Die Zeit unterliegt im Domainstreit

Der Verlag der Zeitung „Die Zeit“ ist mit dem Versuch, die Domain „zeit.com“ in ihren Besitz zu bringen, gescheitert. Der Verlag strengte ein Verfahren gegen den derzeitigen Besitzer, eine in den USA ansässige Firma, vor dem WIPO-Schiedsgericht an und begründete dies mit ihren Markenrechten und der Absicht des derzeitigen Inhabers, die Domain verkaufen bzw. von der Bekanntheit des Namens profitieren zu wollen.

Zwar habe der Verlag durch ihre europäische Marke durchaus ein Anrecht auf die Domain, urteilte die WIPO. Da der Domaininhaber aber erklärte, dass er „Die Zeit“ zum Zeitpunkt der Registierung nicht kannte, könne keine Rede davon sein, dass der Domaininhaber durch den Namen profitieren wollte. Aus diesem Grund ging das Schiedsgericht nicht von einer Registrierung in böser Absicht aus und wies die Klage des Zeitungsverlags zurück. Damit darf man auf der Seite „zeit.com“ weiterhin eine animierte Uhr bestaunt werden…

Das WIPO-Urteil im Volltext.

Apropos: Ob „Die Zeit“ wohl an der Domain http://die-zeit.com auch Freude hat?

(via Markenticker)

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