Der Schweizerischen Post geht es schlecht. So schlecht offenbar, dass man nun einem Grossteil der Schweizer Bevölkerung mal locker jährlich 24 Franken aus der Tasche ziehen will und damit wohl Millionengewinne generiert. Wie das geht? Man erklärt kurzerhand die Nutzung von Vollmachten für kostenpflichtig. Und so muss, wer jemanden für die Abholung einer „avisierten Sendung“ bevollmächtigen will, ab sofort kräftig ins Portemonnaie greifen. Die Post hat nämlich, offenbar bisher weitgehend unbeachtet, das Handling von Vollmachten zur kostenpflichtigen Dienstleistung erklärt, wie sie nun in einem Brief mitteilt. Seit 1. April kostet die Erstellung einer bisher kostenlosen Vollmacht am Schalter neu stolze 36 Franken (via Internet 24 Franken).
Für ziemlich dreist halte ich vor allem die Einführung einer jährlichen Gebühr von 24 Franken für das blosse Führen der Vollmacht. Wohlverstanden, nicht etwa für eine Änderung einer Vollmacht, sondern rein nur dafür, dass die Post nicht vergisst, dass ich etwa meiner Freundin die Abholung der an mich adressierten Sendungen erlaube. Und da wir uns gegenseitig bevollmächtigt haben, soll uns das ab 1. Juli 2012 also jährlich insgesamt 48 Franken kosten.
Minimster Aufwand
Der Aufwand für die Post, solche Vollmachten im System zu führen, sind verschwindend gering. Ist die Vollmacht erst mal im System vermerkt (und dafür verlangt die Post neuerdings ja bereits 36 beziehungsweise 24 Franken), muss daran nichts mehr daran geändert werden. Lediglich die Schalterangestellte muss noch einen Blick auf ihren Bildschirm werfen, um zu prüfen, ob ich über eine entsprechende Vollmacht verfüge.
Ja, der Post geht es schlechter als auch schon. So ist der Umsatz im Jahr 2011 von 8,7 Milliarden Franken um gut 100 Millionen Franken auf 8,6 Milliarden Franken gesunken und der Konzerngewinn sank um 6 Millionen auf 904 Millionen Franken. Sorgenkind ist vor allem das Schaltergeschäft: Ganze 151 Millionen Franken Verlust wurden in dieser Sparte 2011 gemacht – 30 Millionen mehr, als noch 2010.
Kein Wunder also, dass die Post fieberhaft versucht, Schalterdienstleistungen zu verteuern. Dass nun aber ausgerechnet eine Dienstleistung Geld kosten soll, die so gut keinen Aufwand erzeugt, ist mehr als erklärungsbedürftig. Eine Erklärung aber, die der Monopolbetrieb aber zumindest in der Kundeninformation nicht liefert.
Empfang von Briefen und Paketen wird kostenpflichtig
In Zukunft werden wir es aber noch mit ganz anderen Gebühren zu tun bekommen. Dann nämlich wird nicht nur der Versand von Sendungen kostenpflichtig sein, sondern auch der Empfang. Kostenlos wird der Pöstler dann nur noch einmal pro Woche kommen. Wer seine Briefe oder Pakete täglich erhalten will, wird das in Zukunft bezahlen müssen. Wann es soweit ist, ist wohl nur noch eine Frage der Zeit.
Mir bleibt immer noch unerklärlich, weshalb ich nicht mit einer eigenen gültigen Vollmacht Sendungen für eine Drittperson am Schalter abholen darf…
Das heisst wenn der Postbote in Zukunft wie so oft nicht klingelt und einfach ein Zettel in den Schlitz schmeisst(bin ja fast immer zu Hause) und das paket mitnimmt. Kann meine Frau es nicht mehr einfach so abholen? Da die Pakete teilweise zu gross/schwer für mich sind muss ich jetzt Zahlen dass sie es entgegen nehmen darf?
Ist doch wohl ein schlechter April scherz von unserer lieben Post.
Da bin ich schon froh, bekomm ich immer mehr Pakete via dhl, fedex etc.
Die sind wenigstens noch so freundlich und tragen schwere pakete in die Wohnung. Nicht wie der Postbote, der das paket halbherzig vor die Tüte schmeisst…
Ziemlich frech finde ich das – aber die meinen halt, sie können sich alles erlauben. Eine richtige Abzocke ist das doch eigentlich. Und dann klingen die Boten immer nur einmal und wenn man nicht sofort an der Tür steht, sind sie schon weg – Nachbarn geben oder vor die Tür stellen ist da auch zu viel verlangt.
Habe eine FB Gruppe gegründet um mal zu sehen, wer sich sonst noch so darüber mit aufregt…
Ich denke, dass diese Praktik vermutlich sogar rechtswidrig ist. Eine Vollmacht gebe schließlich ich und nicht der der sie akzeptieren muss.
Macht doch mit unter http://www.facebook.com/groups/219803874792536/
Gruss
-Tom
Wir sollten uns wirklich wehren. Das ist sehr kundenunfreundlich. Erstaunlicherweise ist der Protest bis dato sehr moderat ausgefallen. Ich weiss aber aus vielen Gesprächen auch mit Klein-Unternehmern, dass sich viele darüber aufregen aber die Faust im Sack machen Ich habe mal die FB Gruppe in meine Chronik gestellt und auch getwittert.
Tipp: Diese Abzocke hier melden:
http://www.preisueberwacher.admin.ch/dienstleistungen/00089/index.html?lang=de
Habe grad heute der Post eine Reaktion geschrieben. Mal schauen, ob da was kommt. Aber auf alle Fälle müssen verheiratete Personen oder Familienmitglieder mit gleichem Namen nicht mit Mehrkosten rechnen. Dies findet man so in den Bedingungen. Aber eben, heute gibts halt viele verschiedenen Familienmodelle, da folgt die Post nicht der Zeit.
Bin gespannt, ob die breite Masse überhaupt schon gemerkt hat, dass dies zukünftig kostet, denn im Brief kam ja der Preis erst auf der zweiten Seite und auch nur „verpackt“ in einem Satz.
Danke für den Post, den ich gerne in meinem Blog dann auch weiterverlinke!
ich stimme überein mit den Meldungen. Diese Vermarktung des Produkts ‚Vollmacht‘ ist das lächerlichste was mir in den letzten Jahren begenet ist. Ich und meine Kollegen werden zukünftig jede Initiative unterstützen, die das Postmonopol beseitigen oder einschränken wird. Ein Konzept zu entwicklen, Broschüren zu entwerfen und dem Postkunden diese Abzocke noch mittels lächerlichen Argumenten als Vorteile zu verkaufen weckt in mir das Gefühl für Dumm verkauft zu werden. Die Bewirtschaftung übers Internet.. was für ein riiesiger Vorteil! Man wird wohl an der Front dafür Personal abbauen können und gleichzeitig noch mehr verdienen. Oder wie steht es, wie oft hat schon Otto Normalbürger eine Vollmacht geändert? Da ist es wirklich ein riesen Vorteil das ich dies neu im Internet machen kann. Ich spare mir hiermit wohl den täglichen Gang zur Post und kann dies nun auch morgens um 2.00h tun.. hiermit ist meine bisher gute Meinung von der Post definitv in äusserst negative gefallen. Eigentlich gut, dass es jedes Jahr eine Belastung gibt, ich werde zukünfig auch regelmässig daran erinnert politisch etwas gegen die ‚Post‘ zu unternehmen.
Könnte mal jemand, der sich in Rechtsfragen auskennt, zum Kommentar von Alex C. Stellung nehmen? Ich bin nämlich auch der Ansicht, dass die Post gegen Vorweisung einer selbst erstellten schriftlichen Vollmacht an (z.B.) meine Partnerin die Auslieferung weiterhin gratis machen muss.
@Martin Rechsteiner:
Die Post schreibt in diesem Zusammenhang:
http://www.post.ch/post-startseite/post-empfangen-vollmacht.htm?DCSext.wt_shortcut=vollmacht&WT.mc_id=shortcut_vollmacht
Screenshot: http://www.steigerlegal.ch/wp-content/uploads/2012/04/postch_vollmacht_20120423_001.png
Hier eine Antwort, die ich heute von der Post erhalten habe. Muss sagen, dass meine Anfragen sehr schnell und absolut korrekt beantwortet wurden. Auch wenn ich es nicht geschafft habe, den Entscheid zu kippen…
Post schreibt zu handschriftlichen Vollmachten:
Zu Ihrer Frage. Eine vom Kunden selber geschriebene Vollmacht genügt den Sicherheitsanforderungen der Post nicht. Dies ist auch dann nicht der Fall, wenn z. B. eine Ausweiskopie beiliegt. Die Post gewährleistet ihren Absenderkunden gegenüber, Sendungen an den richtigen Empfänger zuzustellen. Um dieses Versprechen einlösen zu können, behält sich die Post das Recht vor, beim Empfänger oder dessen Stellvertreter die Bezugsberechtigung zu prüfen. Diese Prüfung muss einerseits die Verpflichtung gegenüber dem Absenderkunden erfüllen, andererseits in der täglichen Schalterarbeit einfach handhabbar sein. Diesen Erfordernissen wird eine selber geschriebene Vollmacht in der Regel nicht gerecht. Vollmachten, die notariell beglaubigt sind, werden von der Post akzeptiert.“
„Verheiratete Paare und Familienangehörige mit dem gleichen Familiennamen und der gleichen Wohnadresse brauchen sich am Postschalter nicht gegenseitig zu bevollmächtigen.“
Das heisst aber auch, dass jeder Ausweis wieder mit der Wohnadresse versehen werden muss. Denn sonst kann ja jeder mit dem gleichen Nachnamen meine Sendungen empfangen.
Und auch wenn die Wohnadresse die gleiche wäre, heisst das noch lange nicht, dass z.B. meine Geschwister meine Post erhalten sollen.
Dann kommt natürlich der Fakt dazu, dass verheiratete Personen nicht den gleichen Namen tragen müssen.
Kurzum: Wenn die Post wirklich Geld verlangen will, dann sollten sie es richtig machen und weiterhin keine Gebühren für die „Lagerung“ der Vollmachten verlangen.
Dass eine Gebühr für die Erstellung von Vollmachten erhoben wird, finde ich dann auch in Ordnung.
Habe dieses unverschämte Verhalten an Kassensturz weitergeleitet. Ich hoffe dies tun noch soviele wie möglich. Mein wichtigstes Anliegen sind nämlich die Betagten, Behinderten und andere Menschen die auf diese Hilfe angewiesen sind. Nun werden Menschen die überhaupt nichts dazu beitragen können über den Tisch gezogen und müssen nochmals in die Tasche greifen. Also meiner Meinung nach happert’s echt mit einem gesunden Menschenverstand.
@Patrick Zbinden:
Für Sendungen, bei denen die Post gewährleisten soll, dass sie persönlich an den erwähnten Empfänger übergeben werden, gibt es die Zusatzdienstleistung «Eigenhändig»:
http://www.post.ch/post-startseite/post-geschaeftskunden/post-briefe/post-briefe-versand-national/post-briefe-zusatzleistungen/post-briefe-eigenhaendig.htm
da ab 1.1.2013 das schweizer namensrecht bei heirat nun auch ganz offiziell dahingehend geändert wird, dass jeder seinen familiennamen behalten kann, finde ich es eine unverschämtheit, dass die post nur die abholung von verheirateten akzeptiert, die den gleichen familiennamen tragen. reine geldmacherei
Heute Brief erhalten
Dachte erst an einen Aprilscherz. Jetzt finde ich es nur noch lächerlich und peinlich.
Klarer Fall für den Preisüberwacher, da hier die Post sozusagen ein Monopol hat und mit diesem Schritt für keine Zusatzkosten Jahresgebühren zu kassieren. Wäre wie Swisscom neu noch eine Zusatzgebühr einführen will bei bestehenden Kunden. Die würden schnell künden und zwar direkt alle Verträge. Wann kann man dies bei der Schweizer Post endlich machen?
Notfalls werde ich notariell beglaubigen lassen, wer in meiner Firma alles Eingeschriebene Briefe und Pakete entgegen nehmen darf. Denn der Post jährlich einen Zusatzbetrag zu bezahlen möchte ich nicht!
Lieber bloggintom
Wer im Glashaus hostpoint sitzt, sollte nicht mit Steinen um sich werfen. Oder schreibst Du bald mal über die Abzocke bei hostpoint?
@Fredi: Ich nehme gern Stellung zu einem konkreten Vorwurf. Allerdings musst Du mir schon ein paar mehr Hinweise liefern, damit ich überhaupt nachvollziehen kann, was Du Hostpoint denn genau vorwirfst. Du kannst mich gern per Mail, tom [at] bloggingtom.ch, kontaktieren oder das natürlich auch hier in den Kommentaren tun.
@BloggingTom:
Ich bin neugierig, wie ein Hosting-Anbieter «abzocken» kann. Ich ging bislang davon aus, im Hosting-Markt spiele der Wettbewerb …
@ BloggingTom
gerne per Mail.
@ Martin Steiger
vielleicht müssen Sie sich über den Markt informieren? Meinen zu wissen nützt meistens nichts, aber dies dürfte Ihnen bekannt sein.
Lieber Fredi
So als Gedanke: Bei den Hostinganbietern spielt der freie Markt und du hast die Wahl. Bei der Post geht dies nicht, da sie eine Monopolstellung inne hat.
@ Alex
Du scheinst einiges verpasst zu haben …
@ Fredi:
Sehr gerne würde ich alle BRIEFE nicht länger via Schweizer Post erhalten. Erklär mir aber mal, wie da ausweichen kann, wenn wir hier alle ja so einiges verpasst haben 😉
Bei Paketen mag das ja noch (teilweise) stimmen, bei Briefen jedoch nicht.
Deshalb soll sich da wirklich der Preisüberwacher einschalten, da er in diesem Fall endlich mal rechtliche Grundlagen hat (vergleiche auch seine Aussage gestern in der Arena; ging zwar nicht um dieses Thema hier, kann aber aufgrund seiner Aussage abgeleitet werden)
Pascal
@ Pascal
von wem Du Deine Post erhälst entscheidet der Absender.
Interessante Infos findetst Du hier:
Pakete und Briefe über 50g können konzessionierte Firmen zustellen.
Die sind aber kaum interessiert ein flächendeckendes Netz wie die Post aufzubauen.
Interessant der Brief welcher heute von der Post gekommen ist. Wenn ich meine Vollmachten bis zum 30.Juni nicht lösche (und dies wohlbemerkt nicht schriftlich sonder extra am Schalter bei der nächsten Post) werden mir die CHF 24.- automatisch in Rechnung gestellt.
Heisst wenn ich das vergesse zu Kündigen oder zu spät sehe (ist ja auch schon in weniger als 1.5 Monaten) ich bezahlen muss.
Nach meinem Tweet an den offiziellen Post Account habe ich folgende Antwort erhalten:
https://twitter.com/PostSchweiz/status/205218247048564738
ich bin gespannt darauf lasse ich mich ein – geh doch nicht extra wegen dem auf die Post. Halte euch auf dem laufenden ob dann wirklich keine weiteren Rechnungen kommen 🙂
Ach bei Euch in der Schweiz ist es so, wie bei uns in Deutschland. Die Monopolbetriebe schöpfen die Bürger einfach ab und machen kann man gar nix dagegen. Man ärgert sich nur.
@ Karin
Wie ist es nun? Die Post schöpft bei den Kunden ab und GLS & Co. bei den Mitarbeitern?
Welche Lösung ist jetzt besser?
Mein Schreiben an die Post zum Thema Vollmacht:
——
Guten Tag
Ich habe ein Schreiben der Post erhalten, dass die Post mir neu für den „Service“ einer bei der Post hinterlegten Vollmacht bis zu CHF 36.00 bzw. CHF 24.00 in Rechnung stellt.
Ich frage mich, was das soll. Dieser „Kundenservice“ kann unmöglich so teuer sein. Zudem meiner Freundin ja auch der gleiche Betrag in Rechnung gestellt wird. Somit kostet uns eine „Dienstleistung“, die wir zusammen vielleicht drei mal jährlich effektiv beanspruchen, zwischen CHF 48.00 und CHF 72.00.
Wir finden, dass das gelinde gesagt nicht sehr kundenfreundlich ist. Zumal wir ja fast gezwungen sind, die betroffenen Sendungen auf der Poststelle abzuholen, weil wir während der Zustellzeiten am Arbeiten sind. Die kurzen Öffnungszeiten der Poststelle sind in solchen Fällen ebenso nicht sehr hilfreich. Wir sind nur schon aufgrund dieser Tatsachen fast gezwungen, uns gegenseitig eine Vollmacht zu erteilen.
Schön zu lesen in diesem Zusammenhang ist übrigens die Tatsache, dass Verheiratete für den genau gleichen Vorgang nichts zu zahlen brauchen. Noch schöner und angesichts der an den Tag gelegten kundenunfreundlichen Vorgehensweise der Post schon fast als grosszügige Geste zu betrachten, finde ich den Hinweis, dass für mich das Löschen der Vollmacht kostenlos ist.
Was mir nun bleibt, ist der Entscheid, weiterhin ein Mindestmass an Flexibilität im Bezug auf Besuche der Poststelle zu erhalten oder mich einen Schritt tiefer in die immer grösser werdende Servicewüste der Post hineinzubewegen und auf die Vollmacht zu verzichten. Wahrscheinlich letzteres, kann ich doch mit dem Betrag von CHF 72.00 zwei Mal den Pizzadienst für mich und meine Partnerin kommen lassen. Der kostet zwar auch, aber kommt dafür dann, wenn jemand zuhause ist und meine Freundin kann die Pizza in Empfang nehmen, ohne noch extra für den Empfang zu blechen.
Besten Dank für Ihr Feedback.
Notna Reduts
Macht die Post seine Androhungen mit den Vollmachtsgebühren wahr rate ich allen Betroffenen der Post für das Betreten und Befahren von privaten Grundstücke auch eine entschädigungspflichtige Vollmacht zu erheben.
Auch wir werden die geforderte Gebühr nicht bezahlen. Wir haben alle unsere Lieferanten angewiesen die Pakete nicht mehr per Post zu schicken.
Zum Glück gibt es ja auch noch andere Möglichkeiten.
Wir nervten uns gerade letzte Woche als wir eine Post-Weiterleitung einrichten wollten, welche nun doppelt so viel Kostet, wie noch vor einem Jahr. Hier ein kleiner Bericht dazu. Es ist recht beeindruckend, was sich die Post erlaubt, aber eben, die Weiterleitung kauften wir dann doch, weil die Post ja fast all meine Post bringt. Eine echte Wahl habe ich da nicht, da kann hier noch so lange einer andere Kommentare ohne echte Erklärungen reinwerfen…
Also wenn ich die eingeschriebene Post für unsere Geschäftsstelle holen muss, kann ich dies trotzdem tun, ohne Vollmacht, wie mir die Post mitgeteilt hat. Wahrscheinlich liegt es aber daran, dass ich in einer ländlichen Gegend lebe…
Da habe ich wohl nochmal Glück gehabt *huch*
Also ich habe mir bei meinem Notar eine Vollmacht für mich und meine Freundin ausstellen lassen. Kostenpunkt für beide Vollmachten 20.- Diese muss die Post akzeptieren, ich hatte damit bisher noch keine Probleme 🙂
S isch zwoor scho e Zytli häär, aber unglaublig isch es immer no! Vorallem s Vorgoo isch seer frooglig: Wär zaale wott mues nüt mache, wär nit zaale wott mues aggtiv wärde – aha!
Kurzum han y uff dä Fötteli gschribe „Alle stornieren“ in e Couvert druggt und an d Boscht gschiggt – und was kunnt zrugg? Y haig us versehe nit gnueg frankiert! Genau – dasch nit us versehe gsi, dasch Absicht! Schliesslig isch es e Brief für d Bosch, won y in e Boschtbreifkaschte gworfe ha…
Kundefrintligi Unternääme wurde e Antwortcouvert byy leege…
Uff myni Regglamazion isch denn nüt me koo… aber e glains Rächnigsspiili find y doch no spannend:
Lut Kassesturzs sinn 700’000 so Brief use, nämme mer aa d Helfti hän zrugg gschribe und brav e 85er Maargge druff gläbt, so spielt das rund 300’000 Frangge in d Kasse – aifach so…
Dernoo griegt jo die ander Helfti e Rächnig, vilicht dängge sich 20 % vo däne „mischt, das han y verbasst – jänu – do bin y sälberschuld“ und zaale die 24 Frangge… das git fascht 1,7 Millione…
Nai, die Zaale stimme sicher nit – aber y bi absolut sicher, dass das Vorgoo dr Boscht e mänge Frangge aifach so in d Kasse gspielt het…
Gruess Arodon