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  1. In Deutschland geht das anders:

    1. Durchreisende Zugvöglel benötigen einen biometrischen Reisepass
    2. Die Bundeswehr darf im Inneren gegen kranke Vögel eingesetzt werden.
    3. Droht ein kranker Vogel in ein bewohntes Gebiet zu stürzen, darf er vom Verteidigungsminister abgeschossen werden.

  2. lol … genau – und der Amtsleiter muss dann seinen Kopf dafür hinhalten und wird abgesägt – so wie demnächsz die Landrätin von Rügen *pfeif*

  3. Der Abschuss ist doch schon genehmigt worden denn :

    1. haben die keine Überfluggenehmigung für Gefangene, auch gefangene
    Bazillen und Viren sind schutzwürdig….lol

    2. Es liegt keine Unbedenklichkeitsbescheinigung vor…denn ich habe
    bedenken das die Pharmazeutische Industrie wieder duch
    Massenpanik unnötig Geld verdient…..

    3. Ist es totaler Blödsinn die Vögel abzuschiessen da alles was in
    Deutschland einreist ein Recht auf medizinische Versorgung hat.

    4. Nur der Finale Rettungsschuß erfolgen darf wenn die Medizinische Hilfe
    verweigert wird und somit Gefahr für Leib und Leben besteht… 😉

  4. hehehe – hier gibts sonst auch noch ne gute Aktion dazu, welche ich versucht habe in die Schweiz zu bringen.

  5. Pingback: hiegl.net - Martin Hiegl en Blog
  6. Und was ist mit den „kranken Vögeln“, die ab und zu in „Kleinbloggersdorf“ einfallen und Weblogs infizieren- dürfen die auch abgeschossen werden? 😉

  7. Pingback: Webthemen » “Medien vom Vogelgrippevirus befallen”
  8. Pingback: fluctus-de

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