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Mit Google Currents gegen Flipboard & Co.

Mit seiner Magazine-App „Currents“ ist Google vor fast genau einem Monat einen weiteren Schritt in den Digital-Publishing-Markt gegangen. Mit der App, die sowohl für Android als auch fürs iPad und iPhone erhältlich ist (derzeit allerdings nur in den USA), werden Inhalte aus Zeitschriften, Nachrichten-Sites und Blogs in einem weitaus schöneren Format präsentiert, als das bei normaler Ansicht auf mobilen Geräten sonst üblich ist. Die App erinnert jedoch in weiten Teilen an Flipboard.

Ist man erst mal mit seinem Google-Login angemeldet, lassen sich bequem Inhalte abonnieren und die entsprechenden Icons werden auf dem Home-Screen der App platziert. Dass Google später einmal Geld mit Digital-Publishing verdienen möchte liegt auf der Hand – und ist auch offensichtlich. Zwar werden derzeit nur „Add for free“-Buttons neben den auswählbaren Zeitschriften und Newsseiten gezeigt, doch es dürfte nicht allzu lange dauern, bis da auch erste kostenpflichtige Inhalte erscheinen werden.

Google lockert AdWords-Markenrichtlinie

Google AdWords

Ab dem 14. September nimmt Google eine Änderung an der Markenrichtlinie für AdWords-Anzeigen vor, die bei Markeninhabern wohl keine Freude hervorrufen wird. Neu soll es nämlich auch für Dritte erlaubt sein, geschützte Markennamen wie beispielsweise „Lufthansa“ als Keyword für eine Anzeige zu hinterlegen, so dass die Anzeige, zum Beispiel für eine Reise- oder Hotelbuchungsseite, bei einer Suche nach „Lufthansa“ angezeigt wird. Nicht erlaubt bleibt lediglich die Nennung der Marke im Anzeigentext.

Bisher konnten Markeninhaber, wie eben die Lufthansa, eine Beschwerde bei Google einreichen um zu verhinden, dass fremde Anzeigen bei der Eingabe ihrer eigenen Marke geschaltet werden können. Nun ändert Google diese Regelung in Europa und passt sie an die bereits in vielen Ländern, wie etwa den USA, Kanada oder Grossbritannien, geltenden Regelungen an. Dort können „Marken-Keywords“ bereits länger genutzt werden. Google beruft sich dabei auf ein Gerichtsurteil des Europäischen Gerichtshofes (PDF) über die Verwendung von Markennamen im Suchmaschinenmarketing vom März dieses Jahres.

Dass damit aber alle Stolpersteine bei der Werbung mit Fremdmarken aus dem Weg geschafft wurden, glauben allerdings nicht alle Beobachter. So macht zum Beispiel die deutsche Rechtsanwältin Katja Schubert deutlich, dass mit dem Urteil die Rechtslage noch nicht eindeutig klargestellt sei. Google dürfte nach ihrer Meinung zwar mit dem Urteil aus dem Schneider sein, nicht aber zwingend die Werbekunden:

Fest steht, dass eine Markenrechtsverletzung nur dann ausgeschlossen ist, wenn durch die Nutzung der Marke als Keyword und die Gestaltung der Anzeige nicht der fälschliche Eindruck entsteht, dass die Anzeige vom Markeninhaber oder einem mit ihm verbundenen Unternehmen stammt. Auf welche Weise Werbetreibende eine hinreichende Klarstellung erreichen können, dass ihre Anzeige zu einem konkurrierenden Angebot und nicht zum Markeninhaber führen, bleibt in der Entscheidung offen.

Google will diesem Umstand mit einem Beschwerdesystem entgegenwirken:

Ist ein Markeninhaber der Auffassung, dass ein anderes Unternehmen mit einer geschalteten Anzeige die Nutzer verwirrt, kann er bei Google eine Beschwerde einreichen. Nutzer können beispielsweise durch Anzeigen verunsichert werden, die auf Webseiten führen, die fälschlicherweise den Eindruck erwecken, zum Markeninhaber zu gehören oder geschützte Markenprodukte oder -Dienstleistungen zu verkaufen. Ist dies nach Überprüfung durch Google der Fall, wird die Anzeige entfernt.

Google StreetView jetzt auch für die Schweiz

Heute nacht hat Google StreetView auch für die Schweiz freigeschalten und wird dies am Vormittag an einer Pressekonferenz in Zürich bekanntgeben. Komplett sind die Bilder aber natürlich noch bei weitem nicht. So sind etwa von den Strassen Zürichs oder Bern bereits ziemlich komplette Datensätze vorhanden, ausserhalb der Grossstädte sieht das allerdings noch etwas anders aus. In Rapperswil beispielsweise ist das StreetView-Kameraauto erst durch die Hauptstrasse gefahren.

Interessant übrigens auch, wie der Fahrer des Kameraautos die Strecken abfahren muss. So zeigt sich zum Beispiel auf der Autobahn A53, dass er jede Ausfahrt benutzt hat, um danach gleich wieder auf die Autobahn einzubiegen. So ist kurioserweise der Kreisel an der Autobahnausfahrt Uster-Nord bereits fotografiert, während die Strassen rundherum noch auf ihre Erfassung warten.

Von den Google-Kameras erfasst wurde auch Peter Hogenkamp von Blogwerk, komplett mit Znünisäckli und iPhone (wie der @pixelfreund entdeckt hat).

Peter Hogenkamp mit Znünisäckli erwischt

Allerdings sieht er nicht wirklich überrascht aus. Wahrscheinlich wartete er dort schon seit Tagen auf die Vorbeifahrt des Google-Kameraautos… 😉

Google Zürich: Arbeit oder Vergnügen?

Ob bei Google auch gearbeitet werden muss, kann man sich bei all den Annehmlichkeiten, die einem zum Beispiel in den Zürcher Büros geboten werden, schon fragen. Aber ich kann beruhigen: Ich hab beim letzten Besuch tatsächlich ein paar Mitarbeiter gesehen, die an ihrem Arbeitsplatz sassen und geschäftig in den Bildschirm schauten. Ob es sich aber wirklich um Arbeit handelte, bleibt wohl für immer deren Geheimnis.

Und da ich an der versprochenen Besichtigung der Büros dann wohl weder Fotos geschweige denn ein Video machen darf, decken wir das schon mal mit diesem Video vom Zürcher Entwicklungszentrum ab:

(via startwerk.ch)

Mit Google Ocean auf den Meeresgrund

Das heute vorgestellte Google Earth 5.0 bringt mit der Komponente Google Ocean den schon lange erwarteten Blick unter die Wasseroberfläche auf den Meeresgrund. Auf den virtuellen Reisen gibt es neben Unterwasservulkanen und -gebirgszügen auch Videos über die Meeresfauna und interessante Informationen über gesunkene Schiffe zu sehen.

Google Ocean: unter Wasser

Spannende Infos liefern die integrierten Layer. So kann zum Beispiel der Rückgang der arktischen Eisfläche über einen Zeitraum von dreissig Jahren beobachtet oder mit der Ebene ‚Tierortung‘ der Weg von Blauwalen durch den Ozean verfolgt werden.

Google Ocean: Arktis

Google Ocean: Great Barrier Reef

Spannend sind auch Neuerungen wie die virtuelle Zeitreise, die es erlaubt, auch ältere Satellitenbilder anzusehen. So zeigen zum Beispiel Bilder von New Orleans vor und nach Hurrikan Katrina eindrücklich, welche Verwüstungen der Sturm angerichtet hat.

Google Earth 5.0: Mars in 3D

Google Earth 5.0 bietet nun auch Karten, hochauflösende Fotos und Infos über den Mars. Die Infrarot- und Raumfahrtaufnahmen des roten Planeten lassen sich unter anderem mit einer virtuellen Marstour erkunden.


 

StreetView-Fahrzeug fährt Reh an

Auf Google StreetView lassen sich ja immer wieder allerlei kuriose Bilder finden. Neuster Fund sind Bilder eines Rehs, das vom StreetView-Kamerafahrzeug angefahren wurde.

StreetView-Fahrzeug fährt Reh an

Google hat die Bilder in der Zwischenzeit von StreetView entfernt und nimmt gleichzeitig Stellung:

The driver was understandably upset, and promptly stopped to alert the local police and the Street View team at Google. The deer was able to move and had left the area by the time the police arrived. The police explained to our driver that, sadly, this was not an uncommon occurrence in the region — the New York State Department of Transportation estimates that 60,000-70,000 deer collisions happen per year in New York alone — and no police report needed to be filed.

(via The Daily What)