DotEU und die Marken-Schlaumeier

Nachdem der Terminplan zur Einführung der neuen TopLevel-Domain „.eu“ nun feststeht, haben sich findige (?) Köpfe bereits Gedanken gemacht, wie sie ihre Chancen erhöhen können, an äusserst begehrte Domainnamen zu kommen. Da es, wie bei der Einführung von „.info“ und „.biz„, zuerst zu einer Sunrise Period kommen wird, in welcher ausschliesslich Markeninhaber ihre Marken als Domain anmelden können, scheint die Strategie klar zu sein:

Man meldet seinen Wunschnamen entweder als Europäische Gemeinschaftsmarke, Internationale Marke oder als nationale Marke in einem der 25 EU-Mitgliedsstaaten an und hofft, durch diese Anmeldung an den begehrten Domainnamen zu kommen. In den letzten Monaten wurden denn auch bereits hunderte von Marken mit dem Bestandteil „.eu“ wie „sport.eu“, „business.eu“, „news.eu“ und „recht.eu“ bei den Markenregistern angemeldet.

Überlegungen und Informationen dazu finden sich zum Beispiel in zwei Artikeln des Newsletters Markenticker:

DotEU und die richtige Registrierungsstrategie (I)
DotEU und die richtige Registrierungsstrategie (II)

Ein nicht ganz unwichtiges Detail wird in den genannten Artikeln jedoch verschwiegen: Noch ist unklar, wie alt eine Marke sein muss, damit sie überhaupt zur Sunrise Period zugelassen wird. So konnten bspw. beim Start der Sunrise Period der „.info“-Domains am 25. Juli 2001 nur Marken teilnehmen, welche bereits vor dem 2. Oktober 2000 rechtsgültig Markenschutz genossen. Eine reine Anmeldung der Marke genügte damals nicht. Ich denke, dass es wohl auch bei der Einführung von „.eu“ zu so einer Klausel kommen wird, so dass die Erfolgsaussichten, via einer Markenanmeldung an die begehrte Domain zu kommen, nicht sonderlich hoch sein werden…

Ein (weiterer) Wehrmutstropfen zum Schluss: Schweizer können nach heutigem Kenntnisstand keine „.eu“-Domainnamen registrieren, da wir nicht Mitglied der EU sind. Dies betrifft sogar Schweizer Markeninhaber, die eine gültige EU-Trademark besitzen (siehe FAQ).