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#offlineDay: Ein (fast) normaler Sonntag

Sonntag, 07:45 Uhr: Eigentlich fängt alles an wie immer: Der Kaffee soll erst mal den Körper in Schwung bringen. Doch kaum ist die Milch im Kaffee, geht es los. Während ich zusammen mit dem Kaffee normalerweise das erste Mal auf das Handy-Display schaue, kurz den Posteingang checke, via 20-Minuten- und Tages-Anzeiger-App die News checke und dann auch gleich einen ersten Blick auf Twitter und Facebook werfe, geht heute gar nichts: Der Data-Switch des iPhones steht seit kurz vor Mitternacht auf „Off“ – #offlineDay eben.

Mach mit! Am 15. Dezember 2013 ist #offlineDay

08:17 Uhr: Im Radio läuft ein Weihnachtssong. Ist der Song nun neu, wie meine Freundin behauptet, oder schon älter, wovon ich überzeugt bin. Und: Wer singt den Song überhaupt? Shazam könnte Licht ins Dunkel bringen, doch: Daraus wird nichts.

08:55 Uhr: Gipfeli in der Bäckerei geholt. Check-In auf Foursquare: Fehlgeschlagen.

09:38 Uhr: Ich treffe vor dem Studio von Radio 24 in Zürich ein. Zeit also, auf Foursquare einzuchecken (fehlgeschlagen) und via Twitter verlauten zu lassen, dass ich jetzt schon ziemlich nervös bin (Senden fehlgeschlagen).

09:46 Uhr: Foto im Studio von Radio 24 gemacht. Zusammen mit der Ankündigung, dass ich in einer halben Stunde live den ersten Teil des Interviews zum #offlineDay gebe, auf Facebook und Twitter stellen (Fehlgeschlagen). Instagram nicht vergessen (Fehlgeschlagen). Ausserdem ist es an der Zeit, mal wieder einen Blick auf Twitter zu werfen: Was geht ab? (Fehlgeschlagen).

10.15 Uhr: Erster Teil des Live-Interviews hinter mich gebracht. Doch, die Antwort auf die erste Frage total versaut, ich war zuu nervös. Aber hat es überhaupt jemand gemerkt? Nachschauen auf Twitter (fehlgeschlagen). Aus der Affäre ziehen und selber einen Tweet über die Nervosität absetzen: Fehlgeschlagen.

10:46 Uhr: Kurz vor dem zweiten Teil des Interviews. Mit einem Tweet aus dem Studio nochmals auf das Interview (und die Nervosität) hinweisen (fehlgeschlagen).

10:58 Uhr: Radiomoderator Gerry schickt mir die MP3-Dateien des Interviews. Einstellen auf Facebook schlägt fehl (keine Datenverbindung).

11:01 Uhr: Twitter: „Puh, geschafft. So ein Live-Interview bei @Radio24 ist gar nicht so einfach… #offlineDay“. Senden fehlgeschlagen.

11:15 Uhr: Ich treffe am Limmatplatz in Zürich ein. Am Vortag weitere Leidensgenossen zu einem #offlineDay Treffen im Café Lang geladen. Einchecken auf Foursquare („Please check your internet connection“).

11:40 Uhr: Sitze im Café, mache ein Foto vom Kaffee und Sonntagsblick: „Da ist mal #offlineDay und der #Sonntagsblick schreibt über „Internet einfach““.

12:00 Uhr: „Will wohl keiner mit mir Kaffee trinken. Bin dann mal wieder weg.“ (Twitter-App kann keine Verbindung herstellen)

Danach wird’s ruhig um mich, hey, schliesslich ist Sonntag. Und ja, auch wenn das manche erstaunen mag: Auch ich hab meine Online-Pausen. Einfach so. Immer mal wieder. Aber meist nicht 24 Stunden, wie am #offlineDay. Denn nicht nur sonntags gibts Dinge, über die man nicht twittert und keine Fotos veröffentlicht. Zum Beispiel von der Kindergeburtstagsparty meines Göttimeitli, wo ich den Nachmittag verbringe.

Erst abends juckt es mich wieder in den Fingern. Hat jemand auf meine Tweets geantwortet, meinen Facebook-Post mit dem Interview kommentiert oder meine Instagram-Bild gelikt?

Ich werd es nie erfahren…

Brauchts einen #offlineDay?
Neben viel positivem wurde auch an Kritik am #offlineDay im Vorfeld nicht gespart. Und damit ist ein Ziel ja bereits erreicht: Man hat sich Gedanken über den eigenen Onlinekonsum gemacht. Und genau so, wie viele sagten, „das brauch ich nicht“, gab es andere, die auf die 24 Stunden ohne Internet gespannt waren. Und, wie deren Reakionen zeigen, meist gemerkt haben, dass es auch ohne vibrieren und klingeln des Smartphones mal ganz schön angenehm sein kann. Könnte man ahnen, braucht aber manchmal etwas „Druck“ 😉 Ziel erreicht.

Wie sagte ich so schön auf Twitter:

In diesem Sinne: Danke an alle, die sich vor, am und nach dem #offlineDay ihre Gedanken dazu gemacht haben!

Rechtsschutzversicherung für „digitale Risiken“

Dass es im digitalen Dschungel manchmal wie in einem Haifischbecken zugeht, wissen wir zwar nicht erst seit gestern. Und doch gibt es noch immer (zu) viele Leute, die sich ziemlich unbedarft im Internet bewegen und etwa Opfer von Phishern, Hackern und anderen zwieliechtigen Zeitgenossen werden.

Erstaunlich ist, dass erst 24 Jahre nach der Erfindung des World Wide Web (WWW) ein Schweizer Versicherer auf die Idee kommt, den Bereich Cyberkriminalität mit einer speziellen „Rechtsschutzversicherung für digitale Risiken“ abzudecken. Für sechs Franken pro Monat will die Groupe Mutuel mit Ihrer neuen Versicherung „Legis digit@“ vor digitalen Risiken schützen.

Die Versicherung bietet gemäss Beschreibung „Rechtbeistand und technischen Support weltweit, damit Sie [der Versicherte] Ihre Rechte bei Streitigkeiten in Zusammenhang mit der Internetbenutzung und elektronischen Transaktionen kennen und einfordern können“. Konkret soll „legis digit@“ folgende Risiken abdecken:

  • Streitigkeiten in Zusammenhang mit einem Kauf- oder Verkaufsvertrag im Internet.
  • Streitigkeiten des Versicherten aus unrechtmässiger Aneignung und Missbrauch seiner Internetidentität in betrügerischer oder böswilliger Absicht.
  • Streitigkeiten des Versicherten aus der unrechtmässigen Beschaffung seiner Bank- oder Postkontodaten nach der Skimming-Technik.

Damit ist man zum Beispiel versichert, wenn es zu Streitigkeiten beim Kauf und Verkauf von Waren auf Ebay oder Ricardo.ch kommt, Betrüger mit den Kreditkartendaten des Versicherten Waren bestellen oder etwa via Malware/Trojaner die E-Banking Login-Daten ausspähen und so das Konto leeren. Ebenfalls gedeckt sind Skimming-Fälle, wo Zahlterminals oder Bancomaten manipuliert, die Daten des Magnetstreifens kopiert werden und mit einer so erstellten Kartenkopie das Konto leergeräumt wird. Auch der Missbrauch von gehackten E-Mail-Konten oder durch gefälschte Facebook-Identitäten deckt die Versicherung.

Der Dauerrausch im Netz

Im Dauerrausch der Kontakte - BloggingTom

Auf die Front der Sonntags Zeitung hat es zwar nicht ganz gereicht, aber immerhin auf die Front des „Trend“-Bundes. Und das nicht zu knapp: Immerhin belegen Madame Chic und Schlau, Stephanie, Leumund und ich fast zwei Seiten mit der Story „Im Dauerrausch der Kontakte„. Hintergrund der Story sollte eigentlich das „Alyways-On-Problem“ und die Frage nach etwas mehr Offline-Zeit in der heutigen Netzwelt sein. Herausgekommen ist, wie ich finde, nun aber eher ein Portrait von vier bekannten Bloggern und Twittern. Was aber auch nicht soo schlecht herausgekommen ist, wie einige nun finden. Denke ich…

Als Cablecom-Kritiker, Kultpulli-Träger und Apple-Skeptiker, wie ich im Beitrag von Barnaby Skinner beschrieben werde, nehme ich meinen Informationsauftrag aber natürlich immer ernst und präsentiere dafür für einmal staunende Blicke eines Apple-Fans anlässlich der Präsentation von Apples iPad. Damit hier auf diesem Blog auch Apple mal etwas zu Ehren kommt:

So, und nun gilt es, den in der SonntagsZeitung publizierten Vorsatz auch in die Tat umzusetzen:

«An Wochenenden nehme ich mich zurück, der Partnerin zuliebe», sagt Bloggingtom. «Bitte nicht nachschauen. Manchmal rutscht eine Meldung durch.»

(Foto: Esther Michel)

Surfen Surfen durch die Welt mit Multimedia

Der Grand Prix Eurovision de la Chanson war ja schon immer ein ganz spezieller Event. Vor 13 Jahren gab es an der deutschen Vorentscheidung sogar mal einen Song für dieses neuartige Zeugs namens Internet. Doch seht selbst:

Und jetzt alle:

Und fehlen dir ein paar Megabyte, Du findest sie bei mir. Ob Interface ob Cyberspace, Ich teile gern mit dir.

Surfen Surfen durch die Welt mit Multimedia. Surfen Surfen Tag und Nacht auf der Datenautobahn.

(via Spreeblick)

Bund will Internet in Realtime überwachen

Der Internet-Verkehr in der Schweiz soll schon bald in Echtzeit überwacht werden – zumindest von verdächtigen Personen. Das Vorhaben des Bundes hätte eigentlich geheim bleiben sollen. Nachdem aber auf der Mailingliste der Swiss Network Operators Group (SwiNOG) heftig diskutiert wurde, hat „Die Wochenzeitung (WOZ) die als vertraulich gekennzeichneten Vernehmlassungspapiere veröffentlicht und dürfte damit einen Sturm der Entrüstung auslösen.

Teilnahme an einer Demo kann zur Überwachung führen
Die Schweizer Internetprovider müssen gemäss den Papieren künftig in der Lage sein, den Internetverkehr ihrer Kunden live mitzuschneiden und an die Behörden weiterzuleiten. Der Staat könnte also künftig eMails mitlesen, einem beim Surfen über die Schulter gucken, VoIP-Gespräche mithören oder sich am Bild der Webcam ergötzen. Die Überwachung soll zwar nur bei einem entsprechenden Strafverfahren möglich sein, doch die im „Bundesgesetz Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs“ (BüPF) genannten möglichen Voraussetzungen für ein Mitschneiden der Daten sind sehr weit gefasst. Eine Überwachung bei Entführung, Erpressung oder Kinderpornographie ist so ja noch nachvollziehbar, bei anderen dort aufgeführten Delikten sieht das schon wieder anders aus. Damit könnte der Staat nämlich auch vermutete Teilnehmer einer unbewilligten Demonstration oder mögliche Sozialhilfebetrüger im Internet belauschen. Da ist der Weg zu einer totalen Überwachung wegen Bagatelldelikte nicht mehr weit.

Vernehmlassungsfrist wegen „Dringlichkeit“ nur drei Wochen
Technisch aufrüsten sollen die Provider bereits ab dem 1. August 2009, denn der Dienst „Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr“ (Üpf) des Bundesamt für Justiz scheint es mächtig eilig zu haben. Die Provider hatten in der Vernehmlassungsphase, die normalerweise 3 Monate dauert, nämlich nur drei Wochen Zeit, sich zur geplanten Internet-Überwachung äussern. Das „Bundesgesetz über das Vernehmlassungsverfahren“ lässt eine solche Verkürzung der Frist zwar zu, allerdings nur bei „ausnahmsweiser Dringlichkeit“. Inwiefern hier diese Dringlichkeit gegeben ist, konnte ich bisher nicht in Erfahrung bringen.

In der Frist bis zum Inkrafttreten der Internet-Überwachung sollen sich die Provider entsprechend zertifizieren lassen und damit zeigen, dass die technischen Massnahmen für die Übermittlung der Realtime-Daten auch funktioniert. Bis Ende Juni 2010 müssen dann alle Schweizer Provider in der Lage sein, den Internetverkehr eines einzelnen Kunden mitzuschneiden und zu übermitteln.

Kleine Provider brauchen möglichst viele kriminelle Kunden
Die Kosten für die technischen Massnahmen sind von den Providern selbst zu tragen. Fredy Küenzler von Init7 rechnet mit Kosten in der Höhe von „Hunderttausenden Franken“ und mit ein bis drei Mannjahren Arbeit. „Für grosse Provider mag das verschmerzbar sein. Kleine Anbieter können den Aufwand aber unmöglich leisten“, so Fredy gegenüber der WOZ. Zwar erhält ein Provider, der den Datenverkehr seines Kunden anzapfen muss, eine Entschädigung vom Staat, die sich laut Informationen der WOZ in der Grössenordnung von tausend Franken bewegt, doch das reicht bei weitem nicht, wie es ein kleiner Anbieter auf den Punkt bringt: „Du musst also fast hoffen, dass möglichst viele deiner Kunden kriminell werden, wenn du die Investitionen amortisieren willst.“

Vernehmlassungspapiere (alle im PDF-Format)

(Artikel teilweise mit Material der WOZ)

Der Herdentrieb der YouTube-Nutzer

Mit mathematischen Methoden haben die ETH-Forscher Riley Crane und Didier Sornette beschrieben, wieso ein YouTube-Video erfolgreich wird. Mit selbst programmierten Programmen hat Crane dafür während zwei Jahren die Zuschauerzahl von fünf Millionen Videos auf YouTube ausgewertet. Interessant waren für die Studie allerdings nur Filme, die mindestens 100 Mal pro Tag angesehen wurden.

Nach den Wissenschaftlern lassen sich die Videos in drei Kategorien unterteilen:

  • „Junk“-Videos, die in kurzer Zeit unverhofft sehr viel Aufmerksamkeit generieren. Sie sind gemäss den Forschern aber uninteressant, dass sie keine „selbstorganisierte Entwicklung, keinen Herdentrieb“ innerhalb der YouTube-Gemeinschaft auslösen.
  • „Virale“ Videos, welche sich fast epidemieartig über soziale Netzwerke verbreiten. Als Beispiel wird hier ein Werbevideo für einen Harry Potter-Kinofilm genannt, der vor allem durch Mund-zu-Mund-Werbung im Internet zu enormer Aufmerksamkeit kam.
  • „Qualitäts“-Videos, die den viralen sehr ähnlich sind. Darunter verstehen die Forscher beispielsweise Videos zum Tsunami in Südostasien. Deren Popularität steigt nicht langsam, sondern verursachen einen „plötzlichen Knall an Aufmerksamkeit“.

Mit diversen Berechnungen betreffend der Zuschauerzahlen von „Qualität“- und „viralen“ Videos, konnten Diagramme erstellt werden, aus denen eine Charakteristik herausgelesen werden kann. „Die Kapazität eines Videos zu einem Massenphänomen innerhalb der YouTube-Community zu werden, kann somit an der Form der Kurve abgelesen werden“, wird Riley Crane zitiert.

Dass die Ergebnisse für Marketingzwecke interessant ist, zeigt nur schon die Tatsache, dass die beiden Forscher bereits in Kontakt mit Amazon stehen, um das System für die Überwachung von Online-Buchverkäufen zu nutzen. Durch den Datenvergleich könnte nämlich frühzeitig erkannt werden, welches Buch ein „Blockbuster“ werden könnte. Mit Werbemassnahmen könnte der „Tipping Point“, an welchem ein viraler Effekt einsetzt, danach bewusst provoziert werden.

Links zum Thema:

Ausdrückliche Bewilligung zur Verlinkung

Die Bewilligung zur Verlinkung

Es gibt schon seltsames im Internet. Zum Beispiel die vielverwendete Passage in Disclaimern, wonach das Verlinken der entsprechenden Webseite eine Bewilligung des Seiteninhabers voraussetzt. Ugugu hatte dazu in den letzten Wochen zwei Beispiele aufgezeigt.

Doch auch die Schweizer Banken lassen sich nicht lumpen, wenn es darum geht, solche „Linkfallen“ in ihren Disclaimern zu verstecken. Und so habe ich, analog zum vom Erfolg gekrönten ADAC-Fall vor fast 3 Jahren, um entsprechende Bewilligungen nachgefragt – und (zumindest teilweise) auch erhalten.

Tabea Weber, Verband Schweizerischer Kantonalbanken

Sie erhalten hiermit eine Bewilligung zur Verlinkung auf www.kantonalbank.ch.

Dominique Gerster, Media Relations, UBS

Wir erteilen Ihnen hiermit die Einwilligung zur Verlinkung von redaktionellen Beiträgen auf www.bloggingtom.ch mit www.ubs.com, sofern damit keine kommerziellen, unlautere oder rechtswidrige Zwecke verfolgt werden.

Roland Leuenberger, Leiter Public Relations, BEKB

Im Sinne eines offenen und fairen Dialogs können Sie für die Zwecke von „bloggintom“ gerne einen Link zu einer unserer Homepages anbringen.

Sven Antenen, Leiter Internet/www.raiffeisen.ch

Hiermit erteile ich Ihnen gerne die Erlaubnis von Ihrer Seite auf Raiffeisen-Webseiten zu verlinken – und dies nicht auf eine URL beschränkt.

Keinerlei Reaktion erhielt ich dafür von den Kantonalbanken aus Glarus, Appenzell, Zug und Wallis, die ebenfalls einen solch unsinnigen Disclaimer auf ihren Webseiten publizieren und mich nun wohl verklagen werden. Ich bin gespannt…

Interessant ist, dass meine Anfrage offenbar bei keiner der Banken dazu geführt hat, dass man den Sinn einer solchen unsinnigen Bewilligungspflicht überdenken würde. Mit einer Ausnahme, wie von Sibylle Umiker von der Pressestelle der Zürcher Kantonalbank zu erfahren war. Dort fühlte sich erst nämlich niemand so richtig zuständig, eine solche Bewilligung zu erteilen. Nach meiner „Bewilligungsanfrage“ scheint dort nun aber Bewegung in die Sache zu kommen:

Wir sehen davon ab, die rechtlichen Hinweise auf unserer Homepage generell zu überarbeiten, nachdem wir den Verwendungszweck unserer Marke selbst bestimmen und den urheberrechtlichen Schutz – falls notwendig – in Anspruch nehmen wollen. Auch gilt es, Missbräuche, die einen Tatbestand des unlauteren Wettbewerbs erfüllen könnten, zu verhindern. Was indessen die Passage bezüglich die reine Verlinkung unserer Homepage anbelangt ist denkbar, dass sie dereinst modifiziert oder weggelassen werden wird, nachdem in der überwiegenden Mehrzahl der Anwendungsfälle von der Schweizer Rechtsordnung kein Rechtsschutz gewährt wird.

Heute morgen gab die ZKB zudem bekannt, dass die „zuständigen Stellen in den nächsten Tagen entscheiden“ werden, wie der Absatz betreffend Verlinkung im Disclaimer in Zukunft aussehen wird. Bravo!