Nach Deutschland steht nun auch bei uns eine Revision des Urheberrechts an.
In der letzten SonntagsZeitung war dazu lesen, dass die Suisa ursprünglich geplant habe, mobile Abspielgeräte mit Abgaben von bis zu 130 Franken zu belegen. Auch in einer Meldung im Heise-Newsticker war zu lesen, dass voraussichtlich ab den Jahr 2006 nicht nur Leermedien (für die heute schon Abgaben erhoben werden), sondern z.B. auch für PC-Festplatten und Fotospeicherkarten Abgaben fällig werden könnten.
In einer Pressemitteilung des Eidgenössischen Justiz- und Polizei-Departements wird dies aber wieder relativiert:
Die Regelung, wonach die für Privatkopien geschuldete Vergütung nicht nur über einen Zuschlag auf die Leerträger, beispielsweise CD/DVD-RW, sondern auch auf die Aufnahmegeräte abgegolten werden kann, ist auf breiten Widerstand gestossen. Es wird befürchtet, dass die Gerätevergütung zu einer Mehrbelastung der Konsumenten und nicht zu einer Vereinfachung der Abgeltung der Fotokopierentschädigung im betrieblichen Bereich führen wird. Auf die Geräteabgabe soll deshalb verzichtet werden. Auch soll vermieden werden, dass Leerträgervergütungen bei elektronischen Geschäftsmodellen zu Doppelbelastungen der Konsumenten führen
Ein interessantes Detail, weil mir bis heute nicht bekannt, ist auch der folgende Umstand:
Nach geltendem Recht ist der Download zum persönlichen Gebrauch eine Privatkopie und damit zulässig. Unzulässig ist hingegen das Zurverfügungstellen der eigenen Harddisk zum Download von Musik und Filmen durch andere Tauschbörsenbenutzer. Das soll auch in Zukunft so bleiben und durch Klarstellung hervorgehoben werden.
Also kann man gespannt sein, was am Ende der Urheberrechts-Revision wirklich rauskommt…
Das sind mal gute Nachrichten!