Art. 174 Schweizerisches Strafgesetzbuch:
Verleumdung
1. Wer jemanden wider besseres Wissen bei einem andern eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen, die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt oder verdächtigt,
wer eine solche Beschuldigung oder Verdächtigung wider besseres Wissen verbreitet.
wird, auf Antrag, mit Gefängnis oder Busse bestraft.
2. Ist der Täter planmässig darauf ausgegangen, den guten Ruf einer Person zu untergraben, so ist die Strafe Gefängnis nicht unter einem Monat.
Na dann schau’n wer mal…
Nur schau’n? Da steht doch „auf Antrag“. Action ist angesagt!
So meinte ich das natürlich auch. Der Antrag ist grad‘ in der Schreibe…
Dann zeig den Jungs mal wo es lang geht!
Es gibt das grundgesetzliche Recht von jedermann, auf öffentliche Diskriminierung und Diskriminierungsversuche aufmerksam zu machen, und darüber hinaus ist dieses im Prinzip eine moralische Pflicht. Politische Korrektheit heisst im Kerngehalt: „Keine Diskriminierung (Verächtlichmachen, Unterdrücken) durch das Mittel der Sprache von Angehörigen anderer Nationalität, Sprachgruppe, Rasse, Religion, Weltanschauung, Geschlecht und sexueller Orientierung, auch nicht von Kranken und Behinderten, und von Schwächeren und Wehrlosen wie beispielsweise Fussgängern oder Tieren.“ Diskriminieren durch Personen, welche sich selbst als Rollenmodell anbieten, und die ihr privates und öffentliches Leben und ihre Anschauungen ganz gezielt in die öffentliche Diskussion und Kritik einbringen, soll am Wenigsten still hingenommen werden, sondern hier ist Zivilcourage gefragt, Verstösse bereits frühzeitig zu erfassen. Internetforen sind durch ihre weit gehende Anonymität oft Brutstätten sehr subtiler bis rüdester Formen von Diskriminierung, und bedürfen deshalb der unabhängigen Beobachtung. Die methodisch richtige Überprüfung eines Internetforums auf politische Korrektheit erfolgt meist in sieben bis neun Schritten.
1. Hypothese, dass und inwiefern im Forum Diskriminierung propagiert wird.
2. Voruntersuchung der Website nach weichen Kriterien (Stil/Attitüden, Content/Message, Obsessionen/Grundthemen der Forumsleitung) und darauf basierend Verfeinerung der Hypothese.
3. Qualitatives Screening (Suche nach relevanten Wörtern, namentlich Substantiven und Eigennamen), Analyse der Moderation durch die Forumsleitung (Wer stösst Diskussion an, wer hält sie am Laufen, Anonymität von Forumsleitung und Forumsteilnehmern, wie lässt die Forumsleitung mit sich kommunizieren), Links von und zur Site.
4. Quantitatives Screening, informatikgestützt: Welche relevanten Wörter kommen wie oft überhaupt vor, welche Wörter und Eigennamen kommen im Vergleich zu einem Durchschnittstext überdurchschnittlich häufig vor.
5. Prüfung von statistischen Ausreissern und Auffälligkeiten. Im vorliegenden Fall wurde zum prävalenten Stichwort EYPO mit der betreffenden Firma eine mögliche Vorgeschichte mit dem Forumsbetreiber ausgeschlossen, und es wurde bei der vom Blog angegriffenen Firma verifiziert, dass sie gesetzeskonform operiert und stets nach Bezahlung alles so ausliefert, wie es bestellt wird.
6. Ausschluss von Irrelevantem: Im vorliegenden Fall wurde das Sich-lustig-machen über die unterdurchschnittliche Intelligenz von Bush ausgeschlossen, und trotz einer Häufung automobiler Themen einschliesslich Rennfahrerei konnte eigene Raserei des Betreibers unter Verachtung von Menschen- und Tierleben nicht verifiziert werden.
7. Publikation des Untersuchungsergebnisses und Herbeiführen der angestrebten Verhaltensänderung bei der Forumsleitung, am besten durch gemeinsames Hinterfragen von Motiven und Beweggründen; Schlussbericht.
Die Anwendung der für Foren entwickelten Methode auf Blogs bedarf noch einiger Anpassungen. Immerhin wurde hier methodisch weit gehend korrekt gearbeitet. Die Fakten und Tatsachen zur beobachteten Site sind durch Links hinreichend belegt. Die Deutung der Motive enthält spekulative Elemente, dieses zwangsläufig um so mehr, wenn die Forumsleitung beim Hinterfragen nicht kooperiert. Die Qualifizierung der Studie als „Troll“ ist nicht nachvollziehbar, bzw. wird hier als Auszeichnung gewertet.