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Rechtsschutzversicherung für „digitale Risiken“

Dass es im digitalen Dschungel manchmal wie in einem Haifischbecken zugeht, wissen wir zwar nicht erst seit gestern. Und doch gibt es noch immer (zu) viele Leute, die sich ziemlich unbedarft im Internet bewegen und etwa Opfer von Phishern, Hackern und anderen zwieliechtigen Zeitgenossen werden.

Erstaunlich ist, dass erst 24 Jahre nach der Erfindung des World Wide Web (WWW) ein Schweizer Versicherer auf die Idee kommt, den Bereich Cyberkriminalität mit einer speziellen „Rechtsschutzversicherung für digitale Risiken“ abzudecken. Für sechs Franken pro Monat will die Groupe Mutuel mit Ihrer neuen Versicherung „Legis digit@“ vor digitalen Risiken schützen.

Die Versicherung bietet gemäss Beschreibung „Rechtbeistand und technischen Support weltweit, damit Sie [der Versicherte] Ihre Rechte bei Streitigkeiten in Zusammenhang mit der Internetbenutzung und elektronischen Transaktionen kennen und einfordern können“. Konkret soll „legis digit@“ folgende Risiken abdecken:

  • Streitigkeiten in Zusammenhang mit einem Kauf- oder Verkaufsvertrag im Internet.
  • Streitigkeiten des Versicherten aus unrechtmässiger Aneignung und Missbrauch seiner Internetidentität in betrügerischer oder böswilliger Absicht.
  • Streitigkeiten des Versicherten aus der unrechtmässigen Beschaffung seiner Bank- oder Postkontodaten nach der Skimming-Technik.

Damit ist man zum Beispiel versichert, wenn es zu Streitigkeiten beim Kauf und Verkauf von Waren auf Ebay oder Ricardo.ch kommt, Betrüger mit den Kreditkartendaten des Versicherten Waren bestellen oder etwa via Malware/Trojaner die E-Banking Login-Daten ausspähen und so das Konto leeren. Ebenfalls gedeckt sind Skimming-Fälle, wo Zahlterminals oder Bancomaten manipuliert, die Daten des Magnetstreifens kopiert werden und mit einer so erstellten Kartenkopie das Konto leergeräumt wird. Auch der Missbrauch von gehackten E-Mail-Konten oder durch gefälschte Facebook-Identitäten deckt die Versicherung.

Limmat 6 vo Zentrale. Antworte!

24 Stunden lang hat die Stadtpolizei Zürich am Freitag bis in die Morgenstunden des heutigen Samstags über ihre Einsätze getwittert. Und sich dabei viel Verständnis und Goodwill geholt, denn wer weiss schon so genau, was all die Polizisten in der Stadt den lieben langen Tag so tun. Dabei gab es zu erfahren, dass der „Freund und Helfer“ nicht nur zu Einbrüchen, Verkehrsunfällen und Schlägereien ausrückt, sondern sich zum Beispiel auch um tote Krähen, schwimmende Blumentöpfe, Laubbläser und sogar um im Wald herumliegende Tresore kümmert.

Abgedunkelt, so früh am Morgen sehen wir ja noch nicht so fit aus – Gipfeli-Übergabe

Obwohl ich am Freitagmorgen den Polizeitwitterern Gipfeli vorbeibrachte – ganz unverkrampft ist mein Verhältnis zur Polizei auch nicht. Schliesslich hat man ja meist nur mit der Polizei zu tun, wenn man sie lieber nicht sehen möchte. Zum Beispiel weil man mal (klar, völlig unbewusst) zu schnell gefahren ist. Die etwas einseitige Sicht auf die Arbeit der Polizei hat mit dem 24-stündigen Einblick in die Arbeit der Zürcher Stadtpolizei hat bei mir aber doch für viel Schmunzeln und Aha-Effekte gesorgt – und das Bild der Polizei ein bisschen korrigiert…

Alles in allem eine, wie ich finde, sehr gelungene Image-Kampagne der Stadtpolizei Zürich auf Twitter, die ihr viel Sympathie eingebracht hat. So gibts in der Zwischenzeit nicht nur einen Fanclub für den Streifenwagen Limmat 6 (ja, der mit der toten Krähe auf der Fahrbahn), sondern auch einen entsprechenden (Fake-) Twitter-Account. Und auch die Followerzahl hat sich während der 24 Stunden mehr als verdreifacht.

Spotify ab heute in der Schweiz

Gestern Österreich, heute die Schweiz: Seit heute morgen um 8 Uhr ist der schwedische Musikstreamingdienst Spotify auch aus der Schweiz offiziell zugänglich. Und das Angebot kann sich sehen lassen: Selbst in der kostenlosen Variante sind rund 15 Millionen Songs per Knopfdruck verfügbar, und täglich sollen rund 20’000 neue dazukommen. Wer keinen Facebook-Account hat, schaut dabei aber in die Röhre: Ein solches Konto ist für die Anmeldung zwingend notwendig.

Streaming auf Logitech- oder Sonos-Geräte
Während sechs Monaten kann Spotify in der kostenlosen Variante (fast) ohne Einschränkungen genutzt werden – wenn man einmal von den Werbeeinblendungen absieht. Danach kann pro Monat maximal 10 Stunden Musik (und maximal fünf mal derselbe Song) gehört werden. Diese Beschränkung (und die Werbung) fällt bei den beiden Bezahl-Abos Unlimited und Premium natürlich weg. Die Premium-Version erlaubt zudem eine höhere Soundqualität (320 kbps statt 160 kbps in der Gratisversion) sowie das Musikhören auf Smartphones (iPhone, Android, Windows Phone 7) und bietet die Möglichkeit, Songs für die Offline-Nutzung auf Handy oder PC zu speichern. Das Limit der verschlüsselt gespeicherten „Offline-Songs“ soll bei 3333 Liedern liegen. Auch das Streamen auf Audio-Geräte zum Beispiel auf Sonos oder Logitech ist in der Premium-Version möglich.

Bei der Preisgestaltung hat man sich ganz offensichtlich an den deutschen Konkurrenten Simfy gehalten. So beträgt der monatliche Obolus bei der Unlimited-Version bei Fr. 6.45 (Simfy Fr. 7.50) und bei der Premium-Variante Fr. 12.95 (Simfy Fr. 14.50).

Facebook-Login in der Kritik
Eine vielerorts geäusserte Kritik ist, dass Spotify seit einigen Monaten nur noch mit einem Facebook-Account genutzt werden kann. Doch Jonathan Forster, General Manager Europa von Spotify, wiegelt im Gespräch letzte Woche in Zürich ab. Eine Mehrheit der Internet-Nutzer würde heute über einen Facebook-Account verfügen. Zudem vereinfache es das Handling auch für den Nutzer, so der Brite. Aber: „Wir machen alle Fehler. Die Zeit wird zeigen, ob wir mit Facebook richtig liegen“. Die Nutzerzahlen scheinen ihm Recht zu geben, denn Mark Zuckerberg erwähnte kürzlich, dass Spotify seit der Integration in das soziale Netzwerk innerhalb von nur sechs Woche vier Millionen neue Nutzer egwinnen konnte. Ob Datenschützer allerdings auch Freude an der Facebook-Anbindung haben, darf zumindest bezweifelt werden, denn Spotify veröffentlicht die abgespielten Songs auf dem Facebook-Profil des Nutzers – zumindest solange man diese Option nicht explizit deaktiviert.

100 Millionen Euro Lizenzgebühren
Mit dem Start in der Schweiz beackert Spotify nun nach den USA, Frankreich, Finnland, Schweden, Norwegen, Grossbritannien, Dänemark, Spanien, den Niederlanden und Österreich nun bereits den elften Markt. Als Spotify 2008 startete, waren die Verhandlungen mit den Verwertungsgesellschaften noch schwierig, wie Jonathan Forster, General Manager Europa von Spotify, letzte Woche in Zürich sagte: „Sie verstanden gar nicht, von welchem Geschäftsmodell wir sprachen.“ Inzwischen aber sind die vier grössten Plattenfirmen mit 18 Prozent an Spotify beteiligt, was die Verhandlungen sicher erleichtert. Rund 100 Millionen Euro habe man in der Zwischenzeit bereits an Lizenzgebühren an die Rechteinhaber ausgezahlt, so Forster weiter. Der schwedische Musikdienst soll in der Zwischenzeit rund 13 Millionen Nutzer haben, rund 15 Prozent davon nutzen eine kostenpflichtige Variante.

5 Premium-Accounts zu gewinnen
Und wer jetzt Lust bekommen hat, Spotify in der Premium-Version kostenlos auszuprobieren, hat jetzt die Chance dazu. Die ersten fünf Kommentierenden, die ihr Interesse äussern, erhalten einen Code, mit dem sich die Premium-Version für drei Monate freischalten lässt. Dä schnäller isch de Gschwinder!

Was sind persönliche Empfehlungen noch wert?

Eine Diskussion heute morgen mit Christian Leu über seinen Wettbewerb zum Promoten seines Newsletters linkRiss! hat mich ins Grübeln gebracht. Was sind persönliche Empfehlungen heute noch wert?

Früher, da war alles noch so einfach. Eine Empfehlung eines Bekannten war etwas sehr persönliches. Der Bekannte empfahl das Restaurant nur, wenn er dort wirklich gut gegessen hatte. Oder er empfahl den Schreiner, weil der ihm eine Top-Wohnwand zu einem guten Preis schreinerte.

In Zeiten von Social-Media aber erwische ich mich aber immer wieder dabei, zu überlegen, ob die Empfehlung wirklich eine persönliche Empfehlung, sozusagen eine Empfehlung von Herzen, ist. Kunststück, schliesslich ist die gute alte Mund-zu-Mund-Empfehlung des Bekannten auch im Netz angekommen. Nur nennt sie sich heute Word-of-Mouth-Marketing oder Empfehlungsmarketing.

Wo ist die Motivation?
Zu oft spielen heute nämlich bei einer persönlichen Empfehlung ganz andere Faktoren mit als früher. Auf Facebook postet jeder bessere Wettbewerb eine Nachricht auf die Pinnwand des Teilnehmers oder nervt gar damit, dass die Gewinnchancen erhöht werden, wenn man seine Freunde mit einer persönlichen Nachricht zum mitspielen einlädt. Oder eben wie Christian derzeit: Er ruft dazu auf, seinen linkRiss! per Twitter, Facebook oder Mail weiterzuempfehlen. Für Ansporn sorgt ein iPad 2, der derjenige (oder eben diejenige) gewinnt, der am meisten neue Abonnenten generieren kann. Immerhin: Er greift persönlich in sein Portemonnaie, um den Wettbewerbspreis zu finanzieren.

Aber: Ist so eine Empfehlung nun eine echte Empfehlung? Eine Empfehlung die ich mache, weil ich vom Produkt begeistert bin? Eine Empfehlung aus Überzeugung also? Oder empfehle ich ein Produkt nur, oder zumindest vor allem, deshalb, weil ich damit meine Gewinnchancen erhöhe?

Damit wir uns nicht falsch verstehen: Das hier ist kein Angriff auf Christian. Die Diskussion auf Twitter über die Aktion gab einfach nur den endgültigen Antrieb, mal darüber zu schreiben. Ich kann den linkRiss nämlich durchaus empfehlen. Kurz und bündig liefert der E-Mail-Newsletter am bisher Newsletter-freien Sonntag regelmässig aktuelle News, Tipps und Dinge zum Nachdenken frei Haus. Nicht wirklich sehr tiefgründig, aber doch immer wieder inspirierend. Wer abonnieren will, macht das über diesen Link.

Aber nicht vergessen: Wer hier drauf klickt, bringt mich auch einem iPad 2 näher. Und kann sich jetzt selber fragen, wie das nun ist mit der persönlichen Empfehlung…

The Museum of Me

Das ist ja mal ein cooles Ding, dass sich Intel da im Rahmen seiner Visual Life-Kampagne (wegen der ich ja schon das Nordlicht suchen durfte) ausgedacht hat. Das „Museum of Me„, gefüllt mit meinen Facebook-Inhalten:

Zwei kleine Wermutstropfen allerdings: Das Movie lässt sich leider weder teilen, noch in eine andere Seite einbinden. Und: Die Facebook-App will ziemlich viele Berechtigungen. Aber ohne diese Zugriffe wär das Museum dann wohl auch ziemlich leer…

Ist Sevenload am Ende?

Dass es mit der deutschen Videoplattform Sevenload abwärts geht, ist spätestens seit der Massenkündigung im März bekannt. Damals entliess der deutsche Medienkonzern Burda, der im Dezember 2010 die Mehrheit am Portal übernommen hatte, mehr als zwanzig der insgesamt 70 Mitarbeitenden. Zur Begründung hiess es, dass Sevenload seinen strategischen Schwerpunkt zukünftig auf den deutschsprachigen Markt legen werde. Das „Kernteam“ solle sich künftig um den Ausbau der Videoplattform in Deutschland, Österreich und der Schweiz kümmern und dafür weiter Wachstumskapital erhalten.

Heute ist allerdings unklarer denn je, wie es wohl weitergehen wird. So besteht zwar mein langjähriger Account bei Sevenload weiterhin, allerdings offenbar nur noch als Karteileiche. Von meinen hochgeladenen Fotos und Videos fehlt seit mindestens zwei Wochen jede Spur. Auch die hier im Blog eingebundenen Videos von Sevenload sind verschwunden – angezeigt wird dafür der lapidare Kommentar „Dieses Video ist nicht verfügbar. Das Video was Du ausgewählt hast ist nicht verfügbar, bitte versuche es später noch einmal.

OK, ein kleines technisches Problem, könnte man meinen, aber: Auf Anfragen, was denn mit den Inhalten passiert sei, herrscht – egal ob via eMail oder Twitter – Funkstille. Das stimmt nicht gerade zuversichtlich, ob denn aus dem Videoportal nochmal etwas werden soll. Oder ob Sevenload nur noch vor sich hin siecht und schon bald lautlos sterben wird…

Der Skandal, der keiner ist

OK, Steve Jobs mein iPhone weiss also, wo ich mich letzten Sommer rumgetrieben habe. Zwar nicht ganz, denn ich war ja, gerade im Ausland – um Roaming-Kosten zu sparen – auch immer wieder mit meinem Android-Handy unterwegs. Fein säuberlich sind Positionsdaten als Längen- und Breitengrade in einer Datei abgelegt, die man mit iPhoneTracker wieder aus dem Handy rauskitzeln kann.

Steve Jobs knows what i did last summer

Bisher gibt es allerdings keine Hinweise darauf, dass die gesammelten Daten das Smartphone jemals verlassen haben. Der jetzt erfolgte Aufschrei zur „Entdeckung“ der Daten zeigt aber, dass es sich manchmal halt doch lohnen würde, Änderungen von Geschäft- und Datenschutzbestimmungen – die man ja normalerweise gern elegant wegklickt – genauer zu lesen. Denn dann wüsste man bereits seit längerem, dass Apple-Handys Positionsdaten sammeln. So hiess es bereits im „End User Software License Agreement“ des iPhone 3GS im Juli 2009:

Apple and its partners and licensees may provide certrain services trough your iPhone that rely upon location information. To provide these services, where available, Apple and its partners and licensees may transmit, collect, maintain, process and use your location data, including the real-time geographic location of your iPhone, and location search queries. The location data collected by Apple is collected in a form that does not personally identify you and may be used by Apple and its partners and licensees to provide location-based products and services. By using any location-based services on your iPhone, you agree and consent to Apple’s and its partners‘ and licensees‘ transmission, collection, maintenance, processing and use of your location data to provide such products and services.

Im Juli 2010 wurde dann die „Customer Privacy Policy“ angepasst:

To provide location-based services on Apple products, Apple and our partners and licensees may collect, use, and share precise location data, including the real-time geographic location of your Apple computer or device. This location data is collected anonymously in a form that does not personally identify you and is used by Apple and our partners and licensees to provide and improve location-based products and services. For example, we may share geographic location with application providers when you opt in to their location services.

Some location-based services offered by Apple, such as the MobileMe „Find My iPhone“ feature, require your personal information for the feature to work.

Von einem Skandal, nach dem manche nun schreien, sind wir also weit entfernt…