maggi.com – David verliert gegen Goliath

Romeo Maggi, bisheriger Inhaber der Domain maggi.com muss auf Geheiss des Bundesgerichtes seine Domain an Nestlé, Inhaberin der Marke Maggi, abgeben.

Dabei hatte alles so schön angefangen:
So wurde die erste Klage vor der World Intellectual Property Organisation (WIPO) von Nestlé gegen Romeo Maggi abgeschmettert. Nestlé habe nicht nachweisen können, dass die Domain maggi.com zu Unrecht oder aus böser Absicht registriert worden sei. Doch Nestlé liess nicht locker und verklagte den Nidwaldner vor dem Kantonsgericht und bekamen Recht. Nun hat auch das Bundesgericht den Vorrang von Nestlés Marke Maggi bestätigt. Dabei sei zu berücksichtigen, dass auf der einen Seite das Namensrecht der Privatperson, andererseits aber das Marken-, Firmen- und Wettbewerbsrecht der zwei Firmen stehe. In einem solchen Konflikt würde das Interesse von Nestlé aber überwiegen, da Internet-Nutzer den Begriff „Maggi“ nicht mit einem Familiennamen assoziieren würden.

Na toll, zum Glück ist mein Name nicht gerade so einprägsam, als dass sich eine Firma meinen „Namen“ schnappen will!