Garantiefonds in der Reisebranche, der Retter der Reisenden in der Not. Dachte ich mir… Die Idee hinter den Fonds ist ja ganz nobel:
Die Fonds erstatten die bereits bezahlten Reisearrangements, falls der Vertragspartner (also ein Reisebüro, Carunternehmer etc.) zahlungsunfähig wird oder in Konkurs geht.
Toll, sollte man meinen. Die Praxis sieht aber nicht so rosig aus, wie vollmundig versprochen wird. Aktuelles Beispiel ist der Konkurs von Jann Reisen, einem der grösseren Carunternehmer der Schweiz mit 17 Bussen und rund 30’000 Passagieren pro Jahr. Jann war für einen solchen Fall beim ASTAG-Garantiefonds versichert. Das dachte man zumindest bis zum Konkurs.
Die ASTAG, notabene der Nutzfahrzeugverband der Schweiz weigert sich nun aber gemäss Tages-Anzeiger offensichtlich, Kunden zu entschädigen. Wie die ASTAG mitteilt, sei Jann Reisen seit 2003 provisorisch im Fonds aufgenommen worden, der Vertrag sei aber im September 2004 ausgelaufen und Jann habe den definitiven Vertrag nicht unterzeichnet.
Da beginnt es doch schon:
Wo ist der Unterschied aus Kundensicht, ob jemand provisorisch oder definitv aufgenommen wurde? Dies ist nicht ersichtlich, auf der ASTAG-Website gibt es keine Unterscheidung zwischen provisorischen und definitiven Mitgliedern. Die ASTAG listete Jann denn auch wie jedes andere Mitglied auch (siehe Mitgliederliste des ASTAG-Garantiefonds, Stand 05. Juni 2004, via WayBackMachine).
Doch wie kann man sich als Kunde überhaupt schützen? Zum einen springen einem die Garantiefonds-Logos auf Internetseiten, in Katalogen und Schaufenstern geradezu entgegen, doch wie weiss ich, wenn ich nicht gerade jedesmal im Internet nachschaue, wer nun tatsächlich versichert ist?
Selbst der Garantiefonds der Schweizer Reisebranche (der nichts mit dem erwähnten ASTAG-Garantiefonds zu tun hat) schreibt dazu lapidar auf der Website:
Sehr einfach und in transparenter Form finden Sie diese Sicherheit da, wo Ihre Buchungsstelle oder die Reiseausschreibung oder der Reisekatalog unser Gütesiegel trägt.
Naja, also darauf sollte man wohl nicht zu fest vertrauen. Wer weiss denn, ob der Veranstalter oder das Reisebüro tatsächlich (provisorisches?) Mitglied ist? Oder vielleicht wird der Veranstalter ja rückwirkend, wie Jann Reisen, wieder ausgeschlossen?
Kleines Details am Rande:
Travel Inside schreibt in einem Artikel zudem, dass der Garantiefonds der ASTAG den bei Jann Reisen entstandenen Schaden finanziell gar nicht decken könnte.
Was denn, wenn der Konkurs von Jann während der „provisorischen“ Mitgliedschaft eingetreten wäre? Ein Garantiefonds der nicht zahlen kann?
Links zum Thema:
Da „existiert“ ein Bundesgesetz seit über 10 Jahren, wird aber nicht durchgesetzt! Macht sich da nicht die Politik mitschuldig?
Sind solche Missstände möglich weil Herren wie Carlo Schmid und Ulrich Giezendanner inklusive ihrer Lobby im Nationalrat, resp. Ständerat sitzen und kein Interesse daran haben, dass „Ihre ASTAG“ endlich auf Kurs kommt?
Gäbe es auch Kreise, welche dieser Lobby nachhelfen könnten, indem sie dafür sorgen, dass ASTAG – Mitglieder nicht mehr für öffentliche Aufträge in den Kantonen und Gemeinden brücksichtig werden, bis den gesetzlichen Bestimmungen tatsächlich nachgekommen wird?
Die verbleibenden Mitglieder bei ASTAG Reisegarantie stellen weiterhin eine Gefahr für die Konsumenten dar denn,noch immer ist keine Deckung und vor allem keine Rückversicherung vorhanden. Herr Dr. jur. C. S. soll sich jetzt schon überlegen, wie er den nächsten Schaden abwimmeln will.