Ab dem 0. Lebensjahr

Teilnahmeberechtigt sind Personen ab dem 0. Lebensjahr. Eine Teilnahme jüngerer Personen ist nur dann gestattet, wenn vor Teilnahme am Gewinnspiel das schriftliche Einverständnis des gesetzlichen Vertreters bei MMmedia vorliegt.

Ungeborene dürfen ohne Einverständniserklärung somit wohl nicht teilnehmen

(via offengesagt.ch)

2 Comments

  1. roger 2.01.2007
  2. kblog 2.01.2007