Die diversen Posts auf meinem Blog zur Legalität der Nutzung von Tauschbörsen erfreuen sich nach wie vor grosser Beliebtheit, auch wenn sie bereits fast eineinhalb Jahre alt sind.
Dass die darin gemachten Aussagen aber nach wie vor Bestand haben, zeigt das aktuelle Merkblatt „CDs brennen und Tauschbörsen“ [PDF] der Stiftung für Konsumentenschutz. Das Merkblatt berücksichtigt zudem auch allfällige Änderungen, welche durch die Einführung des neuen Urheberrechtsgesetzes, das gegenwärtig vom Parlament beraten wird, entstehen könnten.
Tauschbörsen sind nicht legal, denn «Tauschen» besteht nicht bloss aus Downloaden… und ja ja, Tauschenbörsen sind nicht per se illegal, man kann sich via BitTorrent auch Linux-Distributionen, usw. downloaden, aber wir wissen ja, was gemeint ist, nicht?
Wir können uns sicherlich zunächst darüber freuen, dass EMI und Apple den lästigen Kopierschutz bei iTunes abgeschafft hat …hach ja, früher hat es niemanden gestört, wenn man mal seinem Kumpel ’nen Tape aufgenommen hat und heute wird man direkt als Raubkopierer degradiert!
Sonnige Grüße,
Mic