Monthly Archive: April 2013

Rechtsschutzversicherung für „digitale Risiken“

Dass es im digitalen Dschungel manchmal wie in einem Haifischbecken zugeht, wissen wir zwar nicht erst seit gestern. Und doch gibt es noch immer (zu) viele Leute, die sich ziemlich unbedarft im Internet bewegen und etwa Opfer von Phishern, Hackern und anderen zwieliechtigen Zeitgenossen werden.

Erstaunlich ist, dass erst 24 Jahre nach der Erfindung des World Wide Web (WWW) ein Schweizer Versicherer auf die Idee kommt, den Bereich Cyberkriminalität mit einer speziellen „Rechtsschutzversicherung für digitale Risiken“ abzudecken. Für sechs Franken pro Monat will die Groupe Mutuel mit Ihrer neuen Versicherung „Legis digit@“ vor digitalen Risiken schützen.

Die Versicherung bietet gemäss Beschreibung „Rechtbeistand und technischen Support weltweit, damit Sie [der Versicherte] Ihre Rechte bei Streitigkeiten in Zusammenhang mit der Internetbenutzung und elektronischen Transaktionen kennen und einfordern können“. Konkret soll „legis digit@“ folgende Risiken abdecken:

  • Streitigkeiten in Zusammenhang mit einem Kauf- oder Verkaufsvertrag im Internet.
  • Streitigkeiten des Versicherten aus unrechtmässiger Aneignung und Missbrauch seiner Internetidentität in betrügerischer oder böswilliger Absicht.
  • Streitigkeiten des Versicherten aus der unrechtmässigen Beschaffung seiner Bank- oder Postkontodaten nach der Skimming-Technik.

Damit ist man zum Beispiel versichert, wenn es zu Streitigkeiten beim Kauf und Verkauf von Waren auf Ebay oder Ricardo.ch kommt, Betrüger mit den Kreditkartendaten des Versicherten Waren bestellen oder etwa via Malware/Trojaner die E-Banking Login-Daten ausspähen und so das Konto leeren. Ebenfalls gedeckt sind Skimming-Fälle, wo Zahlterminals oder Bancomaten manipuliert, die Daten des Magnetstreifens kopiert werden und mit einer so erstellten Kartenkopie das Konto leergeräumt wird. Auch der Missbrauch von gehackten E-Mail-Konten oder durch gefälschte Facebook-Identitäten deckt die Versicherung.