Mail gelöscht – Denkste!

tastaturisiert am Montag, 20. März 2006 um 17:00:07 Uhr

Wie selbstverständlich gehen wir davon aus, dass ein eMail endgültig gelöscht ist, wenn wir auf “Löschen” klicken (und allenfalls auch den Papierkorb geleert haben). Allerdings wähnt man sich bei (fremden) Mailanbietern offenbar in falscher Sicherheit. Die Netzeitung berichtet heute, dass Google E-Mails, die von einem Gmail-Nutzer gelöscht wurden, für ein US-Gerichtsverfahren herausgeben soll.

Die US-Wettbewerbsbehörde FTC will damit an Beweise in einem Verfahren gegen eine Kreditberatungsfirma kommen, welche Gelder ins Millionenhöhe ins Ausland verschoben haben soll. Die FTC erwirkte eine Verfügung welche es dem Ankläger ermöglicht, den gesamten eMail-Bestand des Gründers der Beratungsfirma einzusehen.

Weiter heisst es:

Die FTC-Ankläger beriefen sich bei ihrer Anordnung explizit auf die Gmail-Datenschutzbedingungen, in der im Kleingedruckten steht, dass Google sich die weitere Speicherung gelöschter Mails vorbehält. So könne der Löschvorgang auf allen aktiven Servern «bis zu 60 Tage» dauern. Außerdem macht der Anbieter Sicherheitskopien. So kann es sein, dass vom Nutzer eigentlich gelöschte Mails auf Backup-Bändern noch wesentlich länger lagern.

Darum merke: Je mehr wir auf externe (Online-) Dienste setzen, desto weniger Kontrolle haben wir über die gespeicherten Informationen. Selbst das Löschen der Daten durch den Anwender muss nicht zwangsläufig bedeuten, dass die Daten auch tatsächlich gelöscht sind.

von BloggingTom, abgelegt unter Internet



12 Kommentare zu “Mail gelöscht – Denkste!”


Kommentar hinterlassen



Über Dich