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Verwirrende Regeln für Google Earth-Screenshot

Wer mal schnell einen Screenshot in Google Earth macht und diesen nachher zum Beispiel auf der eigenen Internetseite veröffentlicht, lebt gefährlich. Das musste nun auch Kirstin Walther vom Saftblog merken, die 2006 zwei Luftbilder ihrer Kelterei ins Blog stellte und dafür nun eine Abmahnung in der Höhe von 1’400 Euro bekommen hat.

Die Abmahnung stammt aber nicht von Google selbst, sondern von der Firma Geocontent, die zwischen 2001 und 2006 einen zweistelligen Millionenbetrag investiert hat, um Deutschland aus der Luft zu fotografieren. Diese Bilder hat Geocontent unter anderem an Google lizenziert, wo sie u.a. in Google Earth eingesetzt werden. So weit, so klar.
Wer sich nun aber in der Hilfe von Google-Earth über die Möglichkeiten zur Nutzung der Bilder informiert, erhält dort folgende Information:

Wir freuen uns, dass Sie Google Earth noch stärker in Ihre Online-Welt integrieren möchten. Sie persönlich dürfen ein Bild aus der Anwendung verwenden (beispielsweise auf Ihrer Website, in einem Blog oder einem Word-Dokument), solange Sie die Angaben zum Copyright und zur Bezugsquelle nicht entfernen.

Eine Einschränkung macht Google dann aber doch:

Sie dürfen diese Bilder aber nicht an andere Nutzer verkaufen, als Teil eines Service anbieten oder in einem kommerziellen Produkt verwenden, z. B. in einem Buch oder einer Fernsehshow

Also alles paletti für den Screenshot im Blog? Mitnichten, denn die Geocontent-Anwälte geben zwar zu, dass bei Google Earth „leider eine verunglückte Formulierung gewählt worden“ sei. Allerdings sei bei „richtiger Betrachtung“ durchaus herauszulesen,

dass allenfalls eine rein private, aber keinesfalls wie immer geartete Nutzung in kommerziellem Zusammenhang zulässig sein soll.

Somit wäre wohl wieder die Diskussion eröffnet, ab wann bspw. ein Blog als „kommerziell“ angesehen wird. Ist das bereits bei einem Werbebanner der Fall? Oder gilt ein Firmenblog gleich grundsätzlich als „kommerziell“?

Die „verunglückte Formulierung“ von Google schützt auf alle Fälle niemanden, wie auch der gestrige Beschluss des Landgericht Hamburg in einem Verfahren gegen eine andere abgemahnte Firma zeigt. Darin heisst es nämlich:

Insbesondere können missverständliche oder unzutreffende Angaben der Firma Google zur Verwendungsmöglichkeit der bei Google Earth angezeigten Luftbilder nicht dazu führen, dass die Antragsgegnerin zur urheberrechtswidrigen Nutzung der Luftaufnahme berechtigt wäre.

Das mag rechtlich vielleicht korrekt sein, moralisch halte ich das aber für völlig falsch. Denn auf gut Deutsch heisst das, dass ein Lizenznehmer wie Google selbst dann keine Schuld trifft, wenn er offensichtlich unzutreffende oder zumindest missverständliche Angaben über die Verwendungsmöglichkeiten macht.
Aus meiner Sicht dürfte Google aber zumindest in Bezug auf einige der Abmahnungen von Geocontent nicht ganz unschuldig sein und als Lizenznehmer mit „schwammigen“ Angaben zumindest teilweise miteinbezogen werden.

Gekaufte Links im Beitragstext

Während Google offenbar eine neue (kleine) Runde der Pagerank-Kürzung eingeleitet hat, machen sich Textlinkkäufer auf, weniger offensichtliche Wege zu finden. Gekaufte Links könnten beispielsweise ungekennzeichnet im normalen Artikeltext platziert werden. Darren „Problogger“ Rowse bekommt nach eigenen Angaben mehrere solcher dubiosen Angebote pro Monat, lehnt die Angebote aber, wie ich auch, jeweils ab.

In seinem Blog zeigt er nun den Mailverkehr mit einem ganz penetranten Vertreter der dubiosen Linkkäufer auf. Nur schon die Aufsässigkeit des Typen macht den Artikel unglaublich lesenswert. Klar wird auch, dass da (natürlich je nach Blog), ganz schöne Preisspannen drinliegen – immerhin erhöhte der Käufer sein anfängliches Angebot von $150 pro Link auf ganze $400. Allerdings sollten die Links dann ein (Blog-) Leben lang im Text stehenbleiben.

Ein Business mit Zukunft wird das allerdings wohl nicht, denn bereits hat auch Googles Oberspamjäger Matt Cutts ein solches Angebot erhalten. Das wär doch mal was: Paid Links bei Matt Cutts 😉

Hijacking: David Airey verliert Domain

Hijacking: David Airey verliert Domain

Der Brite David Airey hats derzeit wahrlich nicht leicht. Vor kurzem veranstaltete er noch einen Wettbewerb mit coolen Preisen, womit er ziemlich viele neue Links auf seine Seiten generieren konnte. Kurz darauf strafte ihn Google mit einem Pagerank-Penalty ab und „Link-Saubermann“ Matt Cutts bestätigte später auch, dass die Abstrafung u.a. mit dem Wettbewerb zusammenhing.

Doch im Gegensatz zu den neusten Problemen war das wohl alles nur belangloses Geplänkel. Am 19. Dezember 2007 meldete David nämlich in seinem Blog, dass seine Hauptdomain davidairey.com von einem Unbekannten gestohlen bzw. hijacked wurde. Glück im Unglück: Da er seine RSS-Feeds via Feedburner ausliefert, konnte er einen grossen Teil seiner Leser auf die Entführung seiner Domain und seine zweite Domain davidairey.co.uk aufmerksam machen.

Was genau geschehen ist, erklärt David ausführlich in seinem Artikel „WARNING: Google’s GMail security failure leaves my business sabotaged„. Der Täter konnte durch ein Sicherheitsleck in GMail einen Weiterleitungsfilter in Davids Mailaccount installieren, so dass der Domaintransfer ohne Zutun von David durchgeführt werden konnte. Das Leck wurde zwar bereits Ende September 2007 geschlossen, offensichtlich aber hat der Angreifer lange im voraus geplant.

Peyam Irvani, wie sich der Domain-Entführer nennt, meldete sich nicht nur per eMail, sondern senkte die „Lösegeld-Forderung“ von ursprünglich 650 Dollar in einem Kommentar auf 200 Dollar, frech als Weihnachtsgeschenk deklariert. Doch David denkt nicht im Traum daran, dem Täter etwas zu bezahlen:

I don’t care if it costs $0.02. I won’t give my money to a criminal.

Moralisch ist das sicher richtig, doch die Frage, welche nun auch bei David in den Kommentaren diskutiert wird, bleibt: Wäre es, rein vom Aufwand her, nicht einfacher (und günstiger), die Domain via Escrow-Service zurückzukaufen? Sicher, der Täter hätte damit sein Ziel erreicht, ob man aber ohne diese Zahlung innert vernünftiger Zeit wieder an seine Domain kommen würde, ist zumindest fraglich, nicht zuletzt auch deshalb, weil der Täter in den USA sitzt.

Was würdet ihr tun? Bezahlen? Eine „Klage“ bei der WIPO einreichen? Anderswo klagen? Vorschläge?

Eines hat der Vorfall zumindest bei mir bewirkt. Ich hab mir sofort die eingerichteten Weiterleitungen bei GMail angesehen. Nicht, dass auch bei mir noch so ein „geheimer“ Filter installiert ist…

[Update] 01.01.2008
Wie zwei Kommentatoren richtig anmerken, ist David bereits seit dem 27. Dezember 2007 wieder im Besitz seiner Domain. Mehr Infos dazu in seinem Blog: „Collective effort restores David Airey.com„.

Röntgen bei Google

Vor einigen Monaten klingelte eine alte Dame an der Firmentür und wollte zur Röntgenabteilung von Google. Ihr Arzt hätte ihr gesagt, sie solle „ihr Beckenleiden bei Google recherchieren“. Das tat sie, allerdings offline. Sie suchte die Adresse von Google aus dem Telefonbuch und wurde vorstellig. Das Team am Counter erklärte den Irrtum und recherchierte mit ihr zusammen.

Sogar offline scheint Google nun also Suchpionier zu werden 😉

Wie die Zutrittskontrolle zu Googles Büros in Hamburg funktioniert und was man dort über Blogs, (Online-) Journalismus und „Do no evil“ denkt, gibts im Telepolis-Interview: Stefan Keuchel, Pressesprecher von Google Deutschland, über Blogs, Journalismus und den Unterschied zwischen Gut und Böse

(via medienlese)

Google mit Phishing-Problem

Kann Googles „Public Search Service“ für Phishing-Zwecke missbraucht werden? Eine Lücke in der Programmierung macht dies offensichtlich derzeit möglich, wie Eric Farraro feststellte. Durch das Hosting auf der google.com-Domain entsteht tatsächlich der Eindruck, man sende seine Logindaten an Google, was aber offensichtlich falsch ist.
Ein Proof of Concept zeigt Eric unter http://www.google.com/u/gplus. Wer auf Nummer sicher gehen will, gibt dort aber natürlich nicht seine echten Logindaten ein, sondern probiert es mit falschen Angaben…

Immerhin: Google wurde von Eric bereits informiert und hat offensichtlich Neuanmeldungen für den „Public Search Service“ deaktiviert.

(via Google Blogoscoped)

Blogspot: Internal Server Error

Entweder schläft man bei blogger.com bzw. blogspot.com noch den Schlaf der Gerechten oder das Problem ist grösserer Natur. Seit ca. zwei Stunden ist zumindest ein grosser Teil (oder alle?) der Blogs bei Googles Bloghosting-Bude Blogger.com nicht mehr erreichbar. Ein „Error 500 – Internal Server Error“ ist alles, was man derzeit beim Besuch des Pendlerblog, Henusode oder dem Blog mit PEP zu sehen bekommt.

Good morning America!

[Update] 13:21 Uhr
Nun scheinen die Blogs wieder zu funktionieren…

Gmail Probleme

Bin ich eigentlich der Einzige, der heute morgen Probleme mit Gmail (oder für meine deutschen Leser, Google Mail) hat? Der Zugriff via Web klappt wunderbar, doch ein Senden von Mails via lokalem Mailclient über smtp.googlemail.com schlägt fehl. Natürlich, Passwort und Login hab ich jetzt wohl schon zum zehnten Mal probiert, daran kann es also nicht liegen.

Vielleicht liegt es aber auch einfach nur daran, dass einer Googles Gmail gekauft hat:

Buy gmail online

Es gibt schliesslich nichts, was nicht über eBay käuflich zu erwerben wär.

Goggles – Google Maps Flugsimulator

Okok, der Titel ist vielleicht etwas übertrieben, aber immerhin kann man bei Goggles mit seinem Propellerflugzeug Städte wie London, Paris, Tokio, New York oder Washington überfliegen. Ganz einfach ist die Orientierung in den aus Google Maps stammenden Kartenausschnitten allerdings nicht. Wer die Städte aber ein klein wenig kennt, ist auf der Suche nach Sehenswürdigkeiten (und dem Einsatz der Pfeiltasten) eindeutig im Vorteil. Lustig ist das Rumgefliege aber allemal und wem es doch zu langweilig wird, lässt sein Flugzeug einfach am Boden aufschlagen…

(via Hirnrinde)