Rechts überholen erlaubt

Guter Tipp den Arnold mal wieder in Erinnerung ruft, hier jedoch mit Gültigkeit für die Schweiz:

Artikel 8, Absatz 3, Verkehrsregelnverordnung:

Beim Fahren in parallelen Kolonnen sowie innerorts auf Strassen mit mehreren Fahrstreifen in der gleichen Richtung ist das Rechtsvorbeifahren an andern Fahrzeugen gestattet, sofern diese nicht halten, um Fussgängern oder Benützern von fahrzeugähnlichen Geräten den Vortritt zu lassen. Das Rechtsüberholen durch Ausschwenken und Wiedereinbiegen ist jedoch untersagt.

Ich überlege mir nun nur noch, bis zu welcher Geschwindigkeit eine fahrende Kolonne als Kolonne gilt. Beispiel: Stockender Verkehr auf der Autobahn, bei welchem manchmal schon mal 40 oder 60 km/h gefahren wird. Ist das nun noch eine Kolonne oder nicht?

Die Verordnung sagt dazu unter Artikel 36, „Sonderregeln für Autobahnen und Autostrassen“ nämlich nichts wirklich aussagekräftiges sondern wiederholt eigentlich nur die Regel für die „Normalstrassen“:

Der Fahrzeugführer darf nur in folgenden Fällen rechts an andern Fahrzeugen vorbeifahren:

a. beim Fahren in parallelen Kolonnen;
b. auf Einspurstrecken, sofern für die einzelnen Fahrstreifen unterschiedliche Fahrziele signalisiert sind;
c. auf dem Beschleunigungsstreifen von Einfahrten bis zum Ende der Doppellinien-Markierung (6.04);
d. auf dem Verzögerungsstreifen von Ausfahrten.2

Also: Bis zu welcher Geschwindigkeit ist eine Kolonne nun eine Kolonne?

5 Comments

  1. rolli rolf 8.01.2008
  2. autofahrer 28.08.2008
  3. FLOG 29.08.2008
  4. BloggingTom 29.08.2008
  5. FLOG 29.08.2008