Was bei uns bereits Realität ist, will Deutschland ab nächstem Jahr einführen: Die Rundfunkgebühr für Computer mit Internetanschluss. Ob man nun tatsächlich Radio- oder TV-Programme via Computer empfängt ist nicht relevant, ausschlaggebend ist lediglich die technische Möglichkeit. Das Farliblog hat sich als Reaktion darauf was kreatives ausgedacht:
Ab sofort ist dieses Blog für alle Besucher kostenpflichtig, die über Rechner öffentlich-rechtlicher Institutionen hier lesen. Ein entsprechender Absatz ist unter Kontakt + Nutzung zu finden.
Wenn der Staat mich schröpfen will, schröpfe ich zurück 🙂
Die ersten Rechnungen gehen am 15. Juli raus, denn die entsprechenden Rechner einiger Institutionen hab ich schon in meinen Statistiken gefunden.
Aus den Nutzungsbedingungen:
Für Mitarbeiter öffentlich-rechtlicher Institutionen wie den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, dem Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst, Militärischer Abwehrdienst, Ministerien und andere Bundes- und Landesregierungsstellen sowie Institutionen der Kommunen ist diese Seite kostenpflichtig. Der Besuch dieser Seite schlägt mit 17,83 Euro pro Besucher und Monat zu Buche und wird von mir jeweils zum 15. des Folgemonats schriftlich in Rechnung gestellt. Bei einmaligen Besuchern wird davon ausgegangen, dass sie auch weiterhin die technischen Möglichkeiten haben, diese Seite zu besuchen. Aus diesem Grund werden monatliche Folgekosten in gleicher Höhe fällig, die der Besucher per Überweisung oder Bankeinzug erstatten kann, bis er nachweist, dass es ihm technisch nicht mehr möglich ist, diese Seite zu besuchen.
Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich zur Kontrolle gegebenenfalls persönlich erscheine.
Sehr schön der Hinweis darauf, dass zur Kontrolle auch persönliche Besuche vorkommen können. Ich stell‘ mir das grad so bildlich vor 🙂 Auch wenn das Ganze rechtlich nicht durchführbar ist, eine lustige Idee! Ich sollte mir überlegen, das auch hier in der Schweiz mal zu probieren…
Super Idee! 🙂 Da wäre ich sofort auch dabei!
Also wenn man sich mal die FAQ der Billag durchliest, meint man, ein mittelalterliches Dekret zu lesen:
Z.B. der Satz: „Es kommt nicht darauf an, welche Programme Sie empfangen, ob Sie dazu einen Kabelanschluss, eine Parabolantenne oder eine Zimmerantenne benutzen und wie häufig Sie Programme empfangen. Die Gebührenpflicht besteht auch, wenn Sie ausschliesslich ausländische Sender empfangen.“
Also wirklich: „Es kommt nicht darauf an, welche Felder Sie bewirtschaften, ob Sie dazu einen Ochsen, zwei Ochsen oder die Kinder benutzen und wie häufig Sie Ihre Felder pflegen. Die Steuerpflicht gegenüber dem König besteht auch, wenn Sie ausschliesslich auf ausländischen Feldern arbeiten.“
Das hätte sehr wahrscheinlich nicht mal im Mittelalter funktioniert.
Zusätzlich kennen die Menschen der Billag (die „persönlich vorbeikommen“, um zu kontrollieren) keinen Anstand. An einem Samstag nachmittags macht man sowas einfach nicht und der Arme musste es einfach hinnehmen, alle Ausweise zu zeigen, nicht hereingelassen zu werden, wenn möglich gewaltsam aufgehalten zu werden und später (zu christlicher Zeit) wiederzukommen. Wer meldet sich eigentlich freiwillig für so einen Job? Dann doch lieber die Légion, oder?
hm, ich glaub, diese AGB übernehm ich auch 🙂
@Tom
Ich bin am überlegen, ob ich die erste Rechnung nicht sogar persönlich überbringe. Zu besseren bildlichen Vorstellung mal eine kurze Beschreibung meines Alltagsoutfits:
1,80m groß, 115kg schwer, Lederkutte, Farmer-Boots (auch als Biker-Boots bekannt), 3mm Haarschnitt, wuchernder Schnauzbart und böser Blick.
Das wär doch ein echter Spaß 😉
@Farlion: Also wie ein richtiger „GEZ“-ler… Passt doch hervorragend. Wenn Du dann noch Zugang zu den Computern möchtest… Heheh…
Oh, da gibt es noch ein paar Sachen, an denen ich gerade arbeite:
1. Der Fragebogen zur Ermittlung der in der Institution genutzten, internetfähigen Rechner.
2. Eine ausgearbeitete Version der Blog-Gebührenordnung.
3. Ein Antrag auf Befreiung von der Gebühr bei Institutionen, deren monatlicher Umsatz die Höhe von 610,- Euro (in Deutschland ALG II-Satz inklusive Mietzuschuss) unterschreitet.
4. Irgendwelche bürokratischen Fragebögen, die mir bestimmt noch einfallen werden. 😉