Zugegeben, bei studentbooks hat man heute schnell auf die Vorwürfe reagiert und die „Schwarze Liste“ der Schuldner bereits wieder aus dem Blog entfernt. Ich kann den Ärger über „schlechte Kunden“ zwar durchaus nachvollziehen, doch darf man sich nicht dazu verleiten lassen, mit der Veröffentlichung persönlicher Daten quasi zum Gegenschlag auszuholen.
Allerdings standen die Schuldner von studentbooks vergleichsweise gut da, denn es wurden lediglich Initialen und eMail-Adresse veröffentlicht. Viel schlimmer trifft es beispielsweise Kunden von Online-Auktion, die sich vermeintlich nicht an die Auktions-Regeln halten. Diese werden nämlich auf der „Blacklist der Online-Auktion und des Jass-Shop“ nicht nur namentlich, sondern meist auch mit Wohnort oder Telefonnummer aufgelistet. Auch hier dürfte es sich um einen öffentlichen Pranger handeln, da nicht nur der Username des Nutzers, sondern weitere persönliche Daten genannt werden.
Zwar legt man bei der Auktionsplattform gemäss Datenschutzerklärung Wert auf die Sicherheit und den Schutz der persönlichen Daten der Mitglieder und verpflichtet sich auch zum verantwortungsbewussten Umgang mit den Daten. Ob die Veröffentlichung einer derartigen Blacklist aber als verantwortungsbewusst eingestuft werden kann, darf mit Recht bezweifelt werden.
Pikantes Detail am Rand: Zum „Zwecke der Betrugsbekämpfung“ fordert Online-Auktion von ihren Mitgliedern eine „Einwilligung in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Bestands- und Nutzungsdaten“, die hier näher erklärt wird. Blöd nur, dass sich das Schweizer Unternehmen dabei auf das deutsche Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) sowie die Telekommunikations-Datenschutzverordnung (TDSV) beruft, welche beide nicht mehr in Kraft sind und in der Schweiz sowieso keine Gültigkeit hätten.
Bevor das Thema Online-Pranger nun aber in eine Artikelserie ausartet, machen wirs kurz: Hier noch einige weitere öffentliche Pranger aus der Schweiz:
Pikantes Detail am Rand: Zum “Zwecke der Betrugsbekämpfung” fordert Online-Auktion von ihren Mitgliedern eine “Einwilligung in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Bestands- und Nutzungsdaten”, die hier näher erklärt wird. Blöd nur, dass sich das Schweizer Unternehmen dabei auf das deutsche Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) sowie die Telekommunikations-Datenschutzverordnung (TDSV) beruft, welche beide nicht mehr in Kraft sind und in der Schweiz sowieso keine Gültigkeit hätten.
Kommentar hierzu: wenn sich deren Server in Deutschland befindet, kann dieses Teledienstgesetz oder auch sonstige Deutsche Gesetze durchaus in Kraft treten…
Gruss
Calvino
@Calvino: Nicht ganz falsch, nur: Die Seiten werden eben genau auf einem Schweizer Server gehostet. Aber selbst wenn das Hosting in Deutschland wäre würde das nicht viel nützen, da beide genannten Gesetze wie erwähnt gar nicht mehr in Kraft sind…
Wow, Tom. Du hast es bis in die 20Min geschafft 🙂 Guter Beitrag und grossartige Entdeckung!
Massenmedial geadelt, so zu sagen. Es war aber auch eine tolle Recherche – und sie hat bei den „Anprangerern“ Wirkung gezeigt. Gratulation!
Säumige Zahler sollen auf jeden Fall veröffentlicht werden. Mittels einer Kommentar-Funktion in der Blacklist, kann sich ja ein Säumiger Zahler oder „GarnichtBezahler“ seine faulen Ausreden kundtun.
Immerhin entsteht dem Käufer dadurch ein Schaden. Der Aufwand kommt noch dazu.
Was ist denn bitte an privarechtlichen Registern besser, welche man gegen Bezahlung ein Auszug bekommt (D&B zum Beispiel)? Ist genau das Gleiche. Die Internet-Blacklist ist einfach gratis.
Who cares?