Dr. Stay Dry als AXE-Kampagne entlarvt

Ob man die Kampagnen nun mag oder nicht, Fact ist, dass die Macher von AXE immer wieder mit neuen, gutgemachten Kampagnen auftrumpfen. Nach dem Erfolg der „Bom Chicka Wah Wahs“ scheint man dort zum Schluss gekommen zu sein, via Musik an die richtige Zielgruppe zu kommen und hat deshalb klammheimlich einen gecasteten Rapper namens Dr. Stay Dry ins Rennen geschickt.

Im Musikvideo selbst deutet zwar nichts direkt auf die Deomarke hin, doch eine gewisse Ähnlichkeit zu bisherigen Werbeautritten von AXE lässt sich nicht leugnen. Erst recht nicht, wenn man sich den Namen des „Künstlers“ und den Songtitel „Don’t sweat that“ nochmals durch den Kopf gehen lässt.

Diese Gedanken hat sich offenbar auch Georg Krüger im MAGIX Blog gemacht (wusste gar nicht, dass die bloggen), recherchierte weiter und bekam nun Einsicht in Teile des Treatments der Kampagne. Somit handelt es sich beim vermeintlichen Rapper nicht um einen aufsteigenden Star, sondern um einen „Branded Artist“ in Diensten der Unilever-Marke AXE. Das belegt auch der Whois-Eintrag der Domain dr-stay-dry.ch, die auf die Unilever Plc in London registriert ist.

Kommentator Hans erhebt im MAGIX Blog allerdings happige Vorwürfe gegen die beteiligte Marketingfirma megacult:

Jetzt kommt der Clou: wie schaffen die megacult Jungs es, dass MTViva den Clip spielt? Jeder, der mit Musikvideos etc. zu tun hat, weiss, dass exakt das der Knackpunkt ist, und ein Clip ohne erstmalige „Rotation“ keine zweite Chance mehr hat. Dazu hiess es von der Agentur: „megacult übernimmt die Promotion bei den Sendern und wird dafür sorgen, dass der Clip in entsprechender Frequenz läuft.“ Geil, oder? Nicht Schleichwerbung sondern ganz banale Bestechung scheint mir hier das Thema zu sein. Und das geht zu weit.

Es wäre in der Tat ein Skandal, wenn es sich hier um Bestechung handeln würde. Allerdings kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass auch nur einer der Beteiligten so doof sein kann…

[Update] 14:35 Uhr
Auf der Suche nach einer Antwort auf Paddys Frage in den Kommentaren bin ich soeben auf folgenden Absatz in Wikipedia gestossen:

In der Vergangenheit gelangten des Öfteren Skandale an die Öffentlichkeit, bei denen Redakteure und Programmverantwortliche sich für die Aufnahme bestimmter Titel in die Rotation bezahlen ließen. Der deutsche Musiksender VIVA, der radioähnliche Sendeformate besitzt, soll so im Jahr 2002 Sendeplätze für Musikvideos in Heavy Rotation für 18.000 Euro pro Video angeboten haben. In den USA sind solche Abkommen mit Gefängnisstrafe bedroht; in Deutschland verstoßen sie zumindest gegen das Wettbewerbsrecht.

Vielleicht glaube ich doch zu fest an das Gute im Menschen?

3 Comments

  1. Paddy 28.03.2008
  2. Georg Krüger 28.03.2008
  3. piz out 24.04.2008