eine Rechtsschutzversicherung den Titel „digit“ oder ähnlich trägt, sondern was der Inhalt ist. Das Groupe Mutuel Produkt hat wirklcih die einzige Besonderheit des technischen Supports, den geübte User selbst bewerkstelligen können. Es kommt vielmehr darauf an, was die Rechtsschutzversicherung inhaltlich deckt. Sofern kein Ausschluss für Internetgeschäfte besteht, sind Internetkäufe in beinahe allen Produkten gedeckt. Die Frage ist, ob dies auch international gilt, also Welt- oder Europadeckung besteht. Bei den anderen Risiken, die Legis digit deckt, kommt die Deckung „Schadenersatzansprüche und Genugtuung“ zum Zug, die auch wiederum die meisten Anbieter sicherstellen. Ich bin selbst Blogger (rechtsschutz-blog.ch) und habe inzwischen mit Freunden und Investoren die Dextra Rechtsschutz AG gegründet. Unsere Versicherungsgesellschaft weist einige für Blogger interessante Deckungen auf, namentlich das Urheberrecht. Die Dextra schützt damit gegen Abmahnungen bei Bildverwendung und dergleichen. Ebenfalls der unlautere Wettbewerb ist bei Dextra im Small-Business-Produkt oder im Business-Produkt versichert. Dieses kommt zum Zug, wenn zum Beispiel jemand öffentlich kritisiert wird oder Produkte verglichen werden. Zudem ist die Dextra-Deckung immer weltweit. Wir konnten auch schon Bloggern tatsächlich helfen, die wegen einer Bildverwendung belangt wurden. Jedenfalls hat der Abmahnende Anwalt auf unser Schreiben hin nie wieder etwas verlauten lassen.
Meiner Meinung nach sollte man erst vorher gründlich prüfen ob eine Internetversicherung nocht eventuell schon mit einer anderen Rechtsschutzversicherung abgedeckt ist.
Käufe im Internet sind Rechtsstreitigkeiten welche normalerweise sowieso mit der Rechtsschutzversicherung gedeckt sind. Aber die Versicherungsmarketingleute lassen sich ja laufend etwas Neues einfallen um Sachen zu verkaufen, die kein Mensch braucht.