Auf der Jagd nach Recht und Ordnung

Wer hat sich nicht schon über Parkbussen geärgert oder Polizeifahrzeuge ohne Blaulicht bei verbotenen Verkehrsmanövern gesehen und sich gewundert, wieso die das dürfen. In New York rückt „Jimmy Justice“ Polizisten auf die Pelle, die verbotenerweise vor Hydranten oder auf Bushaltestellen parken, Rotlichter überfahren oder trotz Verbot U-Turns machen. Dass er dabei mit seiner unzimperlichen Art nicht auf grosse Gegenliebe stösst, ist ziemlich klar:

Das erinnert mich daran, dass ich vor einiger Zeit mal einen Artikel über die Zürcher Stadtpolizei schreiben wollte, die immer wieder ganz unbekümmert Fahrverbote ignorieren (Limmatquai) oder Strassen in verbotener Fahrtrichtung (Langstrasse) befahren. Die Stadpolizei hatte aber schon damals die entsprechenden Begründungen bereit. Jan Ingold, Chef Verkehrspolizei bei der Stadtpolizei Zürich, nannte vor allem präventive Patrouillenfahrten, aber auch „nicht dringliche“ Aufträge als Gründe:

Die Erfüllung all dieser Aufträge beschränkt sich leider nicht auf Orte, welche frei zugänglich bzw. befahrbar sind. Die Polizei kennt zwar auch Fuss-, Inlineskate- und Fahrradpatrouillen. Diese sind aber nicht jederzeit und überall einsetzbar, weil sie naturgemäss nicht für jeden möglichen Einsatz die nötige Ausrüstung dabei haben. Z.B. braucht es bereits für eine simple Spurensicherung von Kratzern an einem Fahrzeug einen Spurensicherungskoffer. Gleichzeitig kann einem nicht dringlichen Auftrag jederzeit ein dringlicher Auftrag folgen, weshalb die ausrückenden Polizeifunktionäre mobil bleiben müssen. Ein 10 minütiger Fussmarsch zu einem parkierten Dienstfahrzeug kann plötzlich ein gefährliches Problem darstellen, wenn es beim nächsten Einsatz um Minuten oder gar Sekunden geht.

Und weiter:

Daher ist es immer wieder unumgänglich, dass die Polizei auch ohne den Einsatz von besonderen Warnsignalen zwingend mit einem Motorfahrzeug ausrücken und dabei allenfalls Verkehrsregeln missachten muss. Rechtlich lässt sich dieses Handeln mit der (polizeilichen) Amtspflicht begründen, welche grundsätzlich verbotene Handlungen straffrei werden lässt. Dass dies in einem verhältnismässigen Rahmen und mit der nötigen Vorsicht geschehen muss, versteht sich von selbst. Die Amtspflicht ist aber kein Freischein für eine generelle Missachtung von Verkehrsregeln, sondern die Fahrten müssen auf den Einzelfall hin gegenüber den Vorgesetzten und allenfalls Untersuchungsbehörden dienstlich begründet werden können.

Diese Gründe dürfte wohl auch das New Yorker Police Department während der offenbar nun laufenden Untersuchung nennen, um aus der Videoaffäre wieder rauszukommen…

(via Blogaddict bzw. Netzbürger Brenrhad)

One Response

  1. Patrick 19.08.2008