Teilnahmeberechtigt sind Personen ab dem 0. Lebensjahr. Eine Teilnahme jüngerer Personen ist nur dann gestattet, wenn vor Teilnahme am Gewinnspiel das schriftliche Einverständnis des gesetzlichen Vertreters bei MMmedia vorliegt.
Ungeborene dürfen ohne Einverständniserklärung somit wohl nicht teilnehmen…
(via offengesagt.ch)
a) Dieses Problem wirst du wohl elegant lösen. Ein paar mediale Fähigkeiten und das Ding ist gelaufen. Aber vorsicht, sonst fordern die Ungeborenen plötzlich noch Alimente von dir. Eieiei
b) Tom outet sich als GewinnSpielSpieler. Tztztz
Hm, in Schweiz mag’s ja anders sein, aber das ganze erinnert mich an ein berühmtes Urteil des Schweizer Bundesgerichtes, das erst (!) im Jahr 1990 gefällt wurde: BGE 116 II 351
Für den Laien sei gesagt, dass das Bundesgericht in diesem Urteil unter anderem den Begriff „Person“ – jedenfalls so weit allgemein bekannt – zum ersten Mal hat präzisieren müssen, d.h. wem man „Persönlichkeit“ anerkennen kann und wem nicht. Grundsätzlich ist zumindest in der Schweiz „jedermann“ Rechtsfähig (Art. 11 ZGB). Damit stellt sich die Frage, ob nur Menschen Rechtsfähig sind oder nicht, bzw., wer man alles mit „jedermann“ bezeichnen darf. Das ZGB präzisiert zwar auch, dass die Geburt und der Tod für das Entstehen bzw. Erlöschen der Persönlichkeit relevant (Art. 31 ZGB) sind, sagt aber nicht, ob man dies extensiv auslegen darf oder nicht. Darüber hinaus können Ungeborene durchaus in Spezialfällen ebenfalls Rechte haben (Stichworte: z.B. Abtreibung vs. Recht auf Leben / Erbrecht). Interessant zu erwähnen ist zudem, dass diese Präzisierung nur en passant gemacht wurde und dafür nicht einmal einer der beiden letztgenannten Artikel erwähnt wurde. Es ist zwar ein relativ schwer verständlicher Text, aber wer genau hinschaut, der sollte auch als Laie seinen Lacher kriegen!
Also, meine Meinung – ohne Gewähr natürlich – ich glaube kaum, dass nach ZGB ein Ungeborener einen Gewinn erzielen könnte…
Dagegen glaube ich, dass der Jurist oder wer auch immer (*hüstel*..), hier es sich an seinem Template dann doch zu einfach gemacht hat, in dem er die Jahreszahl von z.B. 18 auf Null setzte…. 😉