Moderner Pranger bei studentbooks

Datenschutz

Wer Waren gegen Rechnung liefert, setzt sich regelmässig dem Risiko aus dass die Rechnungen nicht bezahlt werden. Es gibt zwar Möglichkeiten den finanziellen Leumund der Besteller zu überprüfen, allerdings lohnt sich das gerade bei kleineren Beträgen nicht immer.

Bei studentbooks versucht man die Zahlungsunwilligen nun per digitalem Pranger zur Zahlung zu bewegen und präsentiert stolz eine „Schwarze Liste“ der säumigen Kunden. Genannt werden die Initialen der Kunden sowie die vollständige eMail-Adresse der Zahlungsunwilligen, womit man dem Datenschutzgesetz entsprechen will:

Damit wir mit dem geltenden Datenschutzgesetz nicht in Konflikt kommen, veröffentlichen wir nur die Emailadressen des Kunden. Wir geben die vollständigen Adressen gerne weiter an Personen, die berechtigten Grund dazu haben (z.B. WebShop-Betreiber):

Allerdings behält man sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen [PDF] unter § 10, Absatz 3 ausdrücklich vor, weitere Angaben zu veröffentlichen:

studentbooks AG veröffentlicht Kundendaten (Name, Vorname, Wohnort, Emailadresse) auf dem Internet (Website oder Blog), wenn Personen trotz mehrmaliger Mahnung ihre offenen Rechnungen nicht begleichen. Ebenfalls werden Daten veröffentlicht von Kunden, gegen die wegen Nichtbezahlung von nachgewiesenen Forderungen ein Zahlungsbegehren bzw. eine Betreibung eingeleitet werden musste.

Ob nun lediglich mit Initialen und eMail-Adresse oder mit vollständiger Nennung von Name und Wohnort: studentbooks verstösst wohl wissentlich gegen das Datenschutzgesetz, denn zumindest zwei der vier am „Pranger“ genannten eMail-Adressen lassen sich mit einer kurzen Google-Recherche problemlos den Besitzern zuordnen. Sobald dies der Fall ist, ist der Konflikt mit dem Gesetz programmiert, wie auch der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte festhält:

E-Mail-Adressen stellen Personendaten dar, welche die Identifikation einer Person ermöglichen, sofern ihr Name darin enthalten ist oder die E-Mail-Adresse mit einer bestimmbaren Person assoziiert werden kann.

studentbooks interessiert das offenbar wenig. Man gibt in einem Kommentar zwar zu, einen illegalen öffentlichen Pranger zu betreiben, versucht aber gleichzeitig, sich hinter der Ausrede, lediglich die eMail-Adressen der Betroffenen zu veröffentlichen, zu verstecken. Ob diese Behauptung auch bei einer Klage Bestand haben würde, steht allerdings auf einem anderen Blatt…

Mehr dazu: Moderner Pranger auch anderswo

(via Mail. Danke chin!)

[Update] 11:16 Uhr
Bei studentbooks scheint man trotz der Beteuerung, dass das alles legal sei, kalte Füsse bekommen zu haben. Auf alle Fälle wurde der Artikel mit der „Schwarzen Liste“ im Blog nun kommentarlos gelöscht. Einen Screenshot gibts hier aber trotzdem noch zu sehen…

[Update 2] 11:37 Uhr
Unterdessen hat studentbooks einen neuen Text auf der alten „Blacklist-URL“ aufgeschaltet. Offenbar hat man dort eingesehen, dass die Veröffentlichung der Mailadressen auf rechtlich wackligen Füssen stand.

18 Comments

  1. Erich Studer 21.08.2007
  2. Steven 21.08.2007
  3. Stephan 21.08.2007
  4. BloggingTom 21.08.2007
  5. Sven 21.08.2007
  6. Erich Studer 21.08.2007
  7. dirk 21.08.2007
  8. dirk 21.08.2007
  9. Erich Studer 21.08.2007
  10. BloggingTom 21.08.2007
  11. BloggingTom 23.08.2007
  12. Cumu 23.08.2007
  13. MyStyle 23.08.2007
  14. Cumu 23.08.2007
  15. Thomas 24.08.2007
  16. mooncake 28.08.2007
  17. Cumu 28.08.2007
  18. Erich 28.08.2007