Monthly Archive: November 2005

Cablecom will keine GMail-Mails

Soeben habe ich ein eMail von meinem GMail-Account an einen Empfänger mit swissonline.ch-Mailaccount geschickt und nicht schlecht gestaunt, als da eine Fehlermeldung vom swissonline-Mailserver zurückkommt.

PERM_FAILURE: SMTP Error (state 9): 554 5.7.1 Rejected 64.233.162.201 is blacklisted in dnsbl.sorbs.net

Anscheinend filtert die Cablecom, und damit auch swissonline.ch und hispeed.ch, die eingehenden Mails mit der Blacklist von SORBS, was für weniger Spam sorgen soll, und grunsätzlich auch funktioniert.
Schwieriger wird es aber, wenn grosse Mailprovider aus was für Gründen auch immer, auf diese Blacklists geraten (GMX kann ein Lied davon singen). Und nun scheint auch Google’s GMail (oder Google Mail) auf die Liste von SORBS geraten zu sein.

Konsequenz: Kunden, deren Provider eingehende Mails via SORBS filtern, erhalten derzeit wohl keine Mails mehr von Personen, die mit einem GMail-Account kommunizieren. Schöne Aussichten…

Von Fettnäpfchen zu Fettnäpfchen

Langsam eine Sony-Überlast in diesem Blog, aber das muss jetzt einfach noch hier rein, quasi als Zitat des Tages:

Ich glaube die meisten Menschen wissen gar nicht was ein Rootkit ist, warum sollen sie sich also darum kümmern?

…sagt Thomas Hesse, Präsident Global Digital Business-Abteilung bei Sony BMG, in einem Interview.

Hallo? Bei Sony wusste offensichtlich auch niemand was ein Rootkit ist, sonst hätte man bei Sony den PR-Super-GAU nämlich vorausgesehen.

Solche Sprüche sind zum jetzigen Zeitpunkt wohl sehr kontraproduktiv und tragen nicht gerade dazu bei, das ramponierte Image von SonyBMG aufzupeppen. Aber das scheint bei SonyBMG niemand zu merken…

(via derStandard.at)

Google Base

Nach den Quicknews zu Google Base hier auch noch der ein paar Worte mehr zum neuen Service von Google.

Base ist eine Art Datenbank für Kleinanzeigen, News, Kochrezepte etc., allerdings werden die Einträge nur maximal 31 Tage gespeichert. Der Problogger Darren Rowse hat bereits eine kleine Infoseite über sich selbst hochgeladen.
Um Daten via Base zu veröffentlichen können bestehende oder eigene Vorlagen verwendet werden. Mittels Attributen („Tags“) können beschreibende Infos (wie zum Beispiel Farbe oder Gewicht) hinzugefügt werden.

Aha. OK. Eigentlich bin ich mir gar nicht so im Klaren darüber, für was Google Base nun wirklich gut sein soll. Irgendwie habe ich das Konzept dahinter gar noch nicht so richtig verstanden, aber vielleicht kommt das ja noch…

Detailliertere Infos zu Google Base beim Problogger.

IFPI-Stellungnahme zum MP3-Download

In meinem Post „MP3-Download wirklich illegal?“ habe ich auf die Diskrepanz zwischen den Aussagen der IFPI und der Suisa bezüglich der Legalität von Musikdownloads aus Tauschbörsen hingewiesen.

Ich habe deshalb sowohl der IFPI Schweiz wie auch der Suisa einige Fragen per eMail gestellt, die nun Johannes Börker von der IFPI Schweiz wie folgt beantwortet hat:

BloggingTom: Die IFPI Schweiz behauptet im Factsheet – Raubkopieren, dass der Download von Musikfiles aus Tauschbörsen illegal sei. Die Suisa behauptet auf ihrer Internet-Seite aber genau das Gegenteil, nämlich, dass der Download (und nur der Download) der Musikstücke legal sei. Betrachtet man also ganz isoliert ausschliesslich den Download, ist dieser nun legal oder nicht? Und wenn nein, wieso nicht?

J. Börker: Richtig ist, dass einhellig die Meinung vertreten wird, dass jeglicher Upload urheber- und leistungsrechtlich geschützter Rechtsgüter illegal und gemäss Art. 67 und 69 URG strafbar ist, weil das Privatkopierrecht des Art. 19 URG den Uploader nicht schützt, da hierfür Voraussetzung wäre, dass ein Geschehen im engen Familien- und Freundeskreis vorliegt, was beim weltweiten Filesharing ersichtlich nicht der Fall ist.

Richtig ist ferner, dass umstritten ist, ob der Download einer unautorisiert hochgeladenen Musikdatei illegal ist. Wir meinen, dass auch hier eine Illegalität zu bejahen ist, weil nur eine legale Kopiervorlage der Erstellung einer legalen Kopie dienen, also nur der legale Upload einen legalen Download nach sich ziehen kann. Ferner kommt hinzu, dass der Download aus einem p2p-System mangels engen Familien- oder Freundeskreises, innerhalb dessen sich diese Vorgänge vollziehen, so oder so illegal ist, weil er eben nicht vom Privatkopierrecht des Art. 19 URG geschützt wird.

BloggingTom: Gibt es für die Aussage, dass der Download von Musikfiles aus Tauschbörsen illegal ist, bereits entsprechende Gerichtsurteile in der Schweiz?

J. Börker: Uns ist noch kein entsprechendes Urteil bekannt geworden, das sich ausdrücklich hierzu geäussert hätte. Wir halten es aber für möglich, dass es im Zuge unserer Aktion Game Over früher oder später zu einem Urteil kommen könnte.

BloggingTom: Wie stehen Sie zur Aussage, dass die Gewinneinbrüche der Musikindustrie zumindest teilweise „hausgemacht“ sind, da mit immer rigideren Kopierschutzmassnahmen das „ungetrübte“ Hören teilweise verunmöglicht wird? Je nach angewandtem Kopierschutz lassen sich solche CDs teilweise ja noch nicht einmal mehr in Auto-CD-Playern abspielen. Zudem „verbietet“ mir die Musikindustrie (mit dem Kopierschutz) ja meistens auch, meine CDs am Computer zu hören.

J. Börker: Wohl niemand unter unseren Mitgliedern ist so naiv zu glauben, dass einzig und allein das massenhafte „Filesharing“ für die Umsatzrückgänge verantwortlich ist. Natürlich gibt es daneben auch andere Gründe. Das „Filesharing“ ist aber EIN wichtiger Grund, und es ist gewiss nicht so, dass nicht auch an anderen Fronten andere Ursachen der Umsatzrückgänge bekämpft werden würden. Die Kopierschutzprobleme sind nach unserer Erfahrung dramatisch übertrieben, was ihr tatsächliches Ausmass betrifft. Unsere Mitglieder sind diesbezüglich aber sensibel und selbstverständlich darauf aus, Kopierschutz nicht als Konsumentenärgernis zu plazieren, sondern Einschränkungen nur in zumutbarem Ausmass vorzusehen. Wir weisen darauf hin, dass in der EU bereits die Umgehung von Kopierschutzmassnahmen unter Strafe gestellt wird, so dass wir unsere Mitglieder auch hierzulande auf dem grundsätzlich richtigen Wege wähnen.

BloggingTom: Wenn die IFPI nun auf der wortgenauen Auslegung der Schweizer Gesetzgebung besteht, wie steht die IFPI denn zum neuen Kopierschutz von Sony, XCP-Aurora? Dieser greift tief in das Betriebssystem ein und könnte durchaus zur Verletzung von bestehendem Recht führen.

J. Börker: Vom angeblichen Problem mit einem neuen Kopierschutz von SonyBMG wissen wir bislang auch nur aus der Presse. Hierzu sei angemerkt, dass der Verband IFPI Schweiz selbst mit Kopierschutzfragen überhaupt nicht befasst ist. Dies ist eine Angelegenheit, die allein durch unsere Mitglieder gehandhabt wird.

Sory seems to be the hardest word

Sory seems to be the hardest word

Zu den Vorfällen rund um Sony und sein Rootkit aehm Kopierschutz XCP gibts nun sogar ein eigenes Blog:

Sony refuses to apologize for their aggressive and dangerous actions that infected millions of computers, and left consumers helpless with their expensive computers with limited functionality. It is for this reason that Sory Electronics and others such as Wired News call for an immediate boycott of Sony products and Sony/BMG music. Sory Electronics encourages you not to buy CDs, DVDs, Playstation products, games, or personal entertainment equipment from Sony.

Hmmm, muss es denn gleich ein Boykott sein? Sicherlich, so trifft man einen Konzern an seiner empfindlichsten Stelle, aber SonyBMG ist mit dem PR-Gau, den der Kopierschutz XCP ausgelöst hat, sicherlich schon ziemlich bestraft und wird sich weitere solche Aktionen seeehr genau überlegen.

Das Blog mit dem passenden Namen „Sory seems to be the hardest word“ findet sich unter http://soryelectronics.com.

(via noonee.net)

MP3-Download wirklich illegal?

Die Schonfrist der IFPI Schweiz ist vorbei: Ab heute will der Verband der Schweizer Musikwirtschaft IFPI verstärkt gegen private Raubkopierer vorgehen und zivil- wie auch strafrechtliche Massnahmen gegen die „Erwischten“ einleiten. Die IFPI schreibt, dass private Kopierer bis heute nicht belangt wurden, weil die Musikwirtschaft auf „die in der Schweiz verankerte Tradition individueller Verantwortung vertraut“ hat. Dazu gehöre auch der Respekt vor dem Eigentum anderer: „Es hat sich aber leider gezeigt, dass der durch private Raubkopierer entstandene wirtschaftliche Schaden in der Schweiz grösser ist als im Rest Europas.“

Und weiter:

Nach Angaben der Tonträgerproduzenten beträgt der Umsatzeinbruch durch Raubkopieren mehr als 25 Mio. Franken jährlich, der Gesamtschaden seit 2001 beträgt rund 135 Mio. Franken. Durch Raubkopieren gingen in den vergangenen drei Jahren in der Schweiz rund 600 Arbeitsplätze verloren. Davon sind alle Berufsgruppen betroffen, die direkt oder indirekt ihren Lebensunterhalt mit Musik bestreiten. Textdichter, Komponisten, Interpreten, Musiker und Labels, Tonstudios, Techniker und Händler. Auch mehrere Schweizer Fachhändler mussten in den vergangenen Jahren wegen der Umsatzeinbrüche schliessen.

Mit Arbeitsplätzen argumentierte auch die Business Software Alliance (BSA) im Mai dieses Jahres, allerdings mit dem Unterschied, dass laut BSA die Software-Raubkopierer in der Schweiz tatsächlich abgenommen hätten. Nur: Wie ich in meinem damaligen Post „Wo sind denn nun die Arbeitsplätze?“ aufgezeigt habe, sind die propagierten Zahlen über verlorene Arbeitsplätze nicht mit neugeschaffenen Arbeitsplätzen gleichzusetzen. Mit der Rechnung der BSA hätten nämlich mindestens 2100 Arbeitsplätze geschaffen werden müssen, allerdings musste die BSA auf meine Anfrage hin zugeben, dass „nur“ 300 vorher arbeitslose Informatiker eine Stelle fanden.

Auch der Musikindustrie mag ich die Zahlen nicht so recht abnehmen, denn laut IFPI sollen in den vergangenen drei Jahren durch Raubkopieren rund 600 Personen, die direkt oder indirekt von Musik leben, ihren Job verloren haben. Das mag zwar stimmen, hat aber wohl nicht „nur“ mit Raubkopierern zu tun. Vielmehr sind da wohl auch veränderte Konsumgewohnheiten schuld, bspw. das von der IFPI propagierte Einkaufen der Musik via Internet. Darunter leiden die angesprochenen Fachhändler nämlich genauso.
Ebenfalls wage ich zu bezweifeln, dass es 600 neue Arbeitsplätze geben wird, würden die Schweizer Raubopierer von einem Tag auf den anderen verschwinden.

Aber zurück zum Thema:
Interessant an der ganzen Diskussion ist ja nur schon die Tatsache, dass sich die IFPI Schweiz als Vertreter der Musikwirtschaft und die SUISA als Schweizerische Gesellschaft für die Rechte der Urheber musikalischer Werke absolut uneinig darüber sind, ob Downloads von Musikstücken aus Tauschbörsen nun illegal ist oder eben nicht.
Während die IFPI nämlich darauf hinweist, dass das Tauschen von Musik über Tauschbörsen gegen Artikel 19 des Bundesgesetz über das Urheberrecht verstosse, argumentiert die SUISA, dass der Download (und nur der Download!) durchaus legal sei:

Nach überwiegender Meinung ist jedoch das Downloaden in der Schweiz auch ohne Zustimmung der Rechtsinhaber erlaubt, selbst wenn das Angebot illegal ist. Gerichtsurteile dazu gibt es allerdings noch keine, so dass die Frage einstweilen nicht abschliessend beantwortet werden kann (in Deutschland zum Beispiel ist das Herunterladen von „offensichtlich“ illegalen Angeboten verboten).

Damit erteilt die SUISA dem Downloader zwar keinen Freipass, ist aber immerhin um Längen ehrlicher als die IFPI, da sie den „jetztigen“ Wissenstand weitergibt. Die IFPI allerdings scheint hier mehr mit dem Mittel der Einschüchterung zu arbeiten und will nun rigoros gegen ihre eigenen Kunden vorgehen (auch wenn die nicht immer alles gleich auf CD kaufen)..

Fazit: Ob Downloads aus Tauschbörsen in der Schweiz legal oder illegal sind, steht offenbar noch nicht abschliessend fest und wird wohl erst durch ein Gerichtsurteil geklärt werden können. Allerdings sehe ich die Tatsache, dass selbst die SUISA davon ausgeht, dass solche Downloads legal sind, durchaus positiv. Denn es stellt sich wirklich die Frage, wie eine Vereinigung wie die SUISA, die naturgemäss Einnahmen aus Musik generieren bzw. die Tantiemen für Künstler sammelt, offen zugibt, dass solche Downloads legal sind. Einfach nur so aus Nächstenliebe zum Raubkopierer wird sie das wohl kaum tun..

Anmerkung: Ich habe sowohl die IFPI als auch die SUISA um eine Stellungnahme zum rechtlichen Aspekt gebeten. Von beiden Parteien habe ich bis jetzt noch keine Antwort, werde diese aber veröffentlichen, sobald ich diese erhalte.

Die Stellungnahmen sind eingetroffen und in den Posts „IFPI-Stellungnahme zum MP3-Download“ und „SUISA-Stellungnahme zum MP3-Download“ nachzulesen.

Posts in anderen Blogs zum Thema IFPI:

[Update] 11:26 Uhr
Auch der Tages-Anzeiger beschäftigt sich mit der Frage der Strafbarkeit von MP3-Downloads:

Quicknews: Google Base freigeschaltet

Habe soeben bemerkt, dass Google Base (wie immer bei Google als Beta) nun online ist:

Google Base is a place where you can add all types of information that we’ll host and make searchable online.

You can describe any item you post with attributes, which will help people find it when they search Google Base. In fact, based on the relevance of your items, they may also be included in the main Google search index and other Google products like Froogle and Google Local.

Mehr dazu sobald ich Zeit finde 😉

Sony patzt auch beim Rootkit-Uninstaller

Der Uninstaller, den SonyBMG zum Entfernen/Deaktivieren des Kopierschutzes XCP-Aurora nach massivem öffentlichen Druck seit einigen Tagen zur Verfügung stellt, gerät nun selbst in die Negativschlagzeilen.

Alex Halderman und Ed Felten, Informatik-Professor an der Princeton-University, berichten in Ihrem Post „Sony’s Web-Based Uninstaller Opens a Big Security Hole; Sony to Recall Discs„, dass das ActiveX-Control, welches den Uninstaller startet, unsicher sei. Das ActiveX-Control lasse sich u.U. von fremden Seiten aus starten und sich so beliebiger Code auf dem mit XCP infizierten System ausführen.

A malicious web site author can write an evil program, package up that program appropriately, put the packaged code at some URL, and then write a web page that causes CodeSupport to download and run code from that URL. If you visit that web page with Internet Explorer, and you have previously requested Sony’s uninstaller, then the evil program will be downloaded, installed, and run on your computer, immediately and automatically. Your goose will be cooked.

Die Professoren empfehlen das Entfernen des Sony Rootkits mit den Werkzeugen der Antiviren-Hersteller, zum Beispiel mit dem Tool rkprf von Sophos.

Allerdings weist Mark Russinovich im Sysinternals Blog darauf hin, dass die Tools der Antivirenhersteller ebenso wie der Sony-Uninstaller XCP lediglich deaktivieren, nicht aber entfernen:

Unfortunately, there has been some confusion with regard to the level of cleaning that antivirus (AV) companies are providing for the rootkit. Some articles imply that AV companies remove all of the Sony DRM software in the cleaning process, but they are in fact only disabling and removing the Aries.sys driver that implements the rootkit cloaking functionality.

Am Rande des ganzen XCP-Gau’s für SonyBMG ringt einem die abenteuerliche Software-Lizenz (EULA) des Kopierschutzes nur noch ein müdes Lachen ab, obwohl auch diese für sich allein schon ganz spannend wäre. Die Bürgerrechtler von EFF haben die Lizenz unter die Lupe genommen und stiessen dort auf seltsame Dinge:

Im Büro beispielsweise darf die CD nicht abgespielt werden, sondern nur auf einem PC, der dem CD-Besitzer gehört. Viel gravierender ist aber eine Reise mit dem Laptop ins Ausland, denn in diesem Falle müssen die daraufbefindlichen Songs gelöscht werden, da die Lizenz nur dem Gebrauch im Inland gestattet.
SonyBMG bindet die Kunden auch sonst weiter an sich, denn wer nicht sämtliche von SonyBMG veröffentlichte Software-Updates installiert, verliert das Recht zur Nutzung der CD bzw. der Musik. Und das Beste zum Schluss: Wer Konkurs (Insolvenz) anmelden muss, verliert ebenfalls seine Nutzungsberechtigung und muss somit die Musik von der Festplatte löschen.

Ich frag‘ mich manchmal nur noch, wer solche EULA’s schreibt…

(via heise.de, Bootsektor und eff.org)

Freude an Weihnachten

Weihnachten, das Fest der Liebe. Oft wird jedoch vergessen, dass es viele Familien gibt, die sich auch an Weihnachten nichts Gutes leisten können. Beat von blogbox.ch hat sich darum den Blogbox-Adventskalender ausgedacht und will ungekühlt haltbare Lebensmittel sammeln und diese am 24. Dezember 2005 einer wohltätigen Institution zu Gunsten einer bedürftigen Familie übergeben.

Tolle Idee, finde ich, und darum beteilige ich mich selbstverständlich auch. Einerseits mit meiner ganz „privaten“ Spende und andererseits mit einem kleinen Engagement, bei welchem ich versuche, noch mehr Spenden zusammenzukriegen. Mehr zu meinem Engagement vermelde ich hier im Blog, sobald ich konkrete Ergebnisse vorweisen kann…

Und nun bleibt mir nur der Aufruf, euch ebenfalls an der Aktion zu beteiligen!

Ich mach mit