Wer Waren gegen Rechnung liefert, setzt sich regelmässig dem Risiko aus dass die Rechnungen nicht bezahlt werden. Es gibt zwar Möglichkeiten den finanziellen Leumund der Besteller zu überprüfen, allerdings lohnt sich das gerade bei kleineren Beträgen nicht immer.
Bei studentbooks versucht man die Zahlungsunwilligen nun per digitalem Pranger zur Zahlung zu bewegen und präsentiert stolz eine „Schwarze Liste“ der säumigen Kunden. Genannt werden die Initialen der Kunden sowie die vollständige eMail-Adresse der Zahlungsunwilligen, womit man dem Datenschutzgesetz entsprechen will:
Damit wir mit dem geltenden Datenschutzgesetz nicht in Konflikt kommen, veröffentlichen wir nur die Emailadressen des Kunden. Wir geben die vollständigen Adressen gerne weiter an Personen, die berechtigten Grund dazu haben (z.B. WebShop-Betreiber):
Allerdings behält man sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen [PDF] unter § 10, Absatz 3 ausdrücklich vor, weitere Angaben zu veröffentlichen:
studentbooks AG veröffentlicht Kundendaten (Name, Vorname, Wohnort, Emailadresse) auf dem Internet (Website oder Blog), wenn Personen trotz mehrmaliger Mahnung ihre offenen Rechnungen nicht begleichen. Ebenfalls werden Daten veröffentlicht von Kunden, gegen die wegen Nichtbezahlung von nachgewiesenen Forderungen ein Zahlungsbegehren bzw. eine Betreibung eingeleitet werden musste.
Ob nun lediglich mit Initialen und eMail-Adresse oder mit vollständiger Nennung von Name und Wohnort: studentbooks verstösst wohl wissentlich gegen das Datenschutzgesetz, denn zumindest zwei der vier am „Pranger“ genannten eMail-Adressen lassen sich mit einer kurzen Google-Recherche problemlos den Besitzern zuordnen. Sobald dies der Fall ist, ist der Konflikt mit dem Gesetz programmiert, wie auch der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte festhält:
E-Mail-Adressen stellen Personendaten dar, welche die Identifikation einer Person ermöglichen, sofern ihr Name darin enthalten ist oder die E-Mail-Adresse mit einer bestimmbaren Person assoziiert werden kann.
studentbooks interessiert das offenbar wenig. Man gibt in einem Kommentar zwar zu, einen illegalen öffentlichen Pranger zu betreiben, versucht aber gleichzeitig, sich hinter der Ausrede, lediglich die eMail-Adressen der Betroffenen zu veröffentlichen, zu verstecken. Ob diese Behauptung auch bei einer Klage Bestand haben würde, steht allerdings auf einem anderen Blatt…
Mehr dazu: Moderner Pranger auch anderswo
(via Mail. Danke chin!)
[Update] 11:16 Uhr
Bei studentbooks scheint man trotz der Beteuerung, dass das alles legal sei, kalte Füsse bekommen zu haben. Auf alle Fälle wurde der Artikel mit der „Schwarzen Liste“ im Blog nun kommentarlos gelöscht. Einen Screenshot gibts hier aber trotzdem noch zu sehen…
[Update 2] 11:37 Uhr
Unterdessen hat studentbooks einen neuen Text auf der alten „Blacklist-URL“ aufgeschaltet. Offenbar hat man dort eingesehen, dass die Veröffentlichung der Mailadressen auf rechtlich wackligen Füssen stand.
Interessant! Finde ich ehrlich gesagt zwar sehr gut von studentbooks.
Der Eintrag im studentbooks-Blog wurde zwischenzeitlich wohl gelöscht. Sissis!
Gibts ne E-Mail bestätigung oder sowas`bei dennen?
Falls nicht auf Namen von lieblingsfeind bestellen, lieferung abfangen und sich an der verleumdung erfreuen.
@Steven: Ja da hat man offenbar schnell gemerkt, dass der Pranger vielleicht doch nicht so gesetzeskonform ist (siehe Update im Artikel oben)…
Ein solcher Pranger verstösst massiv gegen das Datenschutzgesetz, womit sich studentbooks.ch zum Straftäter macht.
Es gibt genügend Rechtsmittel, gegen säumige Kunden vorzugehen.
Mit einem solchen Pranger hat sich studentbooks.ch wohl selbst in den Fuss geschossen, da nun klar wird, dass studentbooks.ch seine Debitoren-Buchhaltung nicht wirklich im Griff hat, und nicht einmal die Grundregeln im Umgang mit Kunden beachtet.
Mit dem an den Pranger stellen, verdrängt studentbooks.ch lediglich selbstgemachte Probleme bzw. seine Unfähigkeit.
So kann die Zahl säumiger Kunden sehr tief gehalten werden, wenn Neukunden für die ersten 3 Bestellungen nur gegen Nachnahme oder per Vorkasse geliefert wird.
Dazu gibt es eine ganze Reihe von weiteren Massnahmen, die das Risiko von Zahlungsausfällen massiv mindern.
@ Sven: Na ja, aber eigentlich ist es doch doof, dass man nur wegen solchen säumigen Kunden immer mehr nur noch gegen Nachnahme und Vorkasse in Webshops Ware bestellen kann. Ich habe zum Beispiel keine Kreditkarte als Student, und wenn ich meine Bücher für die Uni will, will ich nicht noch mit Vorauskasse zahlen und dadurch lange warten müssen.
Aber egal. Ich jedenfalls finde die studentbooks-Seite ganz gut und eine interessante Idee (das darf man ruhig auch erwähnen statt nur auszurufen) und ich werde sie unserem Studienrat mal vorschlagen.
Inwiefern verstösst ein solcher Pranger gegen das schweizerische Datenschutzgesetz? Inwiefern macht sich studentbooks.ch „zum Straftäter“?
Welche Rechtsmittel?
Inwiefern besteht hier ein Problem mit der Debitoren-Buchhaltung? Welche Grundregeln gilt es im Umgang mit Kunden zu beachten, die nicht zahlen?
Boah!
Blöd nur, dass man damit auch die Zahl der neuen Kunden sehr tief hält; ich würde nie gegen Nachnahme oder Vorkasse bestellen. Nachnahme nicht wegen dem postalischen Aufwand, Vorkasse höchstens bei renommierten Anbietern.
@Erich Studer: Leider hat studentbooks.ch einen gravierenden Haken, die Preise… via http://www.billigbuch.ch/ erkennt man schnell einmal, dass exlibris.ch deutlicher günstiger ist und versandkostenfrei gegen Rechnung liefert.
@dirk: Soweit mir ist, versendet studentbooks ab 75.- auch Versandkostenfrei. Aber stimmt, exlibris hat tatsächlich Rabatte, ist wohl auch ein Grosskonzern und hat bessere Einkaufspreise. Aber dieses Layout bei Exlibris… uahh… da ist mir ein Studentenshop dann doch persönlicher und lieber. Man müsste beide Shops zusammen verknüpfen;-)
@dirk: Wie ich im Artikel oben bereits erklärt habe, verstösst das veröffentlichen von persönlichen Daten gegen das Datenschutzgesetz. Dazu zählen auch eMail-Adressen, im speziellen vor allem dann, wenn aufgrund der eMail-Adresse ein Bezug zur Person hergestellt werden kann. Das war bei studentbooks der Fall, womit der Datenschutz verletzt wurde.
Allerdings stellt sich bei solchen „privaten“ Veröffentlichungen immer wieder die Frage, wer den Wahrheitsgehalt denn kontrolliert? Was, wenn jemand zu Unrecht auf einer solchen Liste fungieren würde?
Ich finde dieses Vorgehen sehr gut! Früher hatte man auch den Pranger auf dem Dorfplatz! Das Internet wäre doch auch ein guter Pranger. Wer sich vernünftig verhält, der hat auch nix zu befürchten! Ich wäre z.B. auch dafür, dass Raser oder Kriminelle öffentlich genannt und z.B. in der Zeitung mit Namen und Bild abgedruckt werden dürfen. So wäre eine Denunzierung vielleicht viel nützlicher als Geldstrafe.
@dirk
Wir wärs mit Google anstatt fragen und die Anderen suchen lassen?
Datenschutzgesetz (DSG) Artikel 15
„Jegliche Veröffentlichung von Personendaten säumiger Zahlerinnen und Zahler, beispielsweise im Internet, oder die Publikation im Schaufenster verstösst gegen das DSG, da es dafür keinen Rechtfertigungsgrund gibt und der Grundsatz der Verhältnismässigkeit verletzt wird.“
Hoffe nur für studentbooks dass die Geschädigten drüber hinweg sehen, denn sonst sehen sie ihr Geld nicht und sind noch wegen Verstosses gegen das DSG dran… Vielleicht sollten die ihre Bücher welche sie verhökern auch mal selber lesen, vielleicht wäre das dann nicht passiert 😀
@BloggingTom: Natürlich ist das ein Problem. Aber da hat man ja die Möglichkeit, jemanden wegen Verleumdung anzuklagen. Ich bin sicher, es gäbe weniger Probleme wegen Verleumdung, als man die Leute vielleicht etwas verstärkter zur Vernunft bringt. Es gibt immer mehr Leute, die sich schlecht benehmen oder die ein sehr unsoziales Benehmen zeigen, wenn ich das mal höflich ausdrücken darf. Und ausserordentliche Zustände erfordern sehr oft auch ausserdordentliche Massnahmen…
Nun, ich zahle meine Rechnungen. Würde ich aber je meine Daten auf solche Art und Weise im Internet veröffentlicht sehen, wäre meine Reaktion ganz sicher rechtliche Schritte einzuleiten. Bei allem Verständniss für die Macher von Studentbooks, aber so ein Vorgehen macht sie nicht besser als diejenigen, welche die Rechnung nicht bezahlten. Wo kämen wir den hin, wenn jede Straftat mit einer anderen Straftat geandet würde?
wenn jemand zu Unrecht auf einer solchen Liste fungieren würde?
@mooncake: Es gibt keine gute Lösung ohne Nachteile: Wie ich schon sagte, hätte man selbst mit heutigem Recht logischerweise jederzeit die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten. Ich würde das auf jeden Fall immer noch besser finden, als die heutige Lösung.
Man könnte nämlich auch bei normalen Strafverfahren die selbe Frage stellen und mit dieser Frage jedes Rechtsverfahren einstellen, bzw. erst gar nicht anfangen…
Wäre das eine gute Lösung?
Hier kommt die Lösung: Lasst doch den Kunden beim Checkout entscheiden, ob er nach 3 erfolglosen Mahnungen auf einer Liste aufgeführt werden will. Falls er nicht akzeptiert, gibt es Ware nur gegen Vorauskasse. So hat der Kunde selber die Einwilligung zur Veröffentlichung gegeben.