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eKnife – Das Schweizer Online-Taschenmesser

eKnife - Schweizer Start-ups Doodle, Memonic und Wuala bieten Drei-für-zwei-Paket an.

Ich gebs ja zu – ich bin schuld. Schuld daran, dass die Zürcher Start-ups Doodle, Memonic und Wuala nun ein Drei-für-zwei-Paket anbieten.

Ab heute gibt es nämlich, leider nur bis Ende Jahr, mit eKnife ein Bunde der drei Tools. Inbegriffen sind je ein Premium-Account des Terminplaners Doodle und des Online-Notizbuchs Memonic sowie 10 Gigabyte Onlinespeicher von Wuala für ein Jahr. Und das anstatt für fast 100 Franken zum Bundlepreis von 59 Franken. Das ist doch mal ein Angebot…

Und wieso ich daran schuld bin? Das erklären Doodle, Memonic und Wuala am besten gleich selbst:

Die Entstehung von eKnife

Da soll noch einer sagen, bei Twitter gehe es nur darum, was man heute zu Mittag gegessen hat…

How-to: Inaktiven Twitter-Account übernehmen

Twitter

Nachdem ich mir gestern den bisher besetzten Twitter-Account @Travelblogger sichern konnte (jaja, dem darf man gerne folgen), wurde ich mit Anfragen, wie ich das gemacht habe, bombardiert. Zeit also, kurz aufzuzeigen, wie das ganze funktionierte. Zumindest bei mir. Ob es dann bei allen anderen ebenfalls funktioniert, bleibt da natürlich offen.

Twitter hat klar definierte Regeln, wann ein Twitter-Account gelöscht wird. Beispielsweise führen Markenrechts-, Identitäts- und Urheberrechtsverletzungen ziemlich schnell zu einer Löschung. Etwas schwieriger wird es bei inaktiven Konten. Für Twitter gilt ein Konto gemäss Hilfeseiten als inaktiv, „wenn ein Konto länger als 6 Monate nicht aktualisiert oder eingeloggt wurde“. Zwar heisst es dort auch, dass inaktive Konten von Twitter automatisch entfernt werden „können“, in der Praxis wird dies aber offensichtlich nicht gemacht.

Aber es gibt natürlich die Möglichkeit, Twitter anzustupsen – auch wenn, und das sei hier nochmals erwähnt – kein Anspruch auf Erhalt des Twitter-Namens besteht. Wie es geht, hab ich hier aufgezeichnet:

  1. Rufe das Support-Formular auf und melde Dich (falls nicht bereits angemeldet) mit Deinem jetztigen Twitter-Account an.
  2. Fülle das Formular aus. Wähle unter „Regarding“ den Punkt „Inactive username“ und erkläre unter „Sharing is caring!“ genau, wer Du bist, und warum Du so viel Interesse am inaktiven Twitter-Account hast. Bezieh Dich bei Deiner Abfrage ausdrücklich auf die in der Hilfe definierte Erklärung von inaktiven Konten (siehe oben). Das Ganze natürlich in Englisch.
  3. Nach dem Absenden des Support-Formulars erhältst Du eine automatische Bestätigung per Mail. Lies sie genau durch. Wenn Du alles richtig gemacht hast, sollte am Ende des Mails „If you’d like to trigger a review of the reported username, please reply with just the username“ stehen.
  4. Antworte nun auf das Mail und schreibe nur den Namen des inaktiven Accounts als Antworttext hinein (Grussformeln oder was auch immer darfst Du für einmal weglassen). Lass den Rest des Mails unberührt. Achte darauf, dass Du als Absenderadresse deine bei Twitter hinterlegte eMail-Adresse benutzt.
  5. Nun heisst es abwarten und hoffen. Ob der inaktive Twitter-Account gelöscht wurde oder nicht, wird Dir später (bei mir dauerte es rund einen Tag) per Mail mitgeteilt. Alternativ kannst Du den Status Deiner Anfrage auch hier abfragen. Oder ganz einfach alle paar Minuten den betreffenden Account via Web checken (und damit einen Fail Whale provozieren).
  6. Übrigens ist Schnelligkeit durchaus angesagt, denn Twitter überschreibt Dir den Account nicht, sondern gibt in lediglich wieder zur Registrierung frei. Wer nicht schnell genug ist, könnte sich durchaus mit der unangenehmen Tatsache konfrontiert sehen, dass jemand anders auf der Welt den gewünschten Twitter-Namen in der Zwischenzeit registriert hat.

Wie gesagt, gibt es natürlich keine Garantie auf Erfolg. Bei mir hats auf jeden Fall mit diesem Weg ohne Probleme funktioniert…

Viel Glück!

(Illustration: flickr/monkeyworks)

Google lockert AdWords-Markenrichtlinie

Google AdWords

Ab dem 14. September nimmt Google eine Änderung an der Markenrichtlinie für AdWords-Anzeigen vor, die bei Markeninhabern wohl keine Freude hervorrufen wird. Neu soll es nämlich auch für Dritte erlaubt sein, geschützte Markennamen wie beispielsweise „Lufthansa“ als Keyword für eine Anzeige zu hinterlegen, so dass die Anzeige, zum Beispiel für eine Reise- oder Hotelbuchungsseite, bei einer Suche nach „Lufthansa“ angezeigt wird. Nicht erlaubt bleibt lediglich die Nennung der Marke im Anzeigentext.

Bisher konnten Markeninhaber, wie eben die Lufthansa, eine Beschwerde bei Google einreichen um zu verhinden, dass fremde Anzeigen bei der Eingabe ihrer eigenen Marke geschaltet werden können. Nun ändert Google diese Regelung in Europa und passt sie an die bereits in vielen Ländern, wie etwa den USA, Kanada oder Grossbritannien, geltenden Regelungen an. Dort können „Marken-Keywords“ bereits länger genutzt werden. Google beruft sich dabei auf ein Gerichtsurteil des Europäischen Gerichtshofes (PDF) über die Verwendung von Markennamen im Suchmaschinenmarketing vom März dieses Jahres.

Dass damit aber alle Stolpersteine bei der Werbung mit Fremdmarken aus dem Weg geschafft wurden, glauben allerdings nicht alle Beobachter. So macht zum Beispiel die deutsche Rechtsanwältin Katja Schubert deutlich, dass mit dem Urteil die Rechtslage noch nicht eindeutig klargestellt sei. Google dürfte nach ihrer Meinung zwar mit dem Urteil aus dem Schneider sein, nicht aber zwingend die Werbekunden:

Fest steht, dass eine Markenrechtsverletzung nur dann ausgeschlossen ist, wenn durch die Nutzung der Marke als Keyword und die Gestaltung der Anzeige nicht der fälschliche Eindruck entsteht, dass die Anzeige vom Markeninhaber oder einem mit ihm verbundenen Unternehmen stammt. Auf welche Weise Werbetreibende eine hinreichende Klarstellung erreichen können, dass ihre Anzeige zu einem konkurrierenden Angebot und nicht zum Markeninhaber führen, bleibt in der Entscheidung offen.

Google will diesem Umstand mit einem Beschwerdesystem entgegenwirken:

Ist ein Markeninhaber der Auffassung, dass ein anderes Unternehmen mit einer geschalteten Anzeige die Nutzer verwirrt, kann er bei Google eine Beschwerde einreichen. Nutzer können beispielsweise durch Anzeigen verunsichert werden, die auf Webseiten führen, die fälschlicherweise den Eindruck erwecken, zum Markeninhaber zu gehören oder geschützte Markenprodukte oder -Dienstleistungen zu verkaufen. Ist dies nach Überprüfung durch Google der Fall, wird die Anzeige entfernt.

Kein (M-)Budget für eine ColdFusion Lizenz?

Seltsame Fehler-Meldungen, die einem auf einigen Seiten der Migros-Webseite entgegenspringen.

Migros - ColdFusion Error - Developer Lizenz

You tried to access the Developer Edition from a disallowed IP address (109.164.129.15). The Developer Edition can only be accessed from 127.0.0.1 and two additional IP addresses. The additional IP addresses are: 85.2.52.200,84.227.8.111

Ob da das Budget für eine reguläre ColdFusion-Lizenz nicht mehr gereicht hat?

(Mit Dank an Tippgeber Stephan!)

[Update] 10:50 Uhr
Inzwischen wurde offenbar wieder Budget gefunden. Zumindest ist die Fehlermeldung verschwunden…

Reputationsmanagement – So gehts. Nicht.

Eigentlich habe ich mich ja schon gewundert, dass es so lange dauerte, bis ich es das erste Mal mit so einem „Online-Reputationsmanagement-Dienst“ zu tun bekomme. Schliesslich schossen diese in den letzten Monaten fast schon wie Pilze aus dem Boden. Was mir bisher nie klar war: Wie diese Dienste die Löschung eines Beitrages erreichen wollen.

Seit dieser Woche bin ich ein bisschen schlauer. Da lag nämlich auf einmal ein eMail eines deutschen „Reputations-Verteidigers“ mit dem Betreff „Bitte um Entfernung“ im Postfach. Darin werde ich, sogar mit dem „vorsorglichen Hinweis“ darauf, „dass die Rechtslage in diesem Fall ungeprüft ist und durch uns auch nicht beurteilt oder bewertet wird“, in zugegeben äusserst freundlichem Ton gebeten, zwei Einträge in diesem Blog zu löschen. Sogar der Auftraggeber wird genannt. Seltsam nur, dass die beiden genannten Blogbeiträge thematisch nichts miteinander zu tun haben und der Auftraggeber im einen Beitrag auch gar nicht genannt wird.

Allerdings: Eine Löschung der Beiträge kommt für mich nicht in Frage. Denn einerseits sind die dort gemachten Aussagen belegbar und andererseits versprach mir der Betroffene bereits vor zwei Jahren nach meiner Intervention, meine eMail-Adressen aus seinem Verteiler zu nehmen und ein „Double-OptIn-Verfahren“ in sein Newsletter-System einzubauen. Passiert ist wenig bis nichts. Während ich zwar auf eine meiner eMail-Adressen den Spam nicht mehr bekomme, erhalte ich ihn nun auf zwei andere Adressen. Dazu erhalte ich sogar immer wieder Angebote, im Spam-Newsletter („Inserieren Sie beim auflagestärksten (NEU 160’000 E-Mail Abokunden) online Magazin der Schweiz.“) zu inserieren. Fragt sich nur, wieviele der 160’000 behaupteten Abokunden den Newsletter tatsächlich auf freiwilliger Basis lesen).

Und dann harre ich mal der Dinge, die mich als nächstes vom Reputationsdienst erreichen…

sprainTV Making of, Teil 3: Schnitt

sprainTV

sprainTV, der wöchentliche rasante Blick auf das Schweizer Internetgeschehen ist eine humorvolle Web-Show, welche in der Blogger- und Twitterwelt rasch viele Fans gefunden hat. In einer vierteiligen Making-Of-Serie verteilt auf vier Blogs gibt Manuel Reinhard, Moderator von sprainTV, als Gastautor einen Einblick in alles, was sich hinter der Produktion einer Ausgabe von sprainTV verbirgt.

Was bisher geschah:
Making Of, Teil 1: Vorbereitung/Konzept, erschienen bei netzwertig.com
Making Of, Teil 2: Aufnahme, erschienen bei marcelwidmer.ch
Making Of, Teil 3: Schnitt, erschienen bei bloggingtom.ch
Making Of, Teil 4: Verbreitung, erschienen bei studisurf.ch

Making Of, Teil 3 – Schnitt

Während der Konzeptphase ensteht der Inhalt einer Web-Show, während der Aufnahme die Bilder und Töne dazu. Der Schnitt scheint da nur noch Nebensache zu sein. Dem ist aber nicht so, denn im Schnitt ensteht erst der eigentliche Groove der Show.

Technisches
Auf technischer Ebene stehen keine grossen Hindernisse im Weg, wir nutzen, was uns der Mac sowieso schon bietet: iMovie’09.
Die iMovie-Serie musste in der Vergangenheit zwar berechtigt Kritik einstecken, da seit iMovie 6 verschiedene liebgewonnene Features verschwunden sind. Doch da der Lern- und auch Geldaufwand für die nächst bessere Option Final Cut Express bereits beachtlich ist, ist iMovie immer noch die beste Wahl.

Was Neulinge beim ersten Blick in iMovie’09 verwirren kann, ist die Unterscheidung zwischen Projekte und Events. Eigentlich ist es einfach: Events enthalten alle Video-Rohdaten, welche man möglicherweise verwenden möchte während in einem Projekt aus diesen Rohdaten das eigentliche Video zusammengeschnitten wird. Ein Projekt kann natürlich Sequenzen aus mehreren Events enthalten kann.

iMovie'09

Na dann los!
Um auch die Schnittphase effizient durcharbeiten zu können, macht es Sinn, sämtliche Videosequenzen, Bilder und Audiodateien griffbereit zu haben. Da wir aus der Konzeptphase bereits wissen, welche Videoufnahmen und Bilder in welcher Reihenfolge vorkommen, platzieren wir diese gleich mal hintereinander im neuen Projekt. Dabei achten wir noch nicht auf genaue Übergänge oder Dauer der Anzeige von Bildern.

Dann platzieren wir die Audio-Textaufnahmen. Entsprechend dieser Aufnahmen lässt sich dann Sequenz für Sequenz das Timing und die Übergänge optimieren.

Etwa mehr Pepp, bitte!
Soweit so gut. Doch wahrscheinlich wird das Video nicht sonderlich spannend werden. Wir müssen es mit ein paar kleinen Handgriffen aufpeppen.

Als Erstes brauchen wir Hintergrundmusik. Aber Achtung, wenn du einfach deinen Lieblingssong von Shakira hinterlegst könntest du rechtliche Probleme kriegen. Zum Glück gibt es eine ganze Reihe von Websites welche Songs anbieten, die man für eine Web-Show legal nutzen darf. Zwar muss man im Einzelfall immer noch abklären, wofür genau der Song nun genutzt werden darf. Das ist in der Praxis nicht immer einfach. Doch mit etwas Mühe kannst du dir so einen Katalog von Songs aufbauen, die du immer wieder verwenden und deiner Web-Show so auch eine akustische Identität geben kannst.

iMovie selbst bietet dir ausserdem schon eine ganze Palette von Sound-Effects, Jingles und Hintergrundtönen, die du einsetzen kannst.

Ducking

Natürlich soll der Sound im Hintergrund den eigentlichen Sprechtext nicht übertönen. Dafür gibt es die praktische Funktion Ducking. Damit wird eine Audiospur, in diesem Fall die Spur mit der Sprache, als Hauptspur gekennzeichnet und andere Tonspuren „ducken“ sich entsprechend, das heisst die Lautstärke wird automatisch verringert.

Zackige Übergänge
Hilfreich, um Pepp in deine Sendung zu bringen sind auch sogenannte Stingers, wovon iMovie auch bereits einige auf Lager hat. Ein Stinger ist ein Soundelement, welches den Abschluss eines Beitrages oder den Übergang zum nächsten Beitrag ankündigt. Kombiniert mit einer kurz eingeblendeten schwarzen Fläche oder einem sonstigen optischen Übergang kann auf diese Weise erstaunlich einfach mehr Spannung generiert werden.

Noch mehr Drive kriegt man hin, wenn Moderationsszenen keinerlei Wartezeit enthalten. Wenn du in einer Szene vor der Kamera stehst und etwas sagst, schneide bewusst so, dass du gleich im ersten Moment, in welchem man die Videosequenz sieht sprichst und beende die Sequenz sofort nach dem letzten Buchstaben, den du sagst. Jeder Sekundenbruchteil an ruhiger Zeit, den du im Video drin lässt verlangsamt das Gesamtbild deiner Produktion. Die Zuschauer 2-3 Minuten an der Stange zu halten erfordert aber, stets neue Impulse zu setzen, keine Langeweile aufkommen zu lassen und ein hohes Tempo zu halten.

All diese kleinen Details machen aus, dass deine Show unterhaltsam und zackig wird. Glaubst du nicht? Dann lass dich von diesem Beispiel überzeugen:

Dann ab unter die Leute damit!
Der Schnitt stellt technisch also gar keine grosse Sache dar. Wichtig ist es, deinen Stil zu finden und den Groove deiner Show zu definieren. Hast du das geschafft und deine erste Ausgabe steht bereit, gilt es, diese unter die Leute zu bringen. Wie dies am Besten geschieht erfährst du am kommenden Freitag. Auf welchem Blog verraten wir am Donnerstag in sprainTV.

[Gastbeitrag von Manuel @sprain Reinhard]

Google StreetView jetzt auch für die Schweiz

Heute nacht hat Google StreetView auch für die Schweiz freigeschalten und wird dies am Vormittag an einer Pressekonferenz in Zürich bekanntgeben. Komplett sind die Bilder aber natürlich noch bei weitem nicht. So sind etwa von den Strassen Zürichs oder Bern bereits ziemlich komplette Datensätze vorhanden, ausserhalb der Grossstädte sieht das allerdings noch etwas anders aus. In Rapperswil beispielsweise ist das StreetView-Kameraauto erst durch die Hauptstrasse gefahren.

Interessant übrigens auch, wie der Fahrer des Kameraautos die Strecken abfahren muss. So zeigt sich zum Beispiel auf der Autobahn A53, dass er jede Ausfahrt benutzt hat, um danach gleich wieder auf die Autobahn einzubiegen. So ist kurioserweise der Kreisel an der Autobahnausfahrt Uster-Nord bereits fotografiert, während die Strassen rundherum noch auf ihre Erfassung warten.

Von den Google-Kameras erfasst wurde auch Peter Hogenkamp von Blogwerk, komplett mit Znünisäckli und iPhone (wie der @pixelfreund entdeckt hat).

Peter Hogenkamp mit Znünisäckli erwischt

Allerdings sieht er nicht wirklich überrascht aus. Wahrscheinlich wartete er dort schon seit Tagen auf die Vorbeifahrt des Google-Kameraautos… 😉

IQ-Test: Die Abzocke geht weiter…

Bereits im Februar hatte ich über die Abzocke mit IQ-Tests geschrieben und aufgezeigt, dass der massiv mit AdSense beworbene Test, wo in Tat und Wahrheit ein teures SMS-Abo abgeschlossen wird, gegen Schweizer Gesetze verstösst. Sechs Monate später ist es an der Zeit zu sehen, ob sich etwas zum positiven verändert hat.

Abzocke mit IQ-Tests - Werbebanner auf AdSense

Kölner Netsize taucht immer wieder auf
Doch die Nachschau ist leider ernüchternd. Zwar hat der im portugiesischen Montijo sitzende Betreiber einige Änderungen vorgenommen, doch dabei handelt es sich weitgehend um „kosmetische Korrekturen“. So wird nun die Kurznummer 9977 verwendet, die aber, wie die Vorgängernummer 9911, der deutschen Firma Netsize in Köln gehört. Netsize, offenbar einer der grössten Solution Provider in Europa für solche Mehrwertdienste, wollte sich im Februar nicht zu den Vorwürfen äussern und auch meine erneute Anfrage bleibt unbeantwortet. Offenbar können es sich die Kölner leisten, immer wieder im Dunstkreis mit unseriösen Anbietern genannt zu werden.

Reagiert hat dafür die Firma Simm-Comm aus Schlieren, die im Februar noch die Support-Telefonnummer für den dubiosen IQ-Test-Anbieter zur Verfügung stellte. Diese drohte bereits damals an, ihre Dienstleistungen einzustellen, sofern die Nummer weiterhin in Zusammenhang mit dem Angebot genannt wird. Diesen Worten scheinen nun auch Taten gefolgt zu sein, denn die Nummer wird nirgends mehr auf der Website genannt. Doch eine Support-Nummer gibt es weiterhin. Die lautet neu 0800 060066 und gehört, wen wunderts, der deutschen Netzsize GmbH.

Verwirrende Preisangaben
Korrigiert haben die Abzocker auch die Geschäftsbedingungen. Während diese im Februar noch äusserst missverständlich waren, geht nun etwas klarer hervor, wieviel das SMS-Abo (das man ja eigentlich gar nicht haben will) kostet:

iq-testeuropaischer.com - Neue AGBs

Wer nun jedoch glaubt, damit seien die Kosten klar, der irrt. Auf der Auswertungsseite, wo die Opfer der Abzocker ihre Handynummer eingeben sollen, um einen PIN für den Zugriff auf die Ergebnisse des IQ-Tests zu erhalten, prangt nämlich ein ganz neuer Hinweis. Neuerdings ist auf der Eingabeseite für die Handynummer also tatsächlich der Preis vermerkt. Allerdings ein anderer als auf der Startseite. Und ein Preishinweis in der rechten oberen Ecke der Seite, weit weg vom Eingabefeld, dürfte das Angebot (abgesehen von der Preisverwirrung) nicht viel legaler machen.

iq-testeuropaischer.com - Handynummer-Eingabeaufforderung

Und Google?
Und was meint eigentlich Google dazu, dass über ihr Werbenetzwerk AdSense Werbung für solch unseriöse Geschichten gemacht wird? Doch Google ist bekanntlich ein verschwiegenes Unternehmen – so verschwiegen, dass man sich auch am Google-Sitz in Zürich im Februar nicht zur Sache äussern wollte. Vor rund einem Monat konnte ich via Twitter immerhin Stefan Keuchel, Pressesprecher von Google Deutschland, eine kurze Stellungnahme entlocken (wie @dworni glücklicherweise screenshot-mässig festgehalten hat):

Stefan Keuchel zu den IQ-Test-Bannern auf AdSense

Allerdings scheint das nur ein Lippenbekenntnis zu sein, denn auch heute vormittag sind die Banner auf AdSense noch immer allgegenwärtig. Das deckt sich leider mit den Erfahrungen der Zeitschrift c’t, die Google in Zusammenhang mit dem Abofallen-Portal Opendownload.de um eine Stellungnahme bat (c’t 11/2009):

Der Konzern antwortete mit dem Standard-Statement: „Wir arbeiten aktiv daran, Webseiten, die in unserem Werbenetzwerk bösartige Software bewerben, zu ermitteln. Konten, die Anzeigen beinhalten, die auf Webseiten mit bösartiger Software weiterleiten, werden von uns sofort gesperrt.“ Wir wiesen darauf hin, dass es sich nicht um bösartige Software, sondern um zwielichtige Werbepartner handelt. Darauf erhielten wir keine Antwort mehr.

Traurig, aber wahr: Es scheint, dass die wenigsten involvierten Firmen bereit sind, den Abzockern einen Riegel zu schieben. Zumindest, solange man gutes Geld mit ihnen verdienen kann. Der Dumme ist, einmal mehr, der Konsument. Zumindest diejenigen Konsumenten, die, wie in diesem Fall, den eigentlichen IQ-Test auf der Seite nicht bestanden haben – und sich damit ein teures SMS-Abo eingehandelt haben.

Microsoft stellt Soapbox ein

Microsoft Soapbox

Was man sich schon lange ausmalen konnte, ist seit heute auch offiziell: Microsoft gibt seiner Video-Community Soapbox den Todesstoss und stellt diese per Ende August 2009 vollständig ein.

Dass Microsoft mit Soapbox auf keinen gründen Zweig kam, war bereits seit längerem bekannt. Und das obwohl sich die ersten Schritte auf der Video-Community beim Start im November 2006 gar nicht so schlecht anfühlten. Doch spätestens seit der Aussage von Microsofts Technologie- und Media-Chef Erik Jorgensen Mitte Juni, das Engagement in Sachen Soapbox zurückzufahren, war klar, dass die Video-Site auf wackligen Füssen steht. Heute morgen wurde das offizielle Aus dann auch den Usern in einem eMail kommuniziert:

Soapbox, der benutzergenerierte Videodienst innerhalb von MSN Video, wird ab dem 31. August 2009 nicht mehr von MSN bereitgestellt. Ab dem 29. Juli können Sie auf Soapbox keine Videos mehr hochladen.

Zwischen dem 29. Juli und Ende August können Nutzer ihre eigenen Videos auch wieder herunterladen. Microsoft will dafür spezielle Links innerhalb des persönlichen Profils anbieten. In welchem Format die Videos heruntergeladen werden können, ist im „Shutdown-FAQ“ allerdings nicht vermerkt.

Seltsam aber, dass ich bereits jetzt nicht mehr auf Soapbox gelange, sondern immer auf MSN Video gelange, dass weitergeführt werden soll. Ist die Video-Community vielleicht schon jetzt eingestellt worden?