Markenschutz contra Menschenverstand

Immer wieder stolpere ich über irrwitzige Klagen und Abmahnungen (die’s zum Glück in der Schweiz nicht gibt) wegen Markenrechtsverletzungen und ähnlichem. Immer wieder ärgere ich mich und darum muss ich das hier auch mal loswerden.

Ganz aktuell ist der Abmahnwahn der Mobilfunker O2 in Deutschland. Am 15. März 2005 stand im Newsticker von heise.de, dass O2 die Firma Weinmann GmbH + Co. KG abgemahnt habe, weil die Firma eine Markeneintrag für den Namen Venti-O2 machen wollten. Gedacht ist der Namen für ein Sauerstoffgerät zur Behandlung von Beatmungspatienten.
Interessant dabei ist u.a., dass, für alle die’s nicht wissen, O2 seit dem 19. Jahrhundert das offizielle chemische Zeichen für Sauerstoff ist.

Und hier beginnt die Sache: Wie auch immer ein Mobilfunkbetreiber dazu kommt, sich selbst Sauerstoff O2 zu nennen, was hat das Unternehmen für ein Problem damit, dass sich andere Firmen nur den chemischen Zeichen bedienen? Gibts da irgend eine Verwechslungsgefahr? Kommt dazu, dass sich die ehemalige Viag Interkom auch erst seit rund 2 Jahren selbst O2 nennt.
O2 meinte dazu gegenüber heise.de, es gehe in einer spitzfindigen juristischen Kontroverse darum, die von den Unternehmen jeweils beanspruchten Markenbereiche präzise abzugrenzen. Aus Sicht der Mobilfunker könnten die derzeit durch Weinmann beanspruchten Verwendungsarten des Begriffs O2 zu Überschneidungen mit dem Markenbereich des Mobilfunkers führen.

Heute stolpere ich während meines morgendlichen Blog-Surfens beim LawBlog dann auf einen Artikel namens Some can’t do. Hmmm, ist das nicht, in abgewandelter Form der Slogan von O2? Ja richtig, O2 can do, also weiterlesen.
Schon wieder ein Abmahnwahn von O2, diesesmal gegen das Wort Loop, welches O2 sich als Marke schützen liess, da das O2-Prepaidgeschäft unter diesem Name läuft. Nun gut, kann ich grundsätzlich nachvollziehen, aber wieso mahnt 02 dann aber LoopSession, eine Plattform für den Online-Vertrieb und Download von Sounds, Samples und Software für Musiker ab? Die Geschichte von LoopSession gibts unter LXXX-Session zu lesen.

Was hat das Prepaid-Geschäft mit Sounds und Software zu tun? Genau hier scheints interessant zu werden: Während O2 beim Fall Weinmann davon spricht, dass es gelte, Überschneidungen der Markenbereiche zu vermeiden, hat das Unternehmen im Falle Loop gleich vorgesorgt und sich so quasi fast alle Bereiche selbst geschnappt.
Einige der lustigsten Bereiche sind wohl Haarwässer, Brutapparate für Eier, Hieb- und Stichwaffen, Denkmäler, Fleisch, Fisch, Geflügel und Wild, und so weiter und so fort.
So kann man sich auch ein Monopol zementieren. Aber immerhin, man darf gespannt sein, wann O2 den erste Wildgericht namens Loop auf den Markt bringt 🙂

Eine interessante Erklärung zum Wort Loop gibts übrigens auch bei Wikipedia. Da kann man nur darauf hoffen, dass O2 nun nicht auch noch den Ort Loop in Schleswig-Holstein abmahnt!

Obige zwei Beispiele sind genau solches Futter, die mich immer wieder ziemlich ärgern. Nichts gegen Markenschutz, auch ich habe eingetragene Markenzeichen, aber deswegen muss ich noch lange nicht gegen Personen oder Firmen vorgehen, die nicht im geringsten mit meinem Geschäftsbereich zu tun haben. Wieso auch? Um die Leute zu ärgern? Um mein Image zu beschädigen? Keine Ahnung…

War da nicht mal noch die Sache mit der Deutschen Telekom, die sich die Farbe Magenta schützen liess? Oder, wieder die Deutsche Telekom, die sich das Wort Internet schützen liess? Oder, oder, oder…

Mir stehen die Haare zu Berge!