web1 als Abmahn-Vehikel

Eine ziemlich abstruse Abmahnung zeigt einmal mehr den „Abmahnwahn“, in dem sich Deutschland befindet. Das weitverbreitete Webhosting-Administrationstool Confixx legt (virtuelle) Webserver jeweils automatisch mit der fortlaufenden Bezeichnung web1, web 2, etc. an und zeigt auch diese Bezeichnung auch auf der Platzhalterseite an: „Hier entstehen die Internet-Seiten des Confixx Benutzers web1 auf…“

Nun wurde ein privater Webspaceanbieter von der Firma Meer aus dem deutschen Emsland abgemahnt:

Die Firma Meer aus dem Emsland informierte Manfred K., dass er gegen die Sorgfaltspflicht im Internet, Urheberrechte, Markenrechte und Kennzeichenrechte verstoßen habe und das Unternehmen seit Februar 1998 Eigentümer des Markennamens „web1“ als Firmen- und Produktname sei.

Der Anbieter soll eine „Bearbeitungsgebühr“ von ¤ 178.50 bezahlen und eine Unterlassungserklärung unterzeichnen. Im Falle eine Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe von ¤ 25’000 angedroht. Ausserdem sollen bis morgen Dienstag sämtliche „web1“-Einträge (z.B. auch Namen von Unterverzeichnissen aus dem Netz bzw. aus den Suchmaschinen verschwinden

Gemäss dem Impressum von web1.de, dessen Inhaber das Einzelunternehmen Georg Meer ist, ist die Bezeichnung „web1“ urheberrechtlich geschützt. Und weiter:

Ihre nicht genehmigte Reproduktion und Benutzung, z.B. in Url (auch im Unterverzeichnis der Url), E-Mail-Adressen und dergleichen zieht eine zivil- und strafrechtliche Verfolgung nach sich, wobei die gesetzlich vorgesehenen Höchststrafen zur Anwendung kommen können.

Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, dass es sich hier um eine gezielte Aktion handelt, die den einzigen Zweck verfolgt, von der weiten Verbreitung des Begriffs „web1“ zu profitieren. Denn zu tun gäbe es für die Emsländer Firma rund um „web1“-Abmahnungen genug, gibt es doch rund 819’000 Seiten und URLs im deutschen Google, die die Bezeichnung „web1“ beinhalten. Damit würde Georg Meer dann auch auf illustre Gegener wie das deutsche Bundesumweltamt oder diverse Fachhochschulen treffen. Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass die Gerichte eine solche Abmahnung stützen würden. Doch manchmal entspricht „Recht“ ja nicht dem gesunden Menschenverstand…

Ach, und bevor hier eine Klage eintrudelt, sei hier festgehalten: In der Schweiz existiert keine Marke mit der Bezeichnung „web1“. Damit sollte ich mich seo-technisch eigentlich mal in Bezug auf „web1“ beraten lassen… 😉

(via Ayom)

4 Comments

  1. Daniel Lorch 5.03.2007
  2. Mike 6.03.2007
  3. Lasuren Micha 10.10.2007